Der DDV erhebt folgende Gebühren:
1. Turniergebühren
a) DDV-Ranglistenturniere ohne Deutsche Meisterschaft EUR 0,00
b) DDV-Ranglistenturniere mit Deutscher Meisterschaft EUR 0,00
c) WDF / DDV-Ranglistenturniere EUR 175,00
d) DDV-Jugend-Ranglistenturniere * EUR 0,00
e) WDF / DDV-Jugend-Ranglistenturniere EUR 0,00
(*Ausgenommen sind der Kings-Cup und der Challenge-Cup sowie die German Masters.)
2. Anteile an Startgeldern
Ferner erhält der DDV aus den Startgeldern der unter § 3, Abs. 1 a, 1 b und 1 e aufgeführten Turniere (Einzel- und Teamwettbewerbe) EUR 2,50 pro Person/pro Wettbewerb (exkl. DDV-Regionalturniere) sowie aus den Startgeldern der unter § 3, Abs. 1 c aufgeführten Turniere EUR 3,50 (inkl. WDF-Startgeldanteil) pro Person aus den Einzelwettbewerben und EUR 2,50 pro Person aus den Doppelwettbewerben.
Die Startgelder betragen für die unter § 3, Abs. 1 a und 1 b aufgeführten Turniere (Einzel- und Teamwettbewerbe) EUR 15,00 pro Person/pro Wettbewerb, für die unter § 3, Abs. 1 c aufgeführten Turniere EUR 16,00 pro Person im Einzelwettbewerb und EUR 15,00 pro Person im Doppelwettbewerb sowie für die unter § 3, Abs. 1 e aufgeführten Turniere (Einzel- und Teamwettbewerbe) EUR 5,00 pro Person/pro Wettbewerb.
Diese Gebühren sind von den Ausrichtern der jeweiligen Turniere zu zahlen. Alles Weitere regelt der Ausrichtervertrag, welcher bei Vergabe mit dem Ausrichter abgeschlossen wird.