.... um den Thread von Eisi einfach so zu schließen.
Zumal ich auch etwas verwirrt bin, warum der Thread geschlossen wurde. Eisi darf doch wieder posten und hat für seine Verhältnisse eine einigermaßen vernünftig formulierte Frage gestellt. Da hierbei aber fachlich einiges durcheinander gerät, wäre es schon angebracht die aufgeworfenen Fragen so zu beantworten, dass hierbei gleich einige Missverständnisse über Satzungen und deren Änderung ausgeräumt werden können. Darum probiere ich es frecherweise einfach so:
Hallo Eisi,
ich glaube Du würfelst hier ein paar Sachen durcheinander.
An Satzungsänderungen werden im Gegensatz zu normalen Anträgen ganz besondere Anforderungen gestellt.
1. Das zuständige Gremium ist der Verbandstag.
2. Die Satzungsänderung muß explizit auf der Tagesordnung stehen.
3. Es gilt eine längere Antragsfrist.
4. Es müssen in der Regel andere Mehrheitsverhältnisse erfüllt werden. z.B. 3/4 Mehrheit
Dann gehts weiter wie Shadow schon beschrieben hat.
Durch die verschärften Anforderungen ist es schon sehr schwierig eine Satzungsänderung zu frisieren. Denn durch die Eintragung ins Vereinsregister, welches ja öffentlich ist, sind die Eintragungen von jedermann nachzuvollziehen. Und die einzelnen LVs können ja auch jederzeit nachvollziehen, was passiert, weil sie die Protokolle bekommen und die Satzungsänderung ja als neue Satzung veröffentlicht und somit jedem Mitglied verfügbar gemacht wird.
Ich hoffe, ich habe mir jetzt keine "Gelbe Karte" eingefangen.
In diesem Sinne,
Mike Salber