Zitat aus einem Beitrag auf der FB DDV-Seite:
Der gravierende Fehler, der gemacht wurde, was auch das BGB nicht hergibt, war die Vorverlegung der Sitzung. Wenn für 14:00 Uhr eingeladen ist, kann nicht auf 11:00 Uhr, auch mit Einwilligung der Anwesenden, vorverlegt werden. Wäre der Einspruch nicht gekommen, wäre spätestens beim Antrag auf Eintragung ins Vereinsregister dieser Missstand aufgefallen und vom AG bemängelt worden. Dazu muss man wissen, dass in der Vergangenheit schon fehlerhafte Anträge eingereicht wurden, die vom AG abgelehnt und zur Nachbesserung aufgefordert wurden.
Weiteres Zitat:
Egal ob die Einladung mit der Post zu spät kam, spätestens bei der Verlegung von 14.00 Uhr auf 11.00 Uhr an diesem Sonntag war alles Makulatur. Schlimm ist nur das vorher darauf hingewiesen wurde und es trotzdem gemacht wurde. Dies hat dann spätestens alles beschlossene wieder zunichte gemacht. Und, wenn man schon darauf hingewiesen wird sollte man dementsprechend handeln und nicht denken, es wird schon gut gehen. Das war dann ja auch wieder mal nicht der Fall.
Was war denn mit den Paragraphen Fuzzis los, daß sowas passieren konnte? Die haben doch hier sonst immer jedes nicht gesetzte Komma diskutiert und interpretiert.
Gruß Andi
Tante Edith: Erinnert mich irgendwie an den Beschluß, daß passive Mitglieder keinen DDV Beitrag zahlen müssen.