§ 8 (9), Rechtsgeschäfte im Ausgabenbereich, die pro Geschäftsjahr eine Höhe von EUR 5.000,00 überschreiten und nicht dem üblichen Geschäftsbetrieb entsprechen, sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung desHauptausschusses schriftlich vorliegt. Dies gilt auch für Verträge mit einer Laufzeit über einem Jahr.
Durch die Satzung wird das Präsidium bindend verpflichtet derartige Beschlüsse und Ordnungen einzuhalten.
§ 3 Rechtsgrundlagen
1. Rechtsgrundlage des DDV sind die Satzung und Ordnungen, sowie die Richtlinien und Entscheidungen, die der DDV im Rahmen seiner Zuständigkeit erlässt. Sie sind für seine Organe, die Landesverbände, deren angeschlossene Regional-/Bezirksverbände, Vereine und Vereinsmitglieder bindend.
Nun ja, vielleicht kann mir jemand, eventuell Kai, auf die Sprünge helfen?
Es wird vom Ausgabenbereich von 5.000,00 € gesprochen.
Wenn wir hier von JEC sprechen, haben wir eine eine Summe von 24.000 bis 28.000 € somit sind die 5.000 € bei weitem überschritten, da diese Gelder ja ebfalls in die Rechnung eingehen sollten. Dem zufolge hätte der HAS dieser Vergabe zustimmen müssen.
Oder bin ich hier so verkehrt.
Sollte ich mich hier nicht irren, wären diese nicht verbindlich, da eine Turnierausrichtung in den üblichen Geschäftsbetrieb eines Dartverbandes fällt und somit die zweite Notwendigkeit einer Vergabe entfällt. Im Regelwerk steht ja nicht oder sondern und.
Wenn dem so wäre, wäre die Entlastung, wegen ( absichtlicher oder unabsichtlicher ) Falschangaben hinfällig.