Ist die Frage ob das dem loray hilft, was bei uns in Hessen geht.
Ich finde die Entscheidung der OFD Hannover schon ein starkes Stück, einen Verband so zu bevorzugen.
Vielleicht war einer der Richter mal zufällig zum E-Dart-Event in Geiselwind.
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Ist die Frage ob das dem loray hilft, was bei uns in Hessen geht.
Ich finde die Entscheidung der OFD Hannover schon ein starkes Stück, einen Verband so zu bevorzugen.
Vielleicht war einer der Richter mal zufällig zum E-Dart-Event in Geiselwind.
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Bekommt ein EDart Club keine Gemeinnützigkeit?
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Eigentlich dürfte Euch das Finanzamt den Verband nicht vorschreiben.
Es geht lediglich darum, dass der Sport betrieben wird, und nicht als Vorwand genutzt wird um Steuern zu vermeiden.
Darum wird die Teilnahme an einem Ligabetrieb als Bedingung gesehen, es muß also ein Wettkampf statt finden.
Es soll verhindert werden, dass ein "Saufclub" mit Steuerersparnis und Spenden, unter dem Deckmantel des Sports, finanziert wird.
Wir gründen gerade Dartsclub und haben FA Satzung übermittelt.
In welchem Bundesland habt Ihr das vor?
Es sollte zwar alles bundeseinheitlich sein, aber das kann man knicken.
Manchmal hilft auch ein persönliches Gespräch mit der zuständigen Sachbearbeiter/in,
wir haben z.B. sogar eine dreijährige Frist bekommen um eine Mannschaft für den Ligabetrieb aufzubauen.
Bei uns steht in dem Maßgeblichen Satzungsteil
ZitatAlles anzeigen§ 2 Zweck und Gemeinnützigkeit des Vereins
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Der Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Dartsports. (§ 52 Absatz 2 AO)
(3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Abhaltung von geordneten Sport- und Spielübungen und die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen.
(4) Die Mitgliedschaft in Sport-Verbänden oder -Ligen wird angestrebt.
(5) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht innerster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten, mit Ausnahme des Auslagenersatzes oder der Aufwandsentschädigung (Ehrenamtspauschale), keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
(6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(7) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
Wir spielen inzwischen in einer freien Liga, und das war für unser Finanzamt ausreichend.
Kann mir hier bitte hemand schnell weiterhelfen?
Wir stehen kurz vor der Gründung.
Mal eben schnell und Vereinsgründung sind zwei Sachen die nicht zusammen passen.
Es steht aber nichts dagegen, einen Verein zu gründen und die Gemeinnützigkeit dann über eine Satzungsänderung nachzuholen.
Ist natürlich mehr Aufwand, kostet mehr Gebühren, ist halt so, wenn man sich nicht rechtzeitig kümmert.