Hui, sehe das jetzt erst. Da gab es anscheinend einen kleinen (!) Missstand bei der Einladung. Und prompt wird Einspruch eingelegt. Und warum? Weil es möglich ist. Was nun besser für den DDV ist, ob man den Verband erstmal handlungsfähig werden lässt, für eigene Fehler (nicht die des Vorgängerpräsidiums) verantwortlich werden kann, scheißegal, hauptsache dagegen sein, wo es möglich ist.
Ich hatte schon Sorge, da wäre was aus meinem LV gekommen. Ist letzten Endes aber auch wurscht. Wie soll es denn im DDV besser werden, wenn man niemanden lässt, weil Interimsarbeiter nunmal nicht alles richtig machen? ![]()