Mal kurz zur Info (Freundin sitzt im Bürgeramt/Einwohnermeldeamt):
Meldegesetze sind Ländersache und deswegen gilt das jetzt geschriebene nur für NRW
Es gibt a) eine einfache Melderegisterauskunft die Jeder gegen eine Gebühr abrufen kann, diese umfasst aber nur die Meldeadresse einer Person und falls er weggezogen ist die neue Adresse.
Sollte die Person in eine andere Gemeinde gezogen sein, und dort nochmal umgezogen würde man dies erst bei der nächsten Behörde erfragen können, da es keine Abgleiche zwischen den einzelnen Meldeämtern gibt.
Dann gibts noch b) die erweiterte Melderigisterauskunft die nur Behörden oder wie Hamski beschrieben für Privatpersonen bei nachzuweisendem berechtigten Interesse zu erwerben ist, da stehen dann noch Geburtsort, Geburtsdatum, Nationalität, Familienstand, etc. drin.
Auch die Polizei verfügt über keine zentrale Datenerhebung über diese personenbezogenen Daten, die Stellen genau wie jeder Bürger schriftlich Anfragen. Natürlich werden solche Informationen, wenn man sich kennt und öfters miteinander zutun hat auch mal telefonisch gegeben. Ein Sonderfall besteht bei "Gefahr im Verzug", dann kann die Polzei auf Meldedaten direkt zugreifen, jedoch muss jeder Zugriff genau protokolliert werden und es stehen nur abgespeckte Daten zur Verfügung.