Beiträge von just4fun

    Hintergrundinfo an alle:
    Das Pärchen Just4Fun (Bärbel und Bernhard) wurden im Forum der Filstal-Liga gesperrt. In einem weiterem Spielerforum im Filstal wurde ihnen ebenfalls schon Verweise erteilt und eine Sperrung angedroht. Grund: Das Benehmen im Forum und die fehlende Seriosität. Beim Just4Fun Ranking soll lt. Spielerforum Filstal eine Auszahlungssumme von über 5.000 EUR offen sein. Die User Just4Fun können hier keine konkrete Stellung dazu nehmen wo diese Gelder sind bzw. warum die Gelder fehlen !

    Zur deiner Hintergrundinfo Fleischi

    Schaut euch mal das Fleischi/Forum an und bildet euch selber eine Meinung über das Verhalten des Admins/Fleischi

    Derjenige wo schlechtes spricht über mich und die Meinen, der gehe nach Hause und betrachte die SEINEN.

    Über Seriosität / Verantwortung / Stellungsnahme möchten wir uns mit Fleischi nicht unterhalten.

    mfg bernhard

    @ Thomas

    wenn du eine Meinung zum Thema hast und meine Angaben nicht korrekt sein sollten, bitte ich grundsätzlich um eine Richtigstellung.

    deshalb sind auch links angegeben um ggf. meine Ausführungen zu überprüfen.

    Ich habe als Beispiel die DSAB Filstalliga gewählt, weil ich hier Erfahrungen habe und lange vor deiner Zeit als Ligaspieler aktiv bin.

    ich bin überzeugt die Leser und User werden sich Ihre eigene Meinung bilden dürfen.

    Von Vorschriften, Empfehlungen von Fleischi hab ich die Schnauze voll.

    Hier gilt glaube ich Meiningefreiheit und nicht deine Voreingenommenheit zu meiner Person und deinem Verhalten als Admin.

    Ich möchte keinerlei Postings zu meiner Person von dir haben und mich ganz einfach mit dem Thema befassen.

    mvh bernhard

    Richtigstellung:
    Kaution gibt es nicht mehr in der DSAB Filstal-Liga. Grund: Kautionsgesetz. Das ganze heißt auf alle Fälle Sicherungsrücklage !
    (Eigentlich müsste in der Filstal-Liga alles umgestellt sein. Wenn trotzdem das Wort Kaution irgendwo noch steht bitten wir um Info)


    Richtigstellung:
    Das ist so nicht ganz korrekt. Sofern keine offene Strafgelder vorliegen wird die Sicherungsrücklage selbstverständlich sofort an das Team zurückbezahlt !


    Richtigstellung

    Es heißt Sicherungsrücklage, aber muß vor Saisonbeginn 52,- € betragen und wird von der Ligaleitung unverzinst verwaltet. Manche Teams haben die Sicherungsrücklage schon über 4 Jahre stehen.

    Anmerk: Sicherungrücklage / Strafgelder stehen im Konflikt mit DSAB Satzung und DSAB Ligaregeln, aber das ist ein anderes Thema.

    mfg bernhard

    8. E-Dartsport im DSAB Ligabetrieb, wer es bezahlt und wer was erhält.

    8.1 Überwiegend wird E-Dart in der DSAB – Filstalliga in Kneipen gespielt. Die Einen nennen es Hobby die Anderen sehen es als Sport. Ich persönlich sehe das Dartspiel als Sport im sportlichen Wettkampf.

    8.2 Jeder gemeldete Ligaspieler muss Mitglied im DSAB e.V. sein. Also erhielt der DSAB durch die Ligaspieler der DSAB Filstalliga für die Saison 2008/1 insgesamt 1.151 Ligaspieler x 6,- € = 6.906,- € und für 2008/2 insgesamt 1.078 Ligaspieler x 6,- € = 6.468,- € also zusammen 13.374,- € an Mitgliedsbeiträgen.

    8.3 Die Ligaleitung erhielt durch die Ligaspieler für die Saison 2008/1 insgesamt 98 Nachmeldungen x 2,- € = 196,- € und Saison 2008/2 insgesamt 106 Nachmeldungen x 2,- € = 212,- € also zusammen 408,- € an Nachmeldegebühren.

    8.4 Die Ligaleitung verwaltet laut Zusatzregeln DSAB Filstalliga in der Saison 2009/1 eine Sicherheitsrücklage von 134 Teams x 52,- € = 6.970,- € als Kaution. Ob dieser Kautionsbetrag verzinst wird oder auf einem Kautionskonto verwaltet wird ist mir nicht bekannt. Die Sicherheitsrücklage in Höhe von 52,- € muss vor Ligabeginn von den Teams ggf. beglichen werden. Von dieser Kaution werden Geldstrafen der laufenden Saison laut Zusatzregeln abgezogen. Aber laut DSAB LIGA REGELN gibt es keine Geldstrafen. Laut DSAB Ligaregeln (gültig ab 1. Saison 2007) 2.5.5 kann man vor Saisonbeginn Ligafördernde – Maßnahmen festlegen. Aber ob Kaution / Geldstrafen die Liga fördert ist für mich sehr fraglich.

    8.5 Die Ligaleitung bekam von den Aufstellern für Saison 2008/1 insgesamt 145 Teams x 83,- € = 12.035,- € und für die Saison 2008/2 insgesamt 134 Teams x 83,- € = 11.122,- € also zusammen 23.157,- € an Ligaverwaltungskosten bezahlt.

    8.6 Die Aufsteller bezahlten vom Steckgeld der Ligaspieler für die Saison 2008/1 insgesamt 20.480,- € und für die Saison 2008/2 insgesamt 22. 320,- € also zusammen 42.800,- € an Startgelder ein.

    8.7 Der Steckgeldanteil der Aufsteller kann nur im Einzelfall je Spiellokal berechnet werden, aber eine Berechnung ist grundsätzlich möglich.

    8.8 Der Steckgeldanteil der Kneiper kann nur im Einzelfall je Spiellokal berechnet werden, aber eine Berechnung ist grundsätzlich möglich.

    8.9 Die Startgelder werden zu 100% also an die Teams der einzelnen Ligaklassen laut Tabelle ausbezahlt. Die letzten zwei Teams jeder Ligaklasse erhalten kein Preisgeld, aber bezahlen das Steckgeld wie alle anderen Teams. Einzige Ausnahme ist die BL-Südwest hier wird bis zum Platz 8 Preisgeld ausbezahlt.

    8.10 Der Ligaspieler bezahlt Mitgliedsbeiträge an den DSAB e.V. pro Saison. Ein aktiver Ligaspieler bezahlt das Steckgeld für die Trainingstage / Ligaspiele in der laufenden Saison. Der Ligaspieler bezahlt Saison 2009/1 als Ligafördernde Maßnahmen über sein Team Kaution und Geldstrafen an die Ligaleitung der DSAB Filstalliga.Nach den DSAB – Ligaregeln darf die Ligaleitung vor Saisonbeginn mit den Teamkapitänen und dem DSAB solche Maßnahmen festlegen, aber wer fragt die Ligaspieler ob sie das überhaupt wollen.

    8.11 Der Steckgeldeinwurf der Ligaspieler finanziert die DSAB Filstalliga, somit auch den Unternehmer Aufsteller / Anteil Steckgeld Aufsteller, den Unternehmer Kneiper / Anteil Steckgeld Kneiper, den Funktionär Ligaleitung / Anteil Verwaltungskosten. Der Steckgeldeinwurf bezahlt die MWST / Vergnügungssteuer sogar das Startgeld.

    8.12 Alle Ligaspieler erhalten die Mitgliedschaft im DSAB e.V. und somit die Berechtigung zum Dartspiel in der DSAB – Filstalliga. Sie dürfen sich im sportlichen Wettkampf mit Ligateams messen und erhalten die Chance sich Preisgeld zu erspielen. Sie haben das Recht an allen Veranstaltungen des DSAB teilzunehmen und haben Anspruch auf Förderung ihrer Belange.

    Alle Informationen zu dem Thema sind aus der DSAB-Satzung, den DSAB-Ligaregeln, den Zusatzregeln der DSAB-Filstalliga zu erlesen und von mir als Autor des Themas eingestellt.Den Berechnungen liegen öffentliche Spielpläne, Tabellen, Erfahrungswerte und Postings zugrunde, die in meine Berechnung mit eingeflossen sind. Ich habe die Berechnung nach bestem Wissen und möglichst neutral erstellt. Sollten mir Fehler unterlaufen sein, bitte ich um begründete Korrektur.

    mfg bernhard

    7. Abrechnung des Steckgeldes zwischen Aufsteller und Kneiper und was übrig bleibt.

    7.1 Seit rund 3 Jahren gibt es neue Vorschriften zur Bauweise der Dartgeräte. Die Dartgeräte der neueren Generation müssen mit einer Buchse für Auslesegeräte bestückt sein und die Nachrüstbarkeit für ältere Geräte muss gewährleistet sein. Bisher kann aber noch per Abrechnungsformular abgerechnet werden. Dieser Abrechnungsformularblock (50 Formulare) mit Durchschrift für Automaten kann jeder Automaten-Unternehmer über das Spezialversandhaus der Automatenbranche erhalten.

    7.2 Dieses Abrechnungsformular ist für Aufsteller / Kneiper steuerlich relevant und kann steuerrechtlich geltend gemacht werden. Jeder Unternehmer hat normal einen Steuerberater.

    7.3 Vorwort zum Abrechnungsbeispiel.

    1.) Der Aufsteller ist Unternehmer somit sind Anschaffungskosten, Unterhaltskosten, Reparaturkosten der Dartgeräte seine Sache. Die Einnahmen hat der Unternehmer zu versteuern.

    2.) Der Kneiper ist Unternehmer somit sind Stellplatzkosten, Unterhaltkosten des Stellplatzes und Betriebskosten seine Sache. Die Einnahmen aus Steckgeldern der Dartgeräte hat der Unternehmer zu versteuern.

    3.) Die Stellung der Ligaleitung ist in der DSAB etwas unklar, ob die Ligaleitung als Funktionär, Unternehmer, Nebenberufler, Ehrenamtsinhaber oder DSAB Mitglied tätig ist. Es werden aber Rechnungen der Ligaleitung von den Aufstellern bezahlt. Finde allerdings auch keinen Punkt über die Bezahlung einer Ligaleitung in der DSAB Satzung oder in den DSAB Ligaregel.

    4.) Es gibt verschiedene prozentuale Verteilungen des Steckgeldinhaltes nach Abzug der MWST / V-Steuer und Vorabzug der Kosten für Ligaleitung, Startgelder und Sonstiges laut Formularvordruck. Die Anteilsverteilung ist Vertragssache oder Wohlgefallen des Aufstellers.

    a) Aufsteller 50% / Kneiper 50% der Kneiperanteil wird ausbezahlt.

    b) Aufsteller 60% / Kneiper 40% weil kleiner Stellplatzkredit des Aufstellern, der Kneiperanteil wird zur Hälfte ausbezahlt, die andere Hälfte ist Kredittilgung.

    c) Aufsteller 70% / Kneiper 30% weil großer Stellplatzkredit des Aufstellers, der Kneiperanteil wird zur Kredittilgung verwendet.

    5.) Die meisten Aufsteller leeren die Dartgeräte einmal im Monat oder auf Verlangen der Kneiper. Eine Leerung sollte aber durch ein Abrechnungsformular dokumentiert werden.

    7.4 Abrechnungsbeispiel laut 6.3 eines betreffenden Aufstellers für 2 Dartgeräte.

    Errechnetes Steckgeld von 4.432,- € in der Saison.Abzug der MWST von 707,70 € und regionaler V-Steuer für 2 Dartgeräte von 70,00 € ergibt einen Steueranteil von 777,70 € die der Unternehmer Aufsteller abzuführen hat, wenn das Abrechnungsformular steuerlich relevant wird.

    Somit verbleibt ein Steckgeldinhalt von 3.654,30 € nach Steuer.

    Als Vorabzug kommen nun die Startgelder der Teams C-Klasse – Startgeld = 100,- € pro Team. B-Klasse – Startgeld = 125,- € pro Team. A-Klasse – Startgeld = 150,- € pro Team. BZ-Klasse – Startgeld = 230,- € pro Team.Also für 4 Teams 605,- € zuzüglich 19% MWST somit sind 719,95 € Startgelder für die Saison zu bezahlen. Dieser Betrag wird dem Aufsteller per Rechnung vor Beginn der Rückrunde in Rechnung gestellt. Betreut ein Aufsteller mehrere Spiellokale und Teams erhält der Aufsteller eine Gesamtrechnung.

    Somit verbleibt ein Steckgeldinhalt von 2.934,35 € nach Vorabzug der Startgelder.

    Nun kommen die Ligaverwaltungsgebühren der Ligaleitung noch als Vorabzug.Unsere Ligaleitung erstellt Rechnungen und verrechnet diese Rechnungen direkt mit dem Aufsteller(siehe Zusatzregel der DSAB Filstalliga).In diesem Beispiel würde hier 4 Teams je 85,- € also ein Betrag von 340,- € inklusive MWST pro Saison berechnet werden.

    Somit verbleibt ein Steckgeldinhalt von 2.594,35 € nach Abzug der Ligaverwaltungskosten.

    Nun wird dieser Steckgeldinhalt zwischen Aufsteller / Kneiper prozentual wie laut Punkt 7.3 unter 4.) a b c verteilt.

    1. Aufsteller 50% = 1.297,18 € / Kneiper 50% = 1.297,18 € voll an Kneiper ausbezahlt. Der Kneiper sollte seinen 50% Anteil laut Abrechnungsformular voll versteuern.

    2. Aufsteller 60% = 1.556,61 € / Kneiper 40% = 1.037,74 € / 518,87 € werden an Kneiper ausbezahlt. Kredittilgung beträgt 518,87 € pro Saison aus Dartgeräten. Der Kneiper sollte seinen 40% Anteil laut Abrechnungsformular voll versteuern.

    3. Aufsteller 70% = 1.816,05 € / Kneiper 30% = 0.778,30 € wird als Kredittilgung einbehalten. Der Kneiper sollte seinen 30% Anteil laut Abrechnungsformular voll versteuern.Einige Aufsteller sind Vertragspartner der Verpächter oder selbst Verpächter des Spiellokales, das ist dann aber Pachtvertragssache.

    7.5 Es sind zur Saison 2009/1 insgesamt 39 C-Klassenteams + 43 B-Klassenteams + 30 A-Klassenteams + 21 BZ-Klassenteams = 133 Teams gemeldet. Somit werden in der Saison 2009/1 insgesamt 22.139,95 € Startgelder und 11.305,- € Ligavewaltungskosten zur Zahlung bei einer Laufzeit von 4 Monaten fällig.

    7.6 Ich habe dieses Abrechnungsbeispiel neutral und ohne Hintergedanken aus Sicht eines aktiven Dartspieler nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und möchte es auch so verstanden wissen.

    5. Steckgeldkosten und Sonderkosten für die aktive Dartler.

    5.1 Also zu diesem Punkt kann ich nur meine Steckgelder angeben und jeder in der DSAB Filstalliga kann dann ja vergleichen. Grundsätzlich gehört für mich ein Trainingstag in meinem Spiellokal oder die Teilnahme an einer Dartveranstaltung in meinem Spiellokal einmal unter der Woche einfach als sportliche Pflicht. Der reguläre Ligaspieltag ist bei uns der Samstag. Bei 8 Teams in einer Ligagruppe würden es 14 Ligaspiele und 16 Trainingstage für mich bedeuten. Für das Einwerfen vor dem Ligaspiel würde ich noch 2,- € berechnen. Relegationsspieltage kann ich nicht einberechnen.

    5.2 Bei einem Steckgeld von 6,- € pro Spiel- und Trainingstag zuzüglich 20,- € Grundkosten und Einspielkosten von 28,- € wäre ein Steckgeld von 240,- € pro Saison nicht übertrieben. Die Laufzeit einer Saison beträgt in der Regel rund 4 Monate.

    5.3 Viele Teams haben Teamkassen in die noch zuzüglich Gelder der Spieler eingezahlt werden, wie Spielgeldüberschüsse, Schwarzwälder, Scoregrenzen, Loserspiele, Beiträge und Sonstiges. Diese Gelder werden meistens für Festlichkeiten, Anschaffungen und für sonstige Kosten verwendet. Bei manchen Teams werden diese Gelder am Saisonende ggf. mit erspieltem Preisgeld intern ausbezahlt. Die wenigsten Teams verwenden diese Gelder für die Startgebühren.

    6. Steckgeldinhalt der Dartgeräte und was davon bezahlt wird.6.1 Hierzu kann ich Erfahrungswerte verwenden, weil ich schon rund 15 Jahre aktiv E-Dart spiele und durch Erfahrungen mit Aufsteller / Kneipern / Dartler einiges erlebt habe. Man kann den Steckgeldinhalt laut Spielplan errechnen, wobei es egal ist ob das Spiellokal nur Teams in der DSAB Filstalliga gemeldet hat. Im Filstal wird nicht nur DSAB sondern auch DLMNR / 6er Liga / 4er Liga / CP Liga / WEDV in den Spiellokalen gespielt. Aber ich möchte deshalb nur DSAB berechnen, weil man hier Rechnungen / Belege bekommt und einsehen kann.

    6.2 Das Steckgeld ist in den Ligaklassen verschieden, aber ich habe alle Klassen bis zur BZ gespielt und spiele Saison 2009/1 in einer BZ-Liga der DSAB Filstalliga. Das Steckgeld von Minimum 24,- € / Maximum 40,- € wird als Durchschnittssteckgeld von 32,- € aller Ligaklassen zuzüglich des Durchschnittseinspielsteckgeldes von 6,- €, also 38,- € je Team pro Heimspiel in einer Ligagruppe von 8 Teams angegeben.6.3 Ich nehme ein Spiellokal, wo 4 Teams aktuell in der Saison 2009/1 laut Spielplan gemeldet sind.

    Berechnung zum Spiellokal unter Berücksichtigung von 5.1 und einer Teamstärke von 6 Spielern.

    1.) 16 Trainings x 36,- € x 4 Teams = 2.304,- € 2.) 7 Heimspiele x 76,- € x 4 Teams = 2.128,- € Also ein Gesamtsteckgeld von 4.432,- € im Dartgerät pro Saison.

    Bezahlt vom Steckgeld wird über Abrechnung

    1.) Die MWST von 19% des Gesamtsteckgeldes.

    2.) Die Vergnügungssteuer pro Dartgerät.

    3.) Die Startgelder der Teams pro Saison.

    4.) Die Ligaverwaltungskosten pro Team.

    5.) Die Stellplatzkredite der Aufsteller für die Kneiper.

    6.4 Um sich Stellplätze zu sichern, geben manche Aufsteller Kredite. Die Aufsteller haben nicht nur Dartgeräte sondern auch Geldspieler und Unterhaltungsautomaten, also ist das Dartgerätegeschäft nicht der Hauptzweig des Unternehmers. Sie dürfen auch eine bestimmte Anzahl von Geldspielern und Unterhaltungsgeräte in Kneipen aufstellen.
    6.5 Manche Kneiper hätten es gerne, wenn der Automatenumsatz die Pacht- und Unterhaltkosten der Kneipe decken würde. Der Speisen und Getränkeverzehr sei das eigentliche Geschäft eines Kneipers, aber das funktioniert heutzutage nicht mehr so einfach. Also haben es manche Kneiper ohne eine gesunde Dartszene sehr schwer. Manche Kneiper sponsern ihre Teams sogar freiwillig und manche tun dies um die Dartszene in der Kneipe zu halten.

    Kosten des E-Dartsportes und wer was erhält oder bezahlt

    - Grundvoraussetzungen zum Ligabetrieb.

    - Grundkosten für Aufsteller.

    - Grundkosten der Spielortpächter / Kneiper- Grundkosten für DSAB Ligaspieler.

    - Steckgeldkosten und Sonderkosten für die aktive Dartler.

    - Steckgeldinhalt der Dartgeräte und was davon bezahlt wird.

    - Abrechnung des Steckgeldes zwischen Aufsteller und Kneiper und was übrig bleibt.

    - E-Dartsport im Ligabetrieb und wer es bezahlt.

    für eine Saison in der DSAB Filstalliga.

    1. Grundvoraussetzungen zum Ligabetrieb.

    1.1 Man benötigt Dartspieler die als Team an einem Ligabetrieb teilnehmen möchten und es zeitlich auch können.Das Team / Teamkapitän sollte grundsätzlich vor der Anmeldung alle Informationen zur Anmeldung über die jeweilige Ligaleitung anfordern und erhalten.

    1.2 Das Team benötigt ein Spiellokal das schon mit Teams in der Liga teilnimmt oder teilnehmen möchte.

    1.3 Das Spiellokal muss einen Aufsteller, der VFS Mitglied ist/wird oder als VFS Mitglied Teamanmeldungen desSpiellokales genehmigt, als Vertragspartner haben.

    1.4 Ein Aufsteller kann Vertragspartner des Verpächters / Pächters oder nur als VFS Mitglied für das Spiellokaltätig sein. Der betreffende Aufsteller muss grundsätzlich VFS e.V. Mitglied sein um Teamanmeldungen zur DSAB Filstalliga genehmigen (Stempel/Unterschrift) zu können.

    1.5 Meiner Meinung nach schaffen VFS e.V. Mitglieder und Spielortpächter/Kneiper nur die Möglichkeit / das Angebot zum DSAB Ligabetrieb. Natürlich sind Aufsteller und Kneiper selbständige Unternehmer und schaffen dieses Angebot nicht vorwiegend aus sportlichen Gründen sondern um auch als Unternehmer daran zu verdienen. Dieses Angebot kann von den Dartlern angenommen werden oder auch nicht, also ist es ein Unternehmerrisiko.

    2. Grundkosten für Aufsteller.

    2.1 Eine Aufnahme laut den VFS e.V. Bedingungen und der Aufnahmebeitrag des VFS e.V. von 250,- € ist erstmal Grundvoraussetzung um als Aufsteller in einem DSAB Ligabetrieb mitwirken zu können. Der ständige Jahresmitgliedsbeitrag von 350,- € sind die laufenden Kosten des Aufstellers. Diese Kosten trägt der Aufsteller und kann diese Beiträge steuerlich geltend machen.

    2.2 Natürlich benötigt der Unternehmer Aufsteller noch Stellplätze für seine Dartgeräte. Mit welchen vertraglichen Vereinbarungen der Aufsteller die Stellplätze erhält ist sein Unternehmerrisiko. Die Stellplätze in der Filstalliga sind Kneipen, Clubs und Vereine.

    2.3 Manche Stellplätze im Filstal sind für die Aufsteller gegebenenfalls vergnügungssteuerpfichtig und müssen an den betreffenden Behörden angemeldet werden. Die Steuerbescheide der Vergnügungssteuer gehen zu lasten der Aufsteller und sind wiederum Unternehmerrisiko.

    3. Grundkosten der Spielortpächter / Kneiper

    3.1 Jeder Wirt, Clubinhaber oder Vereinsvorstand hat die freie Entscheidung ob er einen Teil seiner Räumlichkeitfür die Teilnahme an der DSAB Filstalliga bereitstellt. Nehmen wir mal an, man benötigt 12 QuadratmeterFläche für die sporttechnischen Voraussetzungen der DSAB und stellt 2 Dartgeräte.

    3.2 Die Dartgeräte werden von einem Aufsteller gestellt also hat der Wirt die notwendigen Stromkosten der Geräte zu tragen. Die Grundkosten der Fläche mit Strom setzen wir auf 80,- € monatlich pro Saison, diese Kosten trägt der Verein, Club oder Kneipe. Diese Kosten sind Unternehmerrisiko können aber steuerlich geltend gemacht werden.

    4. Grundkosten für DSAB Ligaspieler.

    4.1 Grundsätzlich muss ein Ligaspieler in der DSAB Filstalliga Mitglied im DSAB e.V. werden oder schon sein umam Ligabetrieb teilzunehmen. Der Mitgliedsbeitrag des DSAB e.V. beträgt pro Saison 6,- € je Ligaspieler und ist auf ein Konto (Kontoinhaber ist unsere Ligaleitung) vor Saisonbeginn einzuzahlen. In der Regel ist der Teamkapitän für die Einzahlung der Beiträge, nach Erhalt von den Spielern, beauftragt.

    4.2 Grundsätzlich muss ein Team in der DSAB Filstalliga laut Filstalliga Zusatzregeln eine Sicherheitsleistung / Kaution von 52,- € hinterlegen. Diese Kaution kann durch Strafen laut Zusatzregeln gekürzt werden oder sogar verfallen, muss aber dann ggf. wieder zur nächsten Saison 52,- € betragen. Die Kürzungen muss das Team wieder ausgleichen. Es gibt hierfür keine Schiedsstelle in der DSAB Filstalliga und ist Handling der Ligaleitung. Die Kaution wird nicht verzinst wird aber ggf. bei Auflösung des Teams zurückerstattet.

    4.3 Jedes Ligaspiel muss auf einem Liga Spielberichtsbogen dokumentiert werden. Hierfür gibt die Ligaleitung einen Block kostenpflichtig heraus. Dieser Block reicht für zwei Saisonen und kostet das Team 10,- € also 5,- € pro Saison. Es werden noch die Versandkosten für Tabellen und Infos per Fax von 14,- € und per Post von 35,- € erhoben laut DSAB Filstalliga Teamanmeldung.

    4.4.1 DSAB Regeln / Zusatzregeln unter http://www.filstalliga.de/html/alle_regeln.html Zwischen DSAB Regeln und den Zusatzregeln herrscht meiner Meinung nach ein wesentlicher Konflikt.

    4.4.2 Teamanmeldung unter http://www.filstalliga.de/dl/aktuell/anmeldung.pdfDieser Konflikt muss hier noch durch Unterschrift des TC dokumentiert werden.

    4.5 Nehmen wir mal an ein Team besteht aus 6 Spielern somit hätte jeder Spieler Kosten von 20,- € pro Saison in der DSAB Filstalliga.Wenn diese Kosten freiwillig gesponsert werden, soll es recht sein aber keinesfalls zwingend gefordert werden.

    hallo und servus, alle zusammen.

    Haben uns erstmal in diesem Tread einen Beitragsüberblick erlesen. Wir haben nicht viel Erfahrung im net und versuchen uns so schnell wie möglich hier zurechtzufinden.

    also meine Lebenserfahrung sagt mir, wenn man etwas anfängt sollte man es nicht überhastet tun, sondern mit bedacht und mit " tic tac ".

    Zur "tic tac" gehört erst mal alle Informationen sammeln und bekommen, diese dann auswerten. :danke:

    Bräuchten noch Infos zu einer Versicherung über Fahrten/Fahrer/Insassen betreff Ligabetrieb, wollen dies erstmal als Antrag zu Tagesordnung stellen.

    Halt, thomas

    dieser vorgang fehlt gänzlich.............

    bezog sich auf DAS REGELWERK punkt 1.3.2 und 2.6.3

    bitte um entschuldigung, werde in zukunft genauer schreiben.

    @ thomas

    wer hat dich von der DSAB FILSTALLIGA beauftragt diese Beiträge DSAB SATZUNG / 19. Mitgliederversammlung im dartn.de einzustellen.

    Du bist kein DSAB-Mitglied/Ligaspieler melde dich doch einfach bei einem team an/nach.

    entschuldigung an alle, aber so werden schon gegebenenfalls fronten aufgebaut, die an der 19. Mitgliedervesammlung eine sachliche handhabung etwas erschweren.

    wir wollen unsere belange erst mit der DSAB Filstalliga abstimmen.

    hallo, zusammen

    die Sondergenehmigung des Spielers Bernhard Schlehuber 265 00393 wurde vom Bundessportwart am 30.06.2008 erteilt.

    wenn manchen spieler diese Sondergenehmigung nicht gefällt haben sie die vorgeschriebene Schritte laut Regelwerk zu befolgen.

    1.3.2 der teamkapitän vertritt die spieler bei allen fragen zum DSAB Ligaspielbetrieb gegenüber der DSAB.

    2.6.3 entscheidungen des Bundessportwart(nehme an das eine abgestempelte/unterschriebene Sondergenehmigung eine entscheidung des bundessportwart ist) können innerhalb 8 Tagen schriftlich beim schiedsgericht in der DSAB geschäftsstelle unter zahlung von 30,00 € angefochten werden.

    Meine sondergenehmigung/entscheidung ging z.H unserer Ligaleitung Michael Stritzel / über mike an meinen teamkapitän bärbel / dann Kenntnis von mir. Die DSAB ligaregeln erhält grundsätzlich jeder spieler bzw. teamkapitän bei anmeldung als ligaspieler/teamkapitän.

    und genau dieser Vorgang fehlt GÄNZLICH und DAS ist in der "unter anderem laut satzung" in der DSAB Filstalliga in ordnung zu bringen.

    hier in diesem forum wird VON UNS nichts eingestellt, was durch uns nicht belegbar/beweisbar wäre.

    bedanken uns für die anteilnahme und bis bald!

    hallo,thomas

    bitte nicht falsch verstehen.

    behindertentread ich weis nicht so recht.

    du bist kein mitglied der DSAB, laut eigenen angaben also nicht betroffen, aber dein einsatz find ich generell lobenswert.

    in der dsab filstalliga ist einiges in ordnung zu bringen, also kümmern wir uns (möglichst durch zusammenarbeit mit unserer LIGALEITUNG mike) erstmal darum und wenn da alles rund läuft ums ganze drumherum.

    natürlich muß jedes mitglied die satzung erhalten, möglichst druckbar aus dem net, aber gebt der DSAB - Vorstandschaft doch die möglichkeit zum umdenken oder handel. wenn das nicht hilft kann man der ganzen sache nachdruck geben.

    wir bleiben dran.

    hallo, alle zusammen

    die Satzung(in der Fassung vom 12. Januar 1989) Vereinsregister Mainz VR 20 859

    diese Satzung enthält einen eindeutigen Abschnitt für die Förderung des Behindertensports am Sportautomaten.

    Die Sondergenehmigung vom 30.06.2008 (dsab stempel/unterschrift) des Bundessportwartes Hans Dieter Heuer lautet im original wie folgt:

    sporttechnische voraussetzungen / wenn der rollstuhl seitlich zur abwurflinie steht muss das jeweilige hauptrad ( rechte oder linke seite) vor der abwurflinie stehen. Steht der rollstuhl frontal zum dartgerät müssen die radnarben beider haupträder senkrecht über der abwurflinie sein. / da in den meisten spielorten der filstalliga der abstand zwischen den dartgeräten nicht mal 60cm beträgt, würde ich jedesmal das spiel am 2. gerät behindern. Deswegen habe ich mich für die option frontal zum dartgerät entschieden. habe diese spielweise 3 Saisons so gespielt.

    nach wahrnehmung des einspruchsrecht laut DSAB - LIGA-REGELN / 2.6 Streitfragen abs 2.6.3 / gegen die Rücknahme der sondergenehmigung ( jetzt erklär mir einer wie ich spielen sollte weil frontal /seitlich wurde mir am 18.09.2008 entzogen) ist doch mein einspruch gerechtfertigt. Nun wurde mir noch zusätzlich eine teilnahme am spielbetrieb untersagt bis zur entscheidung des Schiedsgericht (obwohl eine nichtteilnahme bei einspruch nirgens im Regelwerk steht) teilnahmewurde mir am 10.01.2009 wieder erteilt, aber nur noch seitlich zum dartgerät.

    aller schriftwechsel ist abgeordnet also beweisbar und wird zur 19. DSAB Mitgliederversammlung mitgebracht und erstmal um aufklärung gebeten, sollte eine aufklärung verweigert werden sind weitere schritte vorbereitet.

    haben grundsätzlich ein problem mit Leuten die sich über ihr eigenes " GESETZ " stellen.

    und trotzdem spielen wir gerne dart :friend:

    hallo, zusammen

    die satzung wurde von bärbel angefordert, weil ich, bernhard (Rollstuhl) Dartler bin und bisher mit Sondergenehmigung des Bundessportwartes spielen durfte. (hab sie nicht einmal beantragt) in der B-LIGA (saison 2007 /1 +2) brauchte ich SIE nicht und hat sich auch keiner beklagt. In der Saison 2008/1 gabs auch noch kein problem mit der spielweise im rollstuhl. (dann kam unaufgefordert und unbeantragt die Sondergenehmigung des Bundessport) also genauso wie die sondergenehmigung es vorschreibt hab ich 3 saisons lang gespielt. Nach beginn der Saison 2008/2 bekam ich ein verbot nach sondergenehmigung zu spielen laut stefan reichert und durfte nach EINSPRUCH laut DSAB REGELWERK nicht mehr am laufendem Ligabetrieb teilnehmen, zur zeit darf ich wieder aber unter völlig anderen voraussetzungen. (persönliche meinung hat wahrscheinlich manchen in der FILSTALLIGA nicht gepasst)

    wir haben diese DSAB - Satzung bekommen (dankeschön an michael reichert) ganz einfach durch anfrage. ( Einzellfallregelung der DSAB Geschäftsstelle ) und wir halten uns daran und hoffen auf euer verständnis.

    habe durch meine Sitzposition und bewegungsfreiheit bestimmt keine vorteile, aber möchte keine nachteile durch meine behinderung erfahren müssen also mich ganz normal im sportlichem Wettkampf messen dürfen und zwar wie ich es 3 Saison lang konnte und erlernt habe.

    fahre jetzt dartspielen und :prost:

    hallo, unbekannter weise

    bin glaub der, der in der DSAB Filstalliga mal nach einer Satzung des DSAB gefragt hab.

    möchte dies erklären, ging mir grundsätzlich einmal darum zu wissen was die Mitgliedschaft als DSAB Ligaspieler im DSAB für mich bedeutet und welche pflichten und rechte man hierdurch hat.

    habe grundsätzlich mit Satzungen, Regeln, Verordnungen keinerlei probleme, bloß wenn man DIESE nicht kennt ist man später meist der DUMME.

    mein bestreben war bisher das jedes DSAB Mitglied die SATZUNG, DSAB LIGA Regel in der gültigen fassung bei anmeldung erhält. Zwischenzeitlich habe ich die DSAB Satzung erhalten. Und zwar über die Geschäftsstelle der DSAB über Antrag von barbara tengler meinem TEAMCAPTAIN und einzelfallregelung der dsab.