7. Abrechnung des Steckgeldes zwischen Aufsteller und Kneiper und was übrig bleibt.
7.1 Seit rund 3 Jahren gibt es neue Vorschriften zur Bauweise der Dartgeräte. Die Dartgeräte der neueren Generation müssen mit einer Buchse für Auslesegeräte bestückt sein und die Nachrüstbarkeit für ältere Geräte muss gewährleistet sein. Bisher kann aber noch per Abrechnungsformular abgerechnet werden. Dieser Abrechnungsformularblock (50 Formulare) mit Durchschrift für Automaten kann jeder Automaten-Unternehmer über das Spezialversandhaus der Automatenbranche erhalten.
7.2 Dieses Abrechnungsformular ist für Aufsteller / Kneiper steuerlich relevant und kann steuerrechtlich geltend gemacht werden. Jeder Unternehmer hat normal einen Steuerberater.
7.3 Vorwort zum Abrechnungsbeispiel.
1.) Der Aufsteller ist Unternehmer somit sind Anschaffungskosten, Unterhaltskosten, Reparaturkosten der Dartgeräte seine Sache. Die Einnahmen hat der Unternehmer zu versteuern.
2.) Der Kneiper ist Unternehmer somit sind Stellplatzkosten, Unterhaltkosten des Stellplatzes und Betriebskosten seine Sache. Die Einnahmen aus Steckgeldern der Dartgeräte hat der Unternehmer zu versteuern.
3.) Die Stellung der Ligaleitung ist in der DSAB etwas unklar, ob die Ligaleitung als Funktionär, Unternehmer, Nebenberufler, Ehrenamtsinhaber oder DSAB Mitglied tätig ist. Es werden aber Rechnungen der Ligaleitung von den Aufstellern bezahlt. Finde allerdings auch keinen Punkt über die Bezahlung einer Ligaleitung in der DSAB Satzung oder in den DSAB Ligaregel.
4.) Es gibt verschiedene prozentuale Verteilungen des Steckgeldinhaltes nach Abzug der MWST / V-Steuer und Vorabzug der Kosten für Ligaleitung, Startgelder und Sonstiges laut Formularvordruck. Die Anteilsverteilung ist Vertragssache oder Wohlgefallen des Aufstellers.
a) Aufsteller 50% / Kneiper 50% der Kneiperanteil wird ausbezahlt.
b) Aufsteller 60% / Kneiper 40% weil kleiner Stellplatzkredit des Aufstellern, der Kneiperanteil wird zur Hälfte ausbezahlt, die andere Hälfte ist Kredittilgung.
c) Aufsteller 70% / Kneiper 30% weil großer Stellplatzkredit des Aufstellers, der Kneiperanteil wird zur Kredittilgung verwendet.
5.) Die meisten Aufsteller leeren die Dartgeräte einmal im Monat oder auf Verlangen der Kneiper. Eine Leerung sollte aber durch ein Abrechnungsformular dokumentiert werden.
7.4 Abrechnungsbeispiel laut 6.3 eines betreffenden Aufstellers für 2 Dartgeräte.
Errechnetes Steckgeld von 4.432,- € in der Saison.Abzug der MWST von 707,70 € und regionaler V-Steuer für 2 Dartgeräte von 70,00 € ergibt einen Steueranteil von 777,70 € die der Unternehmer Aufsteller abzuführen hat, wenn das Abrechnungsformular steuerlich relevant wird.
Somit verbleibt ein Steckgeldinhalt von 3.654,30 € nach Steuer.
Als Vorabzug kommen nun die Startgelder der Teams C-Klasse – Startgeld = 100,- € pro Team. B-Klasse – Startgeld = 125,- € pro Team. A-Klasse – Startgeld = 150,- € pro Team. BZ-Klasse – Startgeld = 230,- € pro Team.Also für 4 Teams 605,- € zuzüglich 19% MWST somit sind 719,95 € Startgelder für die Saison zu bezahlen. Dieser Betrag wird dem Aufsteller per Rechnung vor Beginn der Rückrunde in Rechnung gestellt. Betreut ein Aufsteller mehrere Spiellokale und Teams erhält der Aufsteller eine Gesamtrechnung.
Somit verbleibt ein Steckgeldinhalt von 2.934,35 € nach Vorabzug der Startgelder.
Nun kommen die Ligaverwaltungsgebühren der Ligaleitung noch als Vorabzug.Unsere Ligaleitung erstellt Rechnungen und verrechnet diese Rechnungen direkt mit dem Aufsteller(siehe Zusatzregel der DSAB Filstalliga).In diesem Beispiel würde hier 4 Teams je 85,- € also ein Betrag von 340,- € inklusive MWST pro Saison berechnet werden.
Somit verbleibt ein Steckgeldinhalt von 2.594,35 € nach Abzug der Ligaverwaltungskosten.
Nun wird dieser Steckgeldinhalt zwischen Aufsteller / Kneiper prozentual wie laut Punkt 7.3 unter 4.) a b c verteilt.
1. Aufsteller 50% = 1.297,18 € / Kneiper 50% = 1.297,18 € voll an Kneiper ausbezahlt. Der Kneiper sollte seinen 50% Anteil laut Abrechnungsformular voll versteuern.
2. Aufsteller 60% = 1.556,61 € / Kneiper 40% = 1.037,74 € / 518,87 € werden an Kneiper ausbezahlt. Kredittilgung beträgt 518,87 € pro Saison aus Dartgeräten. Der Kneiper sollte seinen 40% Anteil laut Abrechnungsformular voll versteuern.
3. Aufsteller 70% = 1.816,05 € / Kneiper 30% = 0.778,30 € wird als Kredittilgung einbehalten. Der Kneiper sollte seinen 30% Anteil laut Abrechnungsformular voll versteuern.Einige Aufsteller sind Vertragspartner der Verpächter oder selbst Verpächter des Spiellokales, das ist dann aber Pachtvertragssache.
7.5 Es sind zur Saison 2009/1 insgesamt 39 C-Klassenteams + 43 B-Klassenteams + 30 A-Klassenteams + 21 BZ-Klassenteams = 133 Teams gemeldet. Somit werden in der Saison 2009/1 insgesamt 22.139,95 € Startgelder und 11.305,- € Ligavewaltungskosten zur Zahlung bei einer Laufzeit von 4 Monaten fällig.
7.6 Ich habe dieses Abrechnungsbeispiel neutral und ohne Hintergedanken aus Sicht eines aktiven Dartspieler nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und möchte es auch so verstanden wissen.