Einen Staatsanwalt einzuschalten ist sicher das 10 Megatonnen Äquivalent der Verbandsarbeit. DAS Mittel wird NIEMAND leichtfertig aus dem Köcher holen wollen, auch die erbittertsten Kritiker nicht. Niemand hat ein Interesse daran, dem DDV zu schaden. Warum auch?
Die Frage scheint mir eher, wie und wie lange sich ein solcher Schritt als "Ultima Ratio" noch vermeiden lässt?
Ich meinte auch keine Anzeige gegen den Verband, sondern gegen eine einzelne Person.
Wer als Vorsitzender (oder Manager) seinem Verein (oder Unternehmen) vorsätzlich einen wirtschaflichen Schaden zufügt, macht sich eines Vergehens nach § 266 StGB (Untreue) schuldig. Als Indizien für den strafrechtlich relevanten Vorsatz, könnte man Umstände wie z.B. Zuhilfenahme einer Scheinfirma oder Benutzung des privaten Kontos werten. Nicht so wichtig, es sei denn bei der Festsetzung des Strafmaßes, wäre die persönliche Bereicherung.
Dieses Verfahren hätte im Falle der Feststellung eines sog. Anfangstatverdachtes den Vorteil, daß der Beklagte alle relevanten Vorgänge (Rechnungen, Kontobewegungen etc.) offenlegen muß. Manchmal reicht es ja auch der betreffenden Person mitzuteilen, daß etwas derartiges bevorsteht.
Ich habe auch nur eine Version, zu der alle bekannten Fakten passen ....
Leider völlig ohne Ironie