...
Außerdem ist das nicht die Meinung des Volkes oder der Regierung, sondern das hat das Gericht entschieden.
...kleine Anmerkung meinerseits: das Gericht musste (!) -auch Richter sind an Recht und Gesetz gebunden- so entscheiden, da § 8 (2) des Glücksspielstaatsvertrags dies ausdrücklich so vorschreibt. Aus diesem Grund dürfte die Entscheidung auch dem Willen des Gesetzgebers entsprechen...