Diskriminierung von Hartz IV lern

  • ...
    Außerdem ist das nicht die Meinung des Volkes oder der Regierung, sondern das hat das Gericht entschieden.


    ...kleine Anmerkung meinerseits: das Gericht musste (!) -auch Richter sind an Recht und Gesetz gebunden- so entscheiden, da § 8 (2) des Glücksspielstaatsvertrags dies ausdrücklich so vorschreibt. Aus diesem Grund dürfte die Entscheidung auch dem Willen des Gesetzgebers entsprechen...

  • Ich denke auch, dass man die Hintergründe beachten sollte:

    Der EuGH hat erst vor kurzem bestätigt, dass ein staatliches Monopol (welches an sich europarechtswidrig ist, wenn ausländische europäische Anbieter benachteiligt werden) in engen Grenzen gerechtfertigt sein kann. Der Glücksspielstaatsvertrag ist hier ein Paradebeispiel. Die Profiteure des Monopols (Länder und Bund, meine ich) rechtfertigen das Monopol damit, dass nur der Staat die Spieler vor Spielsucht ausreichend schützen könne und aus diesem Grund zwingend ein Monopol erforderlich wäre.

    Jetzt wird die Argumentation der Länder auf die Probe gestellt. Wenn diese aber schon selbst mitteilen, sie könnten überhaupt nicht sicherstellen, dass evektive Schutzmaßnahmen stattfinden (allein darauf zielte m.A. die einstweilige Verfügung ab), fällt die gesamte Argumentation in sich zusammen. Der Anfang vom Ende des staatlichen Monopols.

    Es geht dabei nicht darum, was Bezieher von ALG II können und dürfen, es geht dabei darum, das System der Marktabschottung zu beenden.

    Einmal editiert, zuletzt von ulitier (14. März 2011 um 15:54)

  • Es geht dabei nicht darum, was Bezieher von ALG II können und dürfen, es geht dabei darum, das System der Marktabschottung zu beenden.

    Genau so sehe ich das auch. Es wäre naiv zu glauben, dass andere Wettanbieter, die ja wohl hier tätig wurden, an dem Wohlergehen von ALG II-Empfängern interessiert wären.

    Es grüßt
    Hamski

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