Hi Thorsten,
da kann man geteilter Meinung drüber sein. Nur weil in de StvO steht, dass ich nicht bei rot über die Ampel gehen darf, ist der Schutzmann nicht in der Pflicht dafür zu sorgen, dass ich auch das auch so mache. ICH als Teilnehmer am Strassenverkehr habe mich an Regeln zu halten/sie zu befolgen. Richtig ist, wenn jemand dagegen verstösst muss er mit den Kosequenzen rechnen und da ist dann final der Veranstalter, in dem Falle der Ausrichter der schwarze Peter der dann disqualifizieren muss (müsste). Um jetzt mal die German Open zu strapazieren, wenn du Boardschiedsrichter wärest und es steht ein Sportskollege aus Benelux vor dir, oder von sonst wo her, in jedem Falle nicht von um die Ecke, der hat jetzt eine graue Tuch/Anzughose an, sagst du dem: Schade gehabt ich lass dich nicht starten du hast ne krumme Nase!
Glaub' mir seeeehr undankbare Aufgabe. Meine Meinung dazu ist schlicht die, ich besuche eine öffentliche Veranstaltung welche nach gewissen, bestehenden, bekannten Regeln stattfindet. Dies ist ebenfalls bekannt und wird üblicherweise auch so propagiert. Mit der Anmeldung unterwirft sich der Sportskamerad genau diesen. Handelt er nicht danach greift wieder obiger Absatz. Wir geraten ein wenig in die Diskussion Rechte und Pflichten. Ich will auch nicht weiter die Textildiskussion vorantreiben, Knödel hat da spasseshalber schon gewirkt.
Man macht sich kaum eine Vorstellung was da für Themen wieder und wieder bearbeitet werden, die leidige Hosenfarbe ist da nur eins davon.....leider. Nochmal, ich habe in all den Jahren (in Deutschland) noch nie erlebt, dass jemand wegen einer sauberen, SCHWARZEN (nicht mittlerweile grau verwaschenen), Jeans tatsächlich des Feldes verwiesen wurde und trotzdem, um einer potentiellen Diskussion darüber keinen Nährboden zu geben, kann man sich doch eine schwarze Stoff-Tuch-Anzughose zulegen, oder?
Und bitte, auch ich schreibe Stoff(hose), im üblichen Sprachgebrauch dürfte wohl klar sein, dass wenn jemand Stoff(hose) sagt nicht Jeansstoff(hose) gemeint ist.
Um noch ein Konstrukt zum besten zu geben. Ich verweise da auf meinen Fall von gestern (oder so), was mache ich denn wenn Spieler X beim Boardschiedsrichter ohne Hut steht und am Board auf einmal mit Kopfbedeckung auftaucht? Hat dann auch der Veranstalter die Verantwortung? Man könnte meinen das wäre völlig aus der Luft gegriffen, im Jahr 2011 passierte mir persönlich folgendes. Ein britischer Sportskamerad läuft mit blauer Jeans auf. Gegner reklamiert vor dem Spiel, beide kommen zum Richtertisch an dem ich gerade mit Mikro ein paar Durchsagen mache. Durchsage fertig, der Fall wird an mich herangetragen und schon entbrannte das Gespräch über eben diese Jeans. Der Brite fragte dann, nachdem er mir x-mal versichert hatte, schon diverse German Open besucht zu haben, noch niiiiieeee davon gehört hätte, was mich nicht weiter beeindruckt hatte, ob er denn zum Auto gehen dürfe sich schnell umziehen. Das erlaubten wir selbstverständlich und schon begann die Partie. Will sagen alleinig der Auftritt bei der Registrierung kann nicht massgebend sein.
Zu der Daseinsberechtigung der Regel, ich habe jüngst einige alte Bilder aus den späten 80ern, frühen 90ern vorgekramt. Insbesondere von den German Masters, ne das wollen wir glaube ich alle nicht wiederhaben. Den Spaß aus der Zeit schon, aber nicht die Kleidung ![]()