Hmmmm..
Folgendes Beispiel aus anderer Rubrik: Leichtathlet braucht neue Laufschuhe...
Wie soll er sich die Dinger anschaffen? Er kann nicht 10 Paar kaputtrennen und dann sagen die Nike Puma oder sonstwelche nehme ich. Er braucht Beratung, vielleicht sogar orthopädischen Rat und was weiß ich sonst noch..
Noch ein Beispiel? Motorradhelm. Fahrer hat keinen Bock auf Windgeräusche. Es reicht nicht, den Helm im Mopedladen aufzusetzen, er muß ihn aufhaben und fahren... Jetzt ballern ihm beim Fahren zig Fliegen auf das Visier. Ist der Helm noch neu? Neuwertig? Gebraucht? Für all diese Dinge gibt es zwar Gesetzeslagen, aber wie das immer so ist...auch gefühlte Werte...
Zur Praxis:
Der Händler möchte/muss verkaufen, also ist er gezwungen, die Verwendung des zu verkaufenden Produkts zuzulassen. Und das ist die "weiche Zone". Eine Schwarz-weiß-Regelung - so wünschenswert sie sei- gibt es nicht.
- Alles Ausprobieren um des Spasses des Ausprobierenswillens ist doof für den Händler. Kann ja nicht sein.
- Aber das Nicht-Ausprobieren und somit Blindkauf ist für den Kunden eben auch doof. Kann auch nicht sein.
Es hilft nix; man muss sich einigen. Was ist der Verkäufer bereit, zuzulassen; was muss der Käufer unbedingt vom Produkt wissen. Nur dann kommt ein Kaufvertrag zustande. 
Jahaaaaa
und wenn der geschlossen ist, dann, ja dann gibt es alles schwarz auf weiss.
Aber erst dann. Und da ist das Umtauschrecht klar geregelt. Und sorry Drake, Dein Händler muss da gar nix zurücknehmen, wenn der Vertrag zustande kam). Der macht das aus Kulanz. Und bei Kulanz sind wir schon wieder bei einem "weichen" Thema 