Beiträge von dartfan

    Ich kenne zwar die Einzelheiten nicht, meine mich aber zu erinnern, dass der DDV mit dieser Ausrichter-Firma vereinbart hatte, dass der DDV für die Ausrichtung einen Festpreis zahlt.

    FALSCH - der DDV hat nichts für die Ausrichtung bezahlt.

    Mögliche Gewinne und Verluste sollten zu Gunsten bzw. zu Lasten der Ausrichter-Firma gehen.

    RICHTIG


    Der DDV hat ausschließlich die Kosten für die Teilnahme des deutschen Jugend-Nationalteams bezahlt.

    Ich pflege hier weder persönlichen Animositäten, noch geht es mir um persönliche Eitelkeiten! Richtig, mir und vielen anderen Mitgliedern geht es um Fakten, welche weiterhin herzlich willkommen sind! Ich nehme sehr wohl Rücksicht, nämlich auf die Interessen eines jeden einzelnen, zahlenden Mitgliedes! Die Verluste musst Du aber wo anders suchen! Und bitte verschone mich zukünftig damit, mir erklären zu wollen, das hier angeblich alles mit rechten Dingen zugegangen ist! Wenn das alles so richtig war, warum weiß bis heute keiner welche Gelder geflossen sind?

    Gruß Gordon

    :streichel:

    Das ist wirklich nicht zu fassen - hier geht es tatsächlich nur um persönliche Animositäten und eigene Eitelkeiten.
    Frei nach dem Motto: Ich habe meine Meinung und lasse mich durch Fakten nicht aus dem Konzept bringen und wenn ich jemanden fertig machen will, dann mache ich das ohne Rücksicht auf Verluste.

    EHRENAMT IM DDV = FREIGABE ZUM ABSCHUSS DURCH DIE FORENSCHREIBER !!!!

    Kein Wunder, dass es am 14.11.2010 keine Kandidaten gab - das muss sich wirklich niemand antun.

    Die Firma Unknown Tools hat ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt - die Offenlegung ihrer Konten war nie vertraglich vereinbart.

    Seit wann müssen ehrenamtlich tätige Personen ihre Privatkonten offenlegen?
    Wenn das jetzt Pflicht werden sollte, wird wohl kaum jemand ein Ehreamt übernehmen.

    Der Vertrag und die Kassenunterlagen zum Jugend-Europa-Cup 2010 lagen vor.

    Da dem DDV durch die Ausrichtung des JEC kein finanzieller oder anderweitiger Schaden entstanden ist, gibt es keine Grundlage für Schadensersatzansprüche und auch nichts zu 'ahnden'.

    Bedeutung der Entlastung (gegoogelt):

    Mit der Entlastung erklärt das hierfür nach Satzung zuständige Vereinsorgan - oder falls die Satzung keine Bestimmungen enthält die Mitgliederversammlung - sich mit der Art und Weise der Geschäftsführung durch den Vorstand für die zurückliegende Zeit einverstanden. Die billigt damit das Handeln des Vorstands.Durch die Entlastung verzichtet der Verein - handelnd durch die Mitgliederversammlung - für den Entlastungszeitraum auf die Geltendmachung von Schäden oder Schadenersatzansprüchen, die ihm durch das Handeln des Vorstands als Ganzes oder einzelner Vorstandsmitglieder entstanden sind oder entstanden sein könnten.
    Wurde die Entlastung in der Mitgliederversammlung mit Mehrheit beschlossen, ist dieser Beschluss auch für die Mitglieder, die gegen die Entlastung gestimmt haben, bindend

    Ich bin im übrigen auch schon lange Jahre ehrenamtlich tätig, allerdings nicht im Dartsport, wieß aber trotzdem, was für eine undankbare Tätigkeit das sein kann. Und bei uns ist es zumindest so, dass man froh sein muss, wenn sich überhaupt jemand meldet, der bereit ist eherenamtlich mit zu arbeiten - besonders wählerisch kann man da nicht sein.

    Die Situtstion ist wohl überall gleich:
    'Titelgeier' findet man reichlich, aber Personen, die sowohl arbeiten wollen als auch die entsprechenden Fähigkeiten besitzen, sind extrem dünn gesät.

    Zitat

    Der kleine aber feine Unterschied ist, dass Dietmar lt. eigener Aufzählung, bisher jeden Präsidenten quasi "Überlebt" hat und sein Job nicht zwingend an den des Präsidenten geknüpft ist.

    Gruß Gordon

    Warum musst Du immer weiter auf Dietmars Beweggründen herumreiten? Man sollte ihm nach über 20 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit fÕr den DDV das Recht zur 'vorzeitigen Kündigung' zugestehen.

    Wenn du eine persönlcihe Entscheidung triffst, dann schreibst du auch eine persönliche Rücktrittserklärung . . .
    Da Ihr aber im Kollektiv "gekündigt" habt braucht Ihr Euch auch nicht über die entsprechende Reaktion wundern.

    Vielleicht hat jeder eine persönliche Entscheidung getroffen und eine persönliche Rücktrittserklärung abgegeben?
    Eine kollektive Rücktrittserklärung ist gar nicht möglich.

    Ihr schreibt, dass der Verbandstag die Personen für eine Amtsperiode wählt, diese Personen aber jederzeit wieder 'entlassen' kann - das ist richtig und gut so.
    Die gewählte Person darf aber nicht vorzeitig 'kündigen'? Das wäre ja moderne Sklavenhaltung!