Beiträge von MagicDarts

    Taylor natürlich mit Mindgames oder anders gesagt - maximal unsportlich. Ohne diese schlicht dumme Geste verliert Cross auch den vierten Satz nicht. Einfach objektiv viel zu stark für Taylor. Go Rob! 1.D

    Barney und Cross womöglich die Hürden für van Gerwen. Sehe beide im Set-Modus nicht chancenlos wenn sie ihr bestes Darts abrufen und van Gerwen so "schwach" spielt wie gestern. Wobei "schwach" für seine Verhältnisse immer noch absolute Weltklasse ist...

    Bei Cross sehe ich da Möglichkeiten weil MvG gegebenenfalls ein bisschen nervös wird wenn Cross am Anfang sein A-Game abrufen kann. Gegen Barney hat er einfach schon zu oft gespielt und weiß, dass er das Match am Ende gewinnt wenn nichts außergewöhnliches passiert.

    Hier mal die von mir und meinem Dad.
    Die Keile waren nur vorübergehend dran, da wir bezüglich dem extrem unebenen Boden so ein paar Schwierigkeiten hatten aber jetzt ist alles fertig und ich komm kaum noch von der Dartspielerei los

    [Blockierte Grafik: https://s2.imagebanana.com/file/171026/thb/t5D2SNq0.jpg]

    Freue mich auf die Detailbilder, sieht wirklich klasse aus! Habt ihr das Gestell selbst zusammengeschweißt oder gibt es das irgendwo als Rohling zu erstehen?

    Viel Spaß im Kurzurlaub

    Wie wäre es mit einer Nachfrage bei dem Online-Händler, welcher sie dir mitgeschickt hat ?( ?

    Ja habe Ich ist bis zum anschlag drin. Ich hatte dieses Problem bei meinen EBoards früher nie. Erst seit meinem ersten SteelBoard dem Focus II


    Schraub schief im Board 8| ? Wenn du davor stehst müsstest du doch jedenfalls unmittelbar sehen wo das Problem liegt, oder nicht?! Das Board an sich wird wohl kaum krumm sein :S .

    Soviel hat sich bei mir nicht geändert in einem Jahr. Immer noch die selben Darts. Leider sieht man, grade wenn man sich die Fotos anschaut, deutlich die Abnutzung.

    Gebraucht:
    [Blockierte Grafik: http://www2.pic-upload.de/thumb/32428015/20170105_162543.jpg]

    Neu:
    [Blockierte Grafik: http://www2.pic-upload.de/thumb/32428022/20160131_095422.jpg]


    Also wenn du mich hier nach meiner ehrlichen Meinung fragen würdest, sehen sie jetzt wesentlich besser aus als in blau :thumbup: .

    Na das kannst du gerne machen, falls es wie gesagt dieser Automat ist, aber ich hatte schon Freitag mit den Kontakt und haben uns auf Montag geeinigt. Was er danach mach ist mir Wurst und ich bin raus weil er ja mir schon 1 Tag vorher zusagte und dir dann erst 1 Tag später. Den Schadenersatz könntest du sicher einklagen aber der Automat würde mir rechtmässig zustehen weil ich eher am Zug war. MfG Lore


    Das ist - wie gerade schon erläutert - ebenfalls absolut irrelevant :ohno_ . Ist es Hehlerware (wovon ich mal nicht ausgehe, vermutlich hat er einfach nur auf das beste Angebot gewartet und mehreren Leuten zugesagt), geht er zurück an den ursprünglichen Eigentümer. Falls nicht, bleibt der Automat bei dir, sofern du gutgläubig warst bezüglich des Eigentums des Veräußerers, weil er an dich übereignet (übergeben) wurde. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, mit wem er sich zuerst geeinigt hat. Das ist einzig für eventuelle Schadensersatzansprüche maßgeblich. Wem der Automat "zusteht" hängt - vorausgesetzt ihr seid beide gutgläubig - einzig davon ab, an wen er zuerst übereignet wurde.

    Jetzt mal ganz unabhängig von diesem Automaten hier.
    Ich habe letztes Jahr bei Ebay Kleinanzeigen einen Automaten gekauft, bezahlt und einen Spediteur damit beauftragt ihn abzuholen.
    Der Spediteur meldete sich telefonisch beim Verkäufer um eine Uhrzeit für die Abholung auszumachen.
    Der Verkaüfer erwiederte dem Spediteur, das er den Automaten anderweitig verkauft hat.
    Daraufhin bin ich zu meinem Anwalt. Die Sache ging vor Gericht. Der Verkaüfer wurde wegen Hehlerei verurteilt weil er mein Eigentum verkauft hat und der 2te Käufer musste mir den Auromaten aushändigen und sich das Geld vom Verkäufer zurückholen.


    Das kann so nicht stattgefunden haben. Falls doch, wäre es sicher nicht bei der erstinstanzlichen Entscheidung geblieben.

    1)Hat er den Automaten anderweitig verkauft, aber noch nicht übereignet, ist eine Herausgabe an dich denkbar. -> Dritter hat noch nicht gutgläubig Eigentum erworben, sondern nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Verkäufer.

    2)Hat es sich bei dem Automaten um Hehlerware gehandelt (etwa weil der Verkäufer die Sache vorher selbst von einem Dieb erworben hat) ist eine Herausgabe an dich ebenfalls denkbar. -> Dritter konnte wegen §935BGB kein Eigentum erwerben.

    Jedenfalls bist du in dem Fall aber mangels tatsächlicher Übergabe noch nicht Eigentümer geworden, sodass hier auch niemand dein Eigentum veräußern konnte. Eigentumsübergang an dich wäre frühestens mit Übergabe an den Spediteur eingetreten. Unabhängig davon wäre eine Weiterveräußerung deines Eigentums durch den Verkäufer mangels tauglicher Vortat auch keine Hehlerei. Die Geschichte kann sich also jedenfalls nicht genau so abgespielt haben. Denkbar ist aber wie gesagt die 2. Konstellation, sofern der Verkäufer selbst einen gestohlenen Automaten erworben hat (oder eine ähnliche "gegen fremdes Vermögen gerichtete Vortat" gegeben ist).