Sollte man lesen, wenn man sich mit Frau Sacher auseinander setzen möchte.
Beiträge von ulitier
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Hi,
wahrscheinlich eine schlechte Nachricht:bwin darf in NRW keine Online-Glücksspiele betreiben oder bewerben. Die Sache ging bis vor das OVG. Das hat jetzt entschieden und ein Verbot der Bezirksregierung bestätigt. Wahrscheinlich wird sich die BezR jetzt an die übrigen Verdächtigen mit der Entscheidung im Rücken wenden, zu denen auch bet365 gehört. Wenn in naher Zukunft der Zugang zu bet365 nicht mehr funktioniert, also nicht wundern. War auch zu schön.....
Nachzulesen bei heise.de
Uli
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Meiner Ansicht nach stellt dies zunächst ein englisches Problem dar. Ich glaube schon, das eine klare Trennung zwischen Amateur- und Profibereich stattfinden muss. Wenn der Profibereich erweitert wird, bedeutet dies noch lange nicht, das mehr Profis davon leben können. Die Spieler der BDO, die sich finanziell mit ihrem Engagement bei der BDO über Wasser halten konnten, werden es schwer haben.
Fraglich erscheint für mich jedoch, ob gerade im Bereich der Jugend und der "Vereinsspieler" es sinnvoll ist, ein auf Profit ausgerichtetes Unternehmen als Dachorganisation zu haben. Bei uns hier haben wir ja die Vereine, in denen die Leute spielen können, die nicht unbedingt Preisgelder erzielen wollen. Die Mitgliedsbeiträge halten sich im Rahmen. Die Strukturen sind einigermaßen Schlank, manchmal kracht es im Gebälk, weil fast alle aber ehrenamtlich tätig sind, ist man ein wenig gelassener.
Ich kenne die englischen Strukturen überhaupt nicht. Ich weiss nicht, ob die dortige Lage mit unseren Landesverbänden, den Vereinen und so weiter vergleichbar ist. Ich halte aber nichts davon, wenn wir im Steeldart einen Dachverband ähnlich dem DSAB beim Edart hätten. Darauf könnte (Betonung könnte) es aber bei einer Übernahme der BDO durch die PDC hinauslaufen. Talente würden mehr gefördert, Zuschauermagneten gepusht, in der Breite würde aber einiges verloren gehen.
An sich belebt Konkurrenz auch das Geschäft. So finde ich es schon bedenklich, das Unicorn (keine Frage, tolle Darts) in den nächsten Jahren wahrscheinlich alle Top-20 Darter unter Vertrag haben wird. Bulls gehört denen ja glaub ich auch schon.
Man wird abwarten müssen.
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Jenkins 2:0 Mardle
Im letzten Leg kein Doppel von Mardle
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Ansonsten sollen einige Spieler Gummidichtungsringe (gibt es in allen möglichen Größen) mit einer Nadel an die Scheibe hängen und trainieren, alle drei Darts in den Ring zu werfen. Dann bist du mit der Lage des Ziels auch flexibel.
Einigen solls was bringen, bei anderen besteht die Gefahr des großen Frustes.
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Muss denn überhaupt ein neuer Manager auftauchen? Barney ist der einzige Spieler, von dem ich sicher weiss, das er einen Manager hat(te). Bei den Übertragungen wurde der Manager ja oft genug eingeblendet. Bei den anderen Profis ist mir das bisher nicht aufgefallen. Haben die keine Manager? Wenn Barneveld zukünftig weiterhin kürzer tritt, was auswärtige Turniere angeht, braucht er vielleicht keinen neuen Manager. Wie war das eigentlich vor vier Jahren? War seine Frau die Managerin?
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Will ja nicht schwarz malen, aber.....
Wie wollt ihr den Missbrauch verhindern? Spieler X ist aus welchen Gründen auch immer auf der Auswahlliste. Er kauft selbst und durch Strohmänner Anteile für seine Person, so dass er derjenige mit den meisten Stimmen ist. Seine Investition hat er dann wieder raus, er bekommt ja seinen Einsatz zuzüglich der Zahlungen der anderen, die lieber einen anderen Spieler gefördert hätten.
Grundsätzlich finde ich die Idee aber gut und wäre mit 10 Euro dabei, obwohl ich momentan nicht wüsste, wen ich sponsorn soll.
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Gegen den Wurf?
Ist zwar nicht logisch, aber jeder versteht es. Und es ist kurz.
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Habe in dem Zusammenhang auch noch ne kleine Frage:
Wenn sich der Schreiber häufig (absichtlich oder nicht) verrechnet, sollte man ihn austauschen. Da der Schreiber im Ligabetrieb zumindest in den unteren Ligen auch den Schiedsrichter mimt, bedeutet dies aber, dass ich als Spieler den Schiedsrichter austausche. Ist das überhaupt in den Regeln vorgesehen? Finde den Gedanken etwas seltsam, dass ein Spieler den Schiedsrichter rauskegeln kann.
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Nein, nochmals: Wenn der Aufsteller keine Mwst. ausweisen kann, würde er den Teams weniger zahlen. Beispiel: Beitrag an DSAB 100 Euro + Mwst. Aufsteller sagt sich: ist ok, die Mwst. ist ein Durchlaufposten, 100 Euro sind in Ordnung, dafür kann ich meine Geräte aufstellen und die werden auch bespielt. Vielleicht kann ich die Beiträge ja sogar als Werbungskosten oder Aufwendungen geltend machen.
Variante: Aufsteller zahlt direkt an die Teams. Wie soll ich hier verteilen? Wer spielt denn an meinen Geräten und nicht beim Konkurrenten? Kann ich die Ausgaben als Werbungskosten geltend machen? Da ich keine Mwst. zahle, kann ich jedenfalls nichts gegenrechnen. Ergo: Wenn er will, wird er 100 Euro zahlen. Wahrscheinlich aber eher nicht, da die Verteilung und Buchführung zu aufwendig ist.
Was an deiner Aussage stimmt: Die Mehrwertsteuer zahlt meistens der Verbraucher, weil er regelmäßig der letzte in der Erwerbskette ist. So auch der Darter.
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ich glaube, du verstehst was falsch. Die Mwst., die der Aufsteller an den DSAB/VfS zahlt, verrechnet er mit dem Finanzamt mit der Mwst., die er selbst einnimmt. Er zahlt sie zwar an den DSAB, zieht sie aber von der von ihm an das Finanzamt abzuführenden Mwst. ab. Unterm Strich zahlt er sie also an den DSAB und nicht an das Finanzamt. Würde er keine Mwst. an den DSAB zahlen, könnte er diesen Betrag gegenüber dem Finanzamt nicht abziehen und hätte unterm Strich mehr an das Finanzamt zu zahlen (bzw. weniger zu verrechnen). Diese Summe würde ihm also tatsächlich fehlen, wenn er die Gelder direkt an die Teams ausschütten würde.
Es kann also keine Rede davon sein, dass man die Mwst.-Beträge ja auf ein Treuhandkonto oä. anlegen könnte. Wenn die Ausschüttung vom Aufsteller direkt an die Teams geschehen würde, würde keine Mwst. anfallen. Der Aufsteller hätte nur mehr Aufwand und es gäbe Verteilungsprobleme. Eventuell bestehen auch Probleme für den Aufsteller, diese Zahlungen steuerlich voll geltend zu machen.
Aber nochmal: Gespart wird nach deiner Argumentation nichts! Es handelt sich nicht um Geld, das der Aufsteller am Ende des Monats mehr in der Tasche hätte.
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Wie sollen sich die Aufsteller die Sportförderpreise vom DSAB zurück holen? Was soll da die Anspruchsgrundlage sein? Und wie gesagt, Mwst. würde nur anfallen, wenn es sich um ein steuerbares Geschäft handeln würde (Aufsteller vermietet Automaten an DSAB z.B.). Sehe da keine großartigen Möglichkeiten und keinen Sinn. Denn: Wenn der Aufsteller dann de Gelder an die Spieler oder Teams ausschüttet, fällt keine Mwst. an. Der Aufsteller wird diese Ausgaben auch nicht steuerlich geltend machen, da es sich um keine Spende oä. handelt. Eventuell kann er diese noch als Werbekosten geltend machen, dürfte aber eine äußerst aufwendige Buchführung darstellen. Und welcher Aufsteller zahlt an welches Team? Wenn er aber den Betrag an den DSAB zahlt, kann er die Summe wahrscheinlich vollständig ohne weiteres als Werbekosten steuerlich geltend machen. Für den Aufsteller rechnet es sich also, an den DSAB zu zahlen. Für die Teams spielt es keine Rolle, von wem das Geld kommt.
Noch was: wenn der Aufsteller keine Mwst. zahlt, bedeutet dies nicht, dass 19 % mehr im Topf wären. Der Aufsteller zahlt diese 19 % sowieso nicht. Er verrechnet sie mit der Mwst., die er anderen Unternehmen in Rechnung stellt. Hätte der Aufsteller keine anderen Mwst.-pflichtigen Einnahmen, müsste er die 19% wohl tatsächlich an das Finanzamt zahlen. Der Aufsteller, bei dem das der Fall ist, wird aber ganz schnell aus dem VfS aussteigen.
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Die Sache ist schief.
Ob Mwst. anfällt, entscheidet sich zunächst danach, ob es sich um einen steuerbaren Vorgang handelt. Wenn der DSAB/VfS den Aufstellern gegen Zahlung der "Sportfördergelder" eine Leistung erbringt, dürfte es sich um eine steuerbare Angelegenheit handeln. Dann fällt Mwst. an. Wenn der DSAB/VfS den Mannschaften etwas zahlt, dürfte dem keine Gegenleistung gegenüber stehen, so dass keine Mwst. anfällt. Ob der Spieler die Einnahme zu versteuern hat, hängt nicht vom UStG, sondern vom EStG (Einkommensteuergesetz) ab. Selbst wenn du etwas ohne Mwst. erhälst, kann es sein, dass du Steuern hierauf zahlen musst (SChenkungssteuer bspw.). Ob du Einkommensteuer zahlen musst kann zum Beispiel davon abhängen, ob du als Profi oder als Hobby-Spieler tätig bist. Im ersten Fall wäre es eine Einnahme aus selbständiger Tätigkeit, die jedenfalls zu versteuern wäre. Ob Mwst. anfällt, hat jedoch nichts damit zutun, ob du Profi oder Amateur bist. Auch der Profi müsste auf Preisgelder keine Mwst. zahlen, sondern Einkommensteuer.
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Wie soll der Scheck Mwst. beinhalten? Die Mwst. ist vom DSAB oder VfS an das Finanzamt zu zahlen.
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Aber was ist mit den Steuern, die der DSAB oder der VfS an das Finanzamt abführen muss?
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Ich habe bei der Berechnung auch so meine Probleme.
Also, die Automatenaufsteller zahlen an den DSAB Sportfördergelder. Sie erhalten hierfür, was? Rechnungen, auf denen die Mwst. ausgewiesen ist? Mwst. fällt an nach dem UStG. Wofür Mwst. anfällt, ist in den §§ 1 und 3 UStG geregelt. Danach wäre vielleicht an einen Anfall von Mwst. nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 UStG zu denken, obwohl mir nicht klar ist, was die Leistung des DSAB sein soll. Wie sind denn Sportfördergelder beim DSAB definiert?
Sollte es sich um mwst-pflichtige Umsätze handeln, ist jedoch der DSAB Steuerschuldner, § 13 a UStG. Er hat die Mwst. also abzuführen.Soweit ist also die Behauptung, es werden 100% ausgeschüttet, nicht falsch. Evtl. verbleiben Zinseinnahmen beim DSAB. Dabei ist aber zu beachten, dass die Mwst., die der DSAB abzuführen hat, anfallen dürfte, wenn er das Geld von den Autonmatenaufstellern erhält und nicht, wenn er es an wen auch immer auszahlt. Evtl. stattfindende Zinsgewinne dürften steuerpflichtig sein, da es sich um Kapitaleinkünfte handelt.
Ich glaube aber nicht, dass der DSAB hier einen grossen Reibach macht. Bin kein Freund des E-Dart und halte den DSAB für eine Interessenvertretung der Automatenaufsteller, die es aber geschafft hat, einen großen Ligabetrieb auf die Beine zu stellen und die LEute zu unterhalten, glaube aber nicht, dass hier Steuern auf diese Art und Weise hinterzogen werden. Dafür bieten sich andere Möglichkeiten an....
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eingenommene Mwst.-Beträge, sofern sie überhaupt hier anfallen, wären kein Gewinn. Sie sind an das Finanzamt abzuführen.
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Gibt es eigentlich keine dartenden Steuerberater?
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Aber wenn sie doch Mwst.-Beträge einnehmen würden, hätten sie hierfür ja die Mwst. an das Finanzamt abzuführen. Wenn sie dann die Sportfördergelder in voller Höhe auszahlen würden, müssten sie 119,-- Euro (an Verein) + 19 Euro (19 % Mwst. an Finanzamt) zahlen.
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Die Sportfördergelder dürften kein Entgelt für erbrachte Leistungen sein. Mwst. fällt hier nicht an.