Vergnügungssteuer

  • Hallo Dartfans,
    wir haben heute in unserem Vereinsheim einen Dartautomaten (Löwen-Dart) aufgestellt bekommen. Mein Verein ist ein Fußballverein. Wir überlegen, ob wir zukünftig eine Dart-Abteilung aufmachen. Meine Frage: Unser Anteil an den Einnahmen aus dem Dartspiel gehen zu Gunsten der Jugendabteilung (Fußball). Müssen wir Vergnügungssteuer auf die Bruttoeinnahmen abführen?
    Mit sportlichen Grüßen
    Schumi

  • Zitat

    Original von Dart-Devil
    Dartautomaten fallen unter Sportgeräte
    und sind somit von der Steuer befreit!

    LG André

    :prost:

    Hallo ? Sorry wenn ich widersprechen muss aber die Einnahmen sind nicht generell von der Steuer befreit.

    Da gibt es verschiedene Regeln wie z.B. ist der Verein ein Eingetragener e.V. ? Dann sind diese bis zu einer Summe xy befreit.

    Ist dieses ein nicht eingetragener Verein mit e.V. Offiziell müssen die Einnahmen Versteuert werden.

    Wie hoch oder wieviel die Steuer sind hängt von den Einnahmen ab, wenn man das unter Einnahmen betiten kann.

    Ich empfehle Dringenst einen Besuch bei einem Steuerberater, dieser ist auf dem aktuellsten Stand des Steuerrecht`s.

    Nicht das Ihr da in ein offenes Messer lauft und dann noch eingeschätzt werdet das wäre fatal.

    Wo ist der Verein eigentlich ?

    Good Darts

  • Wir sind ein eingetragener Verein (e.V.) und in Dortmund ansässig. Ich glaube, dass der Rat einen Steuerberater zu befragen, aufgrund der scheinbar unterschiedlichen Handhabung in den Bundesländern ein guter ist. Vielen Dank!
    Schöne Grüße
    Schumi

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