Es wurde über sport'n'Play (Seite 59) zur Mitgliederversammlung eingeladen.
Erwähnenswert:
TOP 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
ZitatSatzung:
§ 15 Die Mitgliederversammlung
(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt.
(2) Jede Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden oder Sekretär einberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von 2/5 der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird.
(3) Die Mitgliederversammlung ist schriftlich unter Bekanntgabe des Versammlungsortes, Datum, Beginn sowie der Tagesordnung unter Einbehaltung der Einladungsfrist von zwei Wochen einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. Die Einladung erfolgt ausschließlich durch die Verbandsorgane.
Dies bedeutet, dass die Mitglieder vor Ort unter TOP 2 schon auf die unzureichende Einladung hinweisen sollten, und dgegen eine ordentliche Einladung stimmen sollten. Grundsätzlich kann aber auch im nachhinein aufgrund falscher Einladung die Beschlüsse noch angefochten werden.
(Es kann zwar über sport'n'Play eingeladen werden, dann muss dies jedoch explizit so in der Satzung stehen. Hier gibt es entsprechende Grundsatzurteile)
TOP 10: Satzungsänderung
Satzungsänderungen müssen vorher detailiert mitgeteilt werden, sonst kann dieser Tagesordnungspunkt nicht behandelt werden.
Alle Mitglieder müssen vorher detailiert über die genauen Satzungsänderungen informiert werden um zu entscheiden, ob sie an der Versammlung teilnehmen.
Auch hier gibt es entsprechende Grundsatzurteile
Allgemeiner Hinsweis:
Zitat
SAWAL - Rechtsanwälte und Notar:Nach Urteil des Bundesgerichtshofes müssen Mitglieder vor einer Mitgliederversammlung umfassund über die zu fassenden Beschlüsse informiert werden.
Dies bedeutet, dass bei fehlenden detailierten Infos zu den gewünschten Satzungsänderungen die Mitgliederversammlung und die gefassten Beschlusse jederzeit angefochten werden kann.
Liegt jetzt wieder an den Mitgliedern was sie daraus machen.
Der DSAB wurde von mir per eMail kurz informiert:
ZitatSehr geehrte Damen und Herren;
Sehr geehrter Herr Reichert,ich möchte Sie informieren, dass Sie nicht Satzungskonform eingeladen haben.
Auch bez. dem TOP Satzungsänderungen fehlen die detailierten Informationen an alle Mitglieder vorab.
Die DSAB-Mitglieder wurden über das dartn.de-Forum informiert:
DSAB Mitgliederversammlung am 6. August 2010