DSAB Mitgliederversammlung am 6. August 2010

  • Es wurde über sport'n'Play (Seite 59) zur Mitgliederversammlung eingeladen.

    Erwähnenswert:

    TOP 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung

    Zitat

    Satzung:

    § 15 Die Mitgliederversammlung

    (1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt.

    (2) Jede Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden oder Sekretär einberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von 2/5 der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird.

    (3) Die Mitgliederversammlung ist schriftlich unter Bekanntgabe des Versammlungsortes, Datum, Beginn sowie der Tagesordnung unter Einbehaltung der Einladungsfrist von zwei Wochen einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. Die Einladung erfolgt ausschließlich durch die Verbandsorgane.

    Dies bedeutet, dass die Mitglieder vor Ort unter TOP 2 schon auf die unzureichende Einladung hinweisen sollten, und dgegen eine ordentliche Einladung stimmen sollten. Grundsätzlich kann aber auch im nachhinein aufgrund falscher Einladung die Beschlüsse noch angefochten werden.

    (Es kann zwar über sport'n'Play eingeladen werden, dann muss dies jedoch explizit so in der Satzung stehen. Hier gibt es entsprechende Grundsatzurteile)


    TOP 10: Satzungsänderung

    Satzungsänderungen müssen vorher detailiert mitgeteilt werden, sonst kann dieser Tagesordnungspunkt nicht behandelt werden.
    Alle Mitglieder müssen vorher detailiert über die genauen Satzungsänderungen informiert werden um zu entscheiden, ob sie an der Versammlung teilnehmen.
    Auch hier gibt es entsprechende Grundsatzurteile

    Allgemeiner Hinsweis:

    Zitat


    SAWAL - Rechtsanwälte und Notar:

    Nach Urteil des Bundesgerichtshofes müssen Mitglieder vor einer Mitgliederversammlung umfassund über die zu fassenden Beschlüsse informiert werden.

    Quelle

    Dies bedeutet, dass bei fehlenden detailierten Infos zu den gewünschten Satzungsänderungen die Mitgliederversammlung und die gefassten Beschlusse jederzeit angefochten werden kann.


    Liegt jetzt wieder an den Mitgliedern was sie daraus machen.

    Der DSAB wurde von mir per eMail kurz informiert:

    Zitat

    Sehr geehrte Damen und Herren;
    Sehr geehrter Herr Reichert,

    ich möchte Sie informieren, dass Sie nicht Satzungskonform eingeladen haben.

    Auch bez. dem TOP Satzungsänderungen fehlen die detailierten Informationen an alle Mitglieder vorab.

    Die DSAB-Mitglieder wurden über das dartn.de-Forum informiert:
    DSAB Mitgliederversammlung am 6. August 2010

    4 Mal editiert, zuletzt von 8-Darter (20. Januar 2010 um 16:54)

  • Und was soll das jetzt ????

    Wie Du selber zitiert hast muß die Einladung schriftlich unter Einbehaltung der Einladungsfrist von zwei Wochen erfolgen.
    Die Mitgliederversammlung findet am 6. August 2010 statt.
    Wenn ich auf den Kalender schaue bleibt dem DSAB nun genug Zeit alles Satzungskonform handzuhaben.
    Wenn Du beim DSAB nachgefragt hättest ob noch eine schriftliche Einladung erfolgt, hätte ich das verstanden aber dem DSAB zu schreiben das nicht
    Satzungsgemäß eingeladen wurde ist falsch, da dazu noch alle Zeit der Welt ist.
    Außerdem heißt schriftlich nicht das jedes Mitglied persönlich angeschrieben werden muß.
    Es steht in der Sport'nPlay und das ist schriftlich und nicht mündlich. Demnach hat der DSAB Satzungsgemäß eingeladen.
    Ich bin auch kein Befürworter des DSAB aber wenn man so etwas wie Du schreibst, dann sollte es schon faktisch richtig sein.

    Gruß shortleg

  • Wie Du selber zitiert hast muß die Einladung schriftlich unter Einbehaltung der Einladungsfrist von zwei Wochen erfolgen.
    Die Mitgliederversammlung findet am 6. August 2010 statt.


    Gehe davon aus du bist Steel-Darter. Sonst würdest Du wissen, dass der DSAB bisher ausser über Sport'n'Play nie eingeladen hat. Auch nicht zwei Wochen vorher

    Außerdem heißt schriftlich nicht das jedes Mitglied persönlich angeschrieben werden muß.


    Doch, genau das heißt es und es gibt entsprechende Grundsatzurteile!

    Es steht in der Sport'nPlay und das ist schriftlich und nicht mündlich


    Nein, dann muss in der Satzung stehen, dass zur Mitgliederversammlung über Sport'n'Play eingeladen wird. Problem ist aber auch hier, dass diese ja auch nicht jeder erhält. Auch Einladung über die Presse wäre möglich, muss aber auch entsprechend in der Satzung stehen.


    Ich bin da bestens informiert :P


    Ich bin auch kein Befürworter des DSAB


    Es geht nur darum, dass sich ein Verein an die Spielregeln zu halten hat. Und die Mitgliederversammlung ist nun mal das höchste Organ. Die Mitglieder müssen entscheiden ob sie sich von ihrem Vorstand "veräppeln" lassen....

    ... wenn man so etwas wie Du schreibst, dann sollte es schon faktisch richtig sein.


    selber

    P.S. Wir brauchen noch den Smiley EIGENTOR

    Einmal editiert, zuletzt von 8-Darter (20. Januar 2010 um 17:30)

  • :!D Wir waren an der 19. Jahreshauptversammlung.

    Die Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Hauptversammlung war eingentlich ganz einfach.
    Der Sitzungsleiter hat das an der Sitzung mündlich festgestellt und das war´s schon. :danke:
    mfg bernhard

    LG just4fun!

  • Wahrscheinlich hast du rein verfahrenstechnisch Recht mit deiner Kritik am DSAB. Trotzdem frag ich mich warum du diesen Thread hier aufgemacht hast. Diverse Themen betreffs des DSAB sind hier im Forum meiner Meinung nach schon mehr als ausreichend durchgekaut worden.

    dass die Mitglieder vor Ort unter TOP 2 schon auf die unzureichende Einladung hinweisen

    Grundsätzlich kann aber auch im nachhinein aufgrund falscher Einladung die Beschlüsse noch angefochten werden.

    Liegt jetzt wieder an den Mitgliedern was sie daraus machen.

    Was bezweckst du mit deinen Hinweisen? Bist du selber kein DSAB-Mitglied und suchst auf diesen Weg jemanden, der stellvertretend für dich Palaver auf der Jahreshauptversammlung veranstaltet?

    99,9 % der DSAB-Darter haben – so glaube ich wenigstens – lediglich das Ansinnen im Bereich ihres Wohnortes ligamässig Pfeile zu werfen und ich sehe in der aktuellen Einladung zur Jahreshauptversammlung keinen Tagesordnungspunkt, der diesem Ansinnen entgegensteht.

    Solltest du das anders sehen, dann wende dich doch mit schriftlichem Antrag an den DSAB, die Tagesordnung z. B. um den Punkt Diskussion/Aussprache zum Thema XY oder den Tagesordnungspunkt eine Satzungsänderung im Bereich „so und so“ zu erweitern. Und dann berichtest du hier von deinen Vorschlägen und versuchst damit mal die Forumsmitglieder zur Unterstützung dieser Anträge zu ermuntern. Wenn ich das so richtig peile, würden für eine Abstimmungsmehrheit bei einer DSAB-Jahreshauptversammlung 20 – 25 Unterstützer genügen. Wenn deine Anträge nur ausreichend sinnvoll, konstruktiv und nachvollziehbar sind, wäre es durchaus im Bereich des Möglichen die nötigen 5-6 PKW-Ladungen von DSAB-Mitgliedern auf die Beine zu stellen.

    Nicht aufregen - Darten ist doch nur 'ne Freizeitbeschäftigung!!!:dart:

  • Die Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Hauptversammlung war eingentlich ganz einfach.
    Der Sitzungsleiter hat das an der Sitzung mündlich festgestellt und das war´s schon. :danke:
    mfg bernhard

    Solange niemand widerspricht ist jede Hauptversammlung ordentlich einberufen.

    Wahrscheinlich hast du rein verfahrenstechnisch Recht mit deiner Kritik am DSAB. Trotzdem frag ich mich warum du diesen Thread hier aufgemacht hast. Diverse Themen betreffs des DSAB sind hier im Forum meiner Meinung nach schon mehr als ausreichend durchgekaut worden.

    Das erkennst Du genau richtig. Habe den Thread aufgemacht, weil es eine neue Versammlung ist. Wenn man wie der DSAB sich raussucht dies als e.V. zu führen, hat man sich an die Spielregeln zu halten die entsprechend e.V.s im BGB vorgegeben sind. Sonst wäre es besser (wie z.B. PDC Europe) eine Firma aufzumachen.

    Du hast natürlich Recht, die meisen wollen nur Dartspielen. Allerdings wenn ich sowas wie Satzungsänderung höre dann läuten bei mir die Alarmglocken. Dann würde mich dies als Mitglied auch interessieren was mein Verband da vorhat...... Stimmt, ich bin grad kein Mitglied. Darum informiere ich hier nur sachlich über die Fehler des DSAB. Was die Mitglieder dann daraus machen ist deren Sache. (Falls Fragen sind stehe ich gerne zur Verfügung)

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