VFS - Mitgliedschaft ??? Help!!

  • Hi,


    ich brauche etwas Hilfe.

    Habe ein Bistro mit Dartautomaten. Das Bistro und die Dartautomaten gehören mir. In der letzten Sasion haben wir uns angemeldet beim VFS für das Ligaspiel in der C-Liga. Dafür hatten wir von unsern Automatenauftsteller (Geldspielgeräte) einen Stempel bekommen. Irgenwann hat er die Rechnung bekommen und wir haben ihn die 160,- Euro gegeben. Nun haben wir die Geldspielgeräte abgeschafft und somit keinen Automatenaufsteller. Wir würden nächste Sasion gern wieder mitspielen (sogar mit 2 Mannschaften).

    Gibt es die Möglichkeit, direkt beim VFS Mitglied zu werden? Was kostet das?

    Auch wurde uns erzählt, dass am Saisonende die ersten Mannschaften Geld bekommen. Wer bezahlt das? Der VFS?

    Entschuldigung, dass ich so wenig Ahnung habe.


    Ich würde mich freuen, wenn einer mir helfen könnte.


    Harry

  • Hallo.
    Ich bin der Meinung das du Aufsteller sein musst. Denn der Ligaplatz gehört ja auch dem Aufsteller.


    Aber ganz sicher bin ich nicht. Schon mal beim VFS nachgefragt?

    It´s a funny old Game :dart:

  • Hallo Harry,

    wie du bereits weißt muss für die Anmeldung eines Teams zum DSAB-Liga-Betrieb der Meldebogen einen Stempel eines Automatenaufstellers tragen, der Mitglied im VFS ist. Nachdem du dich von deinem bisherigen (Geld-) Automatenaufsteller getrennt hast, hast du für die nächste Saison ein echtes Problem mit deinen Dart-Teams. Denn selbst wenn du neben deiner Gaststättenkonzession auch noch ein Gewerbe als Automatenaufsteller anmelden würdest, könntest du nicht Mitglied im VFS werden, um dir dann deine Anmeldebögen selbst abzustempeln. Im vom „bbs1000“ aufgeführten Link kannst im 4. Absatz die Worte „Think big“ finden und das gilt auch für die Mitgliedschaft in VFS. Automatenaufstellern, die nicht eine bestimmte Anzahl von Geräten bei einer bestimmten Anzahl von Kunden (also Gaststätten etc..) stehen haben, wird die Mitgliedschaft nicht eingeräumt. Der VFS sieht einen konstanten und stabilen Ligabetrieb nur mit Aufstellern ab einer bestimmten Größe gewährleistet und lässt Kleinst-Aufsteller, Hinterhofkrauter, nebenberufliche Garagen-Bastler... nicht zu.

    Der bisherige Konstrukt in deinem Bistro ist die einzige Möglichkeit mit eigenen Dartautomaten beim DSAB zu spielen. Doch diese „Trickserei“ mit dem Geldautomatenaufsteller ist im VFS/DSAB nicht unbedingt gern gesehen, jedoch außer durch Denunziation halt nicht nachweisbar. Von daher ist es auch gut, dass du hier im Thread keine Orts-, Gaststätten-, Liga-, Team-Details genannt hast. Denn nicht nur der VFS interessiert sich für den geregelten Ablauf. Eigentlich müsstest du mit deinen eigenen Löwen-Darts i. d. R. eh schon als eine Art Kleinst-Aufsteller beim Ordnungsamt gemeldet sein. Schließlich möchte z. B. das Finanzamt, dass du von den in den Kassenbehältern befindlichen Beträgen ordnungsgemäß die 19% Umsatzsteuer abführst. Außerdem ist es in schätzungsweise mindestens 98% der deutschen Gemeinden, Kreise und Städte üblich, dass auch die „Sportautomaten“ der Vergnügungssteuer unterliegen. Daher legen viele Ordnungsämter auch bei den Dartautomaten, Kicker- und Billardtischen Wert darauf, dass sich auch auf diesen Geräten Aufkleber von den Aufstellerfirmen befinden bzw. dass bei eigenen Geräten der Konzessionär diese beim Ordnungsamt gemeldet hat. Da müsstest du dich mal bei deiner Ordnungsbehörde schlau machen (ggf. ohne dort „schlafende Hunde zu wecken“).

    Gruß

    Steff

    P. S. Der in deinem Beitrag genannte Betrag von 160 Euro halte ich für einen fairen Preis, an dem der Automatenaufsteller im Prinzip keinen Profit erwirtschaftet.

    Nicht aufregen - Darten ist doch nur 'ne Freizeitbeschäftigung!!!:dart:

    Einmal editiert, zuletzt von STEFF (6. Mai 2010 um 21:01)

  • Außerdem ist es in schätzungsweise mindestens 98% der deutschen Gemeinden, Kreise und Städte üblich, dass auch die „Sportautomaten“ der Vergnügungssteuer unterliegen.

    Stark übertrieben. In Bayern gibt es keine Vergnügungssteuer bei Dart. Ansonsten abhängig von der Gemeinde.

  • Gut, bundesweit stimmt die Zahl von 98% sicher nicht. Da leben dann aber die bayrischen Wirte wohl im Schlaraffenland.

    In NRW ist das Nichtbesteuern von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsapparaten bzw. Spielapparaten ohne Geldgewinnmöglichkeit die Ausnahme. Hier sind manche lokale Behörden in Bezug auf die Vergnügungssteuer durchaus auch „kreativ“. Es gibt sogar den Fall, dass Internetcafes für ihre PC’s Vergnügungssteuer zahlen, wenn dort neben der Möglichkeit des Surfens auch ein Spielen im Internet oder Netzwerk möglich ist. Die Höhe der Vergnügungssteuer richtet sich danach, ob die aufgestellten Computer über eine Multimediaausstattung (Joystick, Soundkarte, Soundboxen, vorinstallierte Spiele) - oder keine Multimediaausstattung bzw. vorinstallierte Spiele (aber mit überwiegender Spielenutzung über 50 %) - oder keine Multimediaausstattung bzw. vorinstallierte Spiele (und geringfügiger Spielenutzung bis 50 %) verfügen.

    Bei Dartautomaten wird in den Gemeinden, Kreisen und Städten von NRW jedoch weder diskutiert noch differenziert, sondern nur überwiegend kassiert. Aber das interessiert die E-Darter im Prinzip nicht, die Wirte jedoch durchaus.

    Nicht aufregen - Darten ist doch nur 'ne Freizeitbeschäftigung!!!:dart:

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