Satzungen und ihre Gültigkeit???

  • Hallo Miteinander


    Ich wollte mal fragen wer sich mit Satzungen auskennt( Verbandssatzungen ). Meine Frage wäre: Wann sind Satzungsänderungen gültig. Sind diese gültig nach Abstimmung darüber oder erst bei Eintrag ins Vereinsregister beim Amtsgericht. Sollte die Frage hier falsch sein bitte ich die Mods um Verschiebung.


    Checker

  • Erstmal danke für die antworten: Doch eine hätte ich noch: Nehmen wir mal an, die Satzungsänderung wurde schon vor Abstimmung durch das Kontrollgremium getätigt, im Protokoll wird einfach ein Nachtrag gemacht, der aber lt Datum zu früh wäre da bis dahin keine Zustimmung. Sollte jetzt die Eintragung auf dem Amtsgericht erfolgen, ist doch die Beschlussfassung nicht Rechtswirkend da die Abläufe nicht richtig oder ????. Oder muss man das Amtsgericht auf diesen Vorgang hinweissen????.


    Checker

  • In der Tat wird eine Satzungsänderung erst mit Eintragung im VR rechtskräftig. Die Änderung muss erst beim Amtsgericht beantragt werden, dort wird u.a. geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt wurden (Fristgerechte Einladung zur Sitzung mit Hinweis auf Antrag zur Änderung der Satzung, Beschlussfähigkeit, Abstimmungsergebnis mit erforderlicher Mehrheit), dann wird noch geprüft, in wie weit die Änderung zulässig ist, um z.B. die Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren.

    So war es zumindest bei uns immer

    ____________________________________________________________

    <Heute mal ohne Signatur unterwegs>

  • .... um den Thread von Eisi einfach so zu schließen.

    Zumal ich auch etwas verwirrt bin, warum der Thread geschlossen wurde. Eisi darf doch wieder posten und hat für seine Verhältnisse eine einigermaßen vernünftig formulierte Frage gestellt. Da hierbei aber fachlich einiges durcheinander gerät, wäre es schon angebracht die aufgeworfenen Fragen so zu beantworten, dass hierbei gleich einige Missverständnisse über Satzungen und deren Änderung ausgeräumt werden können. Darum probiere ich es frecherweise einfach so:

    Hallo Eisi,

    ich glaube Du würfelst hier ein paar Sachen durcheinander.

    An Satzungsänderungen werden im Gegensatz zu normalen Anträgen ganz besondere Anforderungen gestellt.

    1. Das zuständige Gremium ist der Verbandstag.
    2. Die Satzungsänderung muß explizit auf der Tagesordnung stehen.
    3. Es gilt eine längere Antragsfrist.
    4. Es müssen in der Regel andere Mehrheitsverhältnisse erfüllt werden. z.B. 3/4 Mehrheit

    Dann gehts weiter wie Shadow schon beschrieben hat.

    Durch die verschärften Anforderungen ist es schon sehr schwierig eine Satzungsänderung zu frisieren. Denn durch die Eintragung ins Vereinsregister, welches ja öffentlich ist, sind die Eintragungen von jedermann nachzuvollziehen. Und die einzelnen LVs können ja auch jederzeit nachvollziehen, was passiert, weil sie die Protokolle bekommen und die Satzungsänderung ja als neue Satzung veröffentlicht und somit jedem Mitglied verfügbar gemacht wird.

    Ich hoffe, ich habe mir jetzt keine "Gelbe Karte" eingefangen.

    In diesem Sinne,
    Mike Salber

    „Wer aufhört, besser werden zu wollen, hört auf, gut zu sein!“

  • hallo miteinander,

    normalerweise gehört eine Satzungsänderung auf eine Tagesordung einer Sitzung um darüber zu beschließen. Wenn schon eine Vorarbeit oder Entwurf stattfand ist dieser Entwurf zu diskutieren und man stimmt darüber ab.

    LG just4fun!

  • Vielen Dank Mike, aber eigentlich dachte ich nicht an frisieren. Es könnten ja auch Datumsfehler oder nachträglich Verbessert worden sein. Doch deine Aufzählung bringt auch mir einiges näher, daher nochmal vielen Dank nach Berlin.


    Checker

  • Hallo EisiCheckerTschau, ja Du mit den vielen Karten und dem etwas weniger vielen IQ, aber mit dem Willen eines jawasdenneigentlich :blink: ?

    ich habe zwar keine Ahnung was Du vorhast, aber das Satzungsgelände ist tückisch.
    Wird plötzlich neblig und Du wirst da schnell ein Foggy wie Barnes...
    Man fängt sich da auch sehr leicht eine und wenn ich ahnen müßte wohin Deine Reise gehen soll, dann schallawahnt mir nichts Gutes für Dich.

    Reicht es Dir nicht erst einmal bis hierher?

  • Keine Sorge meine Nachfrage hat kein bestimmtes Ziel, und deine Ahnung trügt dich. Es gibt auch andere Wirkungskreise, als die von dir erwartet. Also Henry husch husch, ab in den Keller und hole dein Brötchen zurück. :!D


    Checker

  • Man sollte nicht auf der Arbeit so zwischendurch ins Forum schauen, wenn man so viel zu tun hat wie ich heute. War einfach ein verklicker, ich hab nur bitte schliessen gelesen und da war es schon passiert. Vereinsrecht ist sehr wichtig und gehört nicht einfach so geschlossen. :sorry:

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