[SIZE=3]Sprüche ,[/SIZE]
[SIZE=3]Original von Sebastian[/SIZE]
1.
Eine Gaststätte (auch: Wirtshaus) ist ein gastronomischer Betrieb, in dem Getränke oder Speisen zum sofortigen Verzehr verkauft werden und der hierzu eine Aufenthaltsmöglichkeit bietet, beispielsweise ein Restaurant oder eine Kneipe!
da kannste soviele satzungen schreiben wie du willst!
2.
das mag vielleicht für das rhein-land gelten,aber nicht für hessen.überall wo getränke verkauft werden gilt das gesetz.
Antwort :
nochmal zur Erinnerung :
Kneipe :
Gaststätte welche primär dem Verzehr von Bier sowie anderen alkoholischen / nichtalkoholischen Getränke dient, auch Schankwirtschaft oder Schänke genannt.
keine Küche , kein Koch = hier noch vom Rauchverbot verschont.
bin ich froh in NRW zu wohnen,
in BW sind die Schwaben ja bekannt für knauserigkeit/sparsamkeit, deshalb hätte sich da eigentlich
das Rauchverbot erübrigt da ja sowieso keiner qualmt.