Buchstabensuppe oder Rätselspaß?

  • Wir erinnern uns an das „DDV – Beitrags-Problem“, an die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses vom November 2012 über die aktiv-passiv-Regelung.
    In 730 Posts wurde dargelegt, dass unser Bundesverband mit Fortbestand dieser Regelung in der Finanzordnung quasi in den Konkurs steuert. Aber niemand, kein einziger Funktionär des DDV / der Landesverbände war in der Lage, einen Antrag auf Rücknahme des damaligen Beschlusses bzw. auf nachvollziehbare, verständliche Änderung der Finanzordnung beim Finanzausschuss am 12.04.2013 zu stellen.

    Obwohl … irgendwie war da was … :whistling:

    Was da war, stellt sich in den jetzt (nach 6 Wochen!) versandten … ja was eigentlich? (Protokolle?) so dar:

    Finanzausschuss:
    TOP 10 Verschiedenes

    Es werden folgende Punkte zur Abstimmung an den HAS weitergegeben:
    …
    Ergänzung § 4 (1) FO
    …und deren untergeordneten/angeschlossenen Verbände…
    Den Satz Zeile 6 streichen. Mit Wirkung zum 01.07.2013

    Hm.


    Hauptausschuss:
    TOP ???
    Der FAS Finanzen stellte an den HAS die folgenden Anträge:
    …
    9 § 4 Abs. 1 FO
    Der Satz in Zeile 6…. und ihrer Unterverbände - passive - wird mit Wirkung zum 1. 7. 2013 gestrichen.

    Aha. :wand:

    Was bedeuten die unterstrichenen roten Teile dieses Antrags-/Beschluss-Puzzles? ?(
    Was passiert mit Wirkung zum 01.07.2013? Was wird denn da gestrichen?
    Und was sind überhaupt Unterverbände (man achte auf die Definitionen in der zwar noch nicht gültigen, aber beschlossenen Satzung „mitgliedschaftlich verbundene juristische und natürliche Personen“)?

    Abgesehen davon, dass es den – öhm – sog. Protokollen an der Einhaltung von formaler Vorschriften mangelt (§ 16 der aktuellen Satzung) – diese Niederschriften sind einfach nicht nachvollziehbar. Und nicht nur, wenn es um die Finanzordnung geht.

    Aber vielleicht kann ja jemand den Buchstabensalat entwirren, sortieren und in verständliches Deutsch (Antrag, Begründung, Beschluss) umsetzen, damit die Basis weiß, wie es denn demnächst im Portemonnaie aussieht.
    Möglicherweise ist es aber auch ein Rätsel, das noch auf die Auflösung wartet ….

    Na dann – fröhliches Buchstaben rätseln oder Auslöffeln dieser Buchstabensuppe. :umwerf:


    Ach ja, und da waren ja dann noch BGB / Vereinsrecht, was Anträge und Beschlüsse betrifft.

    LG

  • :s?:

    Tja Candy (oder Elke?),

    wenn man sich den entsprechenden Paragrafen der Finanzordnung auf der Webseite anguckt, hat man zwei Möglichkeiten die Zeilen zu zählen. Entweder mit Überschrift, oder ohne. Beides ergibt keinen Sinn.
    Also entweder hast Du (sorry) hier Quatsch verzählt – oder der DDV in seiner aktuell veröffentlichten Finanzordnung.

    :s?:


    § 4 Veranlagung
    1. Die Mitglieder gemäß § 4, Abs. 1 und 2 der Satzung melden jedes Jahr jeweils zum 5. Januar, 5. April, 5. Juli und
    5. Oktober ihre Mitglieder namentlich mit Geburtsjahr und Geschlecht; bei Jugendlichen muss zusätzlich das
    Geburtsdatum gemeldet werden. Die Meldungen erfolgen auf elektronischem Weg; das Format wird vom DDV
    vorgegeben. Innerhalb der Landesverbände ist eine passive Mitgliedschaft möglich ohne dass daraus eine
    6 Beitragspflicht an den DDV und ein Stimmrecht im DDV entsteht. Der DDV behält sich das Recht vor,
    Landesverbände und ihre Vereine nicht mehr mit Turnierausschreibungen, Anmeldeformularen etc. zu versorgen,
    falls die Landesverbände pro Quartal keine aktualisierten Meldedateien ihrer Spieler/-innen sowie Adressdateien
    der Ansprechpartner/-innen in den Vereinen/Teams an den DDV senden


    1. Die Mitglieder gemäß § 4, Abs. 1 und 2 der Satzung melden jedes Jahr jeweils zum 5. Januar, 5. April, 5. Juli und
    5. Oktober ihre Mitglieder namentlich mit Geburtsjahr und Geschlecht; bei Jugendlichen muss zusätzlich das
    Geburtsdatum gemeldet werden. Die Meldungen erfolgen auf elektronischem Weg; das Format wird vom DDV
    vorgegeben. Innerhalb der Landesverbände ist eine passive Mitgliedschaft möglich ohne dass daraus eine
    Beitragspflicht an den DDV und ein Stimmrecht im DDV entsteht. Der DDV behält sich das Recht vor,
    6 Landesverbände und ihre Vereine nicht mehr mit Turnierausschreibungen, Anmeldeformularen etc. zu versorgen,
    falls die Landesverbände pro Quartal keine aktualisierten Meldedateien ihrer Spieler/-innen sowie Adressdateien
    der Ansprechpartner/-innen in den Vereinen/Teams an den DDV senden

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