Satzung § 10 Verbandstag
5. Ein außerordentlicher Verbandstag ist einzuberufen, wenn es 1/3 der Mitgliedsverbände schriftlich beantragen. Die Einladungs- und Antragsfrist entspricht jeweils der des ordentlichen Verbandstages. Ebenso kann der Vorstand jederzeit einen außerordentlichen Verbandstag einberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.
Genau dies sollte das Präsidium jetzt tun. Einfach nur zu sagen, Euren angebotenen Rücktritt lehnen wir ab, reicht mit Sicherheit nicht. Dazu ist das Vertrauen zu sehr erschüttert. Also sollte der außerordentliche Verbandstag einberufen werden und dort die Vertrauensfrage gestellt werden. Dann können die Mitglieder, nämlich die Landesverbände, entscheiden, ob der Fehler verziehen wird, oder ob die betroffenen Positionen durch Neuwahlen neu besetzt werden sollen.
Da die Fristen wie bei einem ordentlichen Verbandstag sind, haben die LVs genügend Zeit sich entsprechend darauf vorzubereiten.
Bis zum außerordentlichen Verbandstag sollten die Herren Mischke und Arlt ihr Mandat ruhen lassen, und die Geschäftsführung in die Hände des Vizepräsidenten legen.
Hier geht es meines Erachtens nicht mehr allein um die Fehltritte der betroffenen Herren, sondern den massiven Vertrauensverlust in die Organe des Verbandes, die durch das ständige "Schuld von sich weisen" und aussitzen und verweisen auf "schwebende Verfahren" entstanden sind.