Enemy at the Gates

  • Und? Was war daran nun so schwer, dass es so lange gebraucht hat?

    Die Einsicht. Die Erkenntnis, daß man so nicht agi(ti)eren kann und darf.

    Diese Einsicht kam viel zu spät und die dort angezeigte Reue nehme ich ihm schon wieder nicht ab. Wirklich bereuen tut er das nämlich nicht. Kann er auch gar nicht, denn er glaubt sich im Recht.
    Wie schrieb er? Er fühlte sich angegriffen...da hätte er sich gewehrt... Fühlt er sich jetzt anders?
    Stellt sich für ihn die Situation nochmal ähnlich, handelt er erneut genauso. Dessen bin ich mir sicher. Nur wird er zukünftig gerissener.

  • Sehr schade Andi! Ich dachte das viele es zumindest humoristisch, wenn schon nicht politisch, gesehen hätten!
    Das wäre ja auch mein vordergründiges Anliegen gewesen. Ideen die man gut findet sollte man aber fördern. Wäre viel kreativer als sich in belanglosen Threads mit oft "unbekannten" zu streiten.
    War ja meist contra der harschen "Verfolgung", aber bei den Fotos konnte ich nicht anders als grinsen! DAS war ein gelungener Auftritt auf einer DDV-Bühne.
    Bin zwar unpolitisch, aber auf dem ein oder anderen Jedermann-Turnier würde ich es bestimmt auch tragen. Vlllt. bekomme ich dann dadurch beim "walk in" etwas "Nicholson-Stimmung" entgegengebracht! :lollol:
    Auf jedenfall danke für die Lay-out-Email, den Rest kann mein Printshop recht günstig! (So bekomme ich dann auch mein Polo-Shirt mit Tasche!) :award:
    Bilder Folgen dann umgehend, Andi!

    Gruß Hoffi!

  • Hehehe... nimm Dir 'nen Regenschirm mit, um die faulen Tomaten beim walk-in abzuwehren! :nene: (Die Ladies an Deiner Seite tun mir jetzt schon leid :duw: )

    Mal Spaß beiseite: schön, dass wenigstens noch einer offiziell/öffentlich etwas intelligent Flagge Zeigen will! Dafür :respekt: !
    Vielleicht findet sich ja doch noch der eine oder andere der bei dieser Aktion mitmacht?! Die Daten dafür könnt Ihr gerne von mir oder Hoffi per Email haben. PN genügt! :ver:


    Gruß

    Andi

  • Betr. Einladung Ausserordentlicher Verbandstag

    Schreib mal hier meinen Senf dazu, da ich im DDV-Forum nicht gemeldet bin.

    Betr. Tread: http://www.ddv-online.com/phpBB2/viewtopic.php?t=877

    Big D hat vollkommen recht, Wahlen bzw. Abwahlen/Vertrauensfrage müssen genau auf der Tagesordnung stehen s. BGB §32 Mitgliederversammlung 4.

    Big T hat unrecht. Es ist nicht möglich die Tagesordnung vor Beginn kurzfristig zu ändern, da alle Mitglieder sich entsprechend darauf vorbereiten können müssen bzw. aufgrund der Tagesordnung bez. der Teilnahme entscheiden.

    So wie diese Einladung formuliert ist ist keine Abwahl möglich.

    Edit:
    Anlage:
    Auszug Becksche Gesetzessammlung mit Kommentare (2006)

    Darf gerne jemand ins DDV-Forum reinzitieren.

    http://www.juraforum.de/forum/vereinsr…rstandes-167987

  • LG

  • Leider ist das vollkommen richtig. Die Berufung (Einladung) wurde so abgefasst, dass eine Abberufung bzw. Neuwahlen nicht durchgeführt werden können.
    Konsequenz: Minderheitsbegehren auf neuen, außerordentlichen Verbandstag mit entsprechender Tagesordnung = Berufung.

    Die Marschrichtung ist klar: Aussitzen, Verzögerungstaktik, Spielen mit den Kosten. Vielleicht schaffen es die "Herren" noch bis zum ordentlichen Verbandstag.

    Eigentlich sollte niemand zum a.o. Verbandstag Ende August hinfahren .....

    LG

  • Ist die Einladung zum außerordentlichen Verbandstag mit gleichzeitiger Hauptausschußsitzung eigentlich schon verschickt worden? Dann wäre es ja mal ganz hilfreich, wenn diese jemand hier veröffentlichen könnte.

    Oder gehen hier alle davon aus, daß die Tagesordnung mit ihren endgültigen Formulierungen aus dem Artikel vom 19.06. auf der DDV-Homepage herauszulesen ist?

    Zitat

    19.06.2010
    Aktuelle Informationen aus dem DDV-Präsidium
    Wie an dieser Stelle am 14. Juni angekündigt fand am Abend des 18. Juni 2010 eine Präsidiumssitzung in Kirchheim/Hessen statt, deren Teilergebnisse von vielen mit Spannung erwartet werden. Wir möchten Euch daher kurzfristig wie folgt informieren:

    Das DDV-Präsidium beantragt die Einberufung eines außerordentlichen Verbandstages für Samstag, den 28. August 2010. Dort wird es u.a. den Tagesordnungspunkt „Aussprache zwischen den Präsidiumsmitgliedern und den Landesverbänden“ geben, der als Ziel die Aufarbeitung der jüngsten Vorfälle im Internet hat und für die kommenden Jahre richtungsweisend sein wird. An diesem Wochenende wird, aufgrund von wichtigen, zeitkritischen Entscheidungen, zusätzlich eine Hauptausschusssitzung stattfinden.

    „Wer aufhört, besser werden zu wollen, hört auf, gut zu sein!“

  • Moin,

    auf Grund der hier zur öffentlichen Entschuldigung des Präsidenten aufgeworfenen Fragen habe ich mir einmal die Einladung zum Verbandstag besorgt. Auch sie ist vom Präsidenten verfasst:


    Datum: 27.06.2010

    Tagesordnung:
    1. Eröffnung und Begrüßung
    2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
    3. Berichte des Präsidiums
    4. Aussprache
    a) Doppelaccounts
    b) Foreneinträge
    c) Allgemeines
    5. Anträge
    6. Satzungsänderung nach Anlage
    a) § 9 Ausschüsse
    b) §11 Verbandsgerichtsbarkeit
    c) § 8 Präsidium
    7. Verschiedenes

    Eine Vertrauensfrage nach § 10 Abs. 2 d) der DDV-Satzung (Zuständigkeit des Verbandstages bei der Abberufung von Präsidiumsmitgliedern) ist demnach weder beim Schriftführer, noch beim Präsidenten vorgesehen. Diese Tatsache lässt die bekannte Entschuldigung nur noch bedingt glaubwürdig erscheinen. Denn als einsichtiges Mitglied des Präsidiums wäre es doch wichtig zu wissen, ob ich für mein Ehrenamt noch die Mehrheit des Vertrauens meiner Mitglieder habe.

    NobbyKo

    Gruß
    NobbyKo

  • Ich sehe

    5. Anträge: da liesse sich doch was machen. Bis wann müssen Anträge vorliegen? Wer macht das? Der Landesverband XY beantragt die Abberufung des Präsidenten und des Schriftführers aus folgenden Gründen: blabla usw. oder Begründung folgt auf dem Verbandstag ... Sehe ich das falsch?

  • Laut meinen Infos, was das Vereinsrecht anbelangt, müssen Anträge schriftlich mindestens 1 Woche vorher eingangen sein (in diesem Fall am besten per Einschreiben).

    Ich suche übrigens vergeblich den Punkt "Entlastung des Gesamtvorstands"...das sollte doch üblich sein. Wird ein Vorstand nicht entlastet (einfache Mehrheit), kommt dies einem Vertrauensentzug gleich und jeder Rechtsanwalt rät in diesm Fall zum Rücktritt (basierend auf meinen Erfahrungen). Wenn dann der Gesamtvorstand zurücktreten sollte wird es ohne eine Idee der Neubesetzung allerdings sehr "windig"; hier geht es ja wohl nur um 2 Personen, wenn ich es richtig verstehe.
    Wenn genügend Leute auf der HV sind und ihren Unmut äußern, bleibt den Betroffenen kaum eine andere Wahl, als zurückzutreten; dann sollte aber schon Nachfolger bereitstehen....ein Esel muss den Karren ja ziehen. Wenn niemand sich bereit erklärt, bleibt nur Weiterjammern... ;(

  • Ich suche übrigens vergeblich den Punkt "Entlastung des Gesamtvorstands"...


    Es ist eine Einladung zum Verbandstag, nicht zur Hauptversammlung, ergo nix mit "Entlastung". Die gibt es (wenn es sie gibt) nur auf der HauptVersammlung.

  • Unter Anträge kann niemals gewählt werden. Hier sind "normale Anträge" gemeint z.B. Erhöhung Beiträge . . .

    Wahlen müssen immer separat unter Einbehaltung der Einberufungsfrist dargestellt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von 8-Darter (5. Juli 2010 um 10:34)

  • Es ist eine Einladung zum Verbandstag, nicht zur Hauptversammlung, ergo nix mit "Entlastung". Die gibt es (wenn es sie gibt) nur auf der HauptVersammlung.

    Der Verbandstag ist die Hauptversammlung. Da die Mitglieder des DDV aber die Landesverbände sind, heißt die Hauptversammlung "Verbandstag".

    „Wer aufhört, besser werden zu wollen, hört auf, gut zu sein!“

  • Der Verbandstag ist die Hauptversammlung. Da die Mitglieder des DDV aber die Landesverbände sind, heißt die Hauptversammlung "Verbandstag".

    Ja, aber es ist ein ausserordentlicher Verbandstag. Daher steht der Punkt Entlastung nicht auf der Tagesordnung. Zumindest das ist auch korrekt so.

    Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr merken, dass man Geld nicht essen kann

  • Ja, aber es ist ein ausserordentlicher Verbandstag. Daher steht der Punkt Entlastung nicht auf der Tagesordnung. Zumindest das ist auch korrekt so.

    Klar. Das hat man natürlich wohlweislich unterlassen. Jetzt sind die Landesverbände gefordert, die entsprechenden Ergänzungsanträge zur Tagesordnung zu stellen. Und dabei nicht die 30 Tage Frist vergessen.

    „Wer aufhört, besser werden zu wollen, hört auf, gut zu sein!“

  • 5. Anträge: da liesse sich doch was machen. Bis wann müssen Anträge vorliegen?

    Da hilft vielleicht die DDV-Satzung §10 Verbandstag


    4. Anträge zum Verbandstag können stellen:

    - die Mitgliedsverbände,

    - der Hauptausschuss,

    - das Präsidium,

    - der Jugendclub des DDV.

    - das Ehrengericht

    Die Anträge müssen schriftlich mit Begründung spätestens 30 Tage vor der Versammlung beim Präsi-denten oder bei der Einladung genannten Person eingereicht werden. Der Präsident lässt die Tagesord-nung und eine Zusammenstellung der Anträge spätestens 14 Tage vor der Versammlung den Mitglieds-verbänden zugehen. Dringlichkeitsanträge können nur behandelt werde, wenn sie schriftlich eingebracht werden und 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten der Zulassung zustimmen.

    ____________________________________________________________

    <Heute mal ohne Signatur unterwegs>

  • Da hilft dann nur ein Misstrauensantrag eines Landesverbandes und der muss fristgerecht erfolgen . Die Frage ist allerdings ob man sich damit einen Gefallen tut denn falls der durch geht könnte es passieren das das Gesamtpräsidium zurücktritt und der DDV kopflos da steht. Kann auch sein das das Präsidium genau darauf setzt. Würde sagen der DDV steht vor einer Zerreißprobe und man kann nur hoffen das diese Angelegenheit irgendwie geregelt wird das alle damit leben können.

    Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klar kommen! :banana:

    score is funny ,double make the money

    Vereinsmeierei : Politik des kleinen Mannes oder Sammelbezeichnung für unerfreuliche Begleiterscheinungen des Vereinswesens. :ironie:

    2 Mal editiert, zuletzt von Winni H. (5. Juli 2010 um 18:33)

  • Wie man nachher abstimmt ist eine andere Sache. Dass der Antrag gestellt wird heisst ja nicht, dass man dann auch dafür stimmen muss.

    Gehe mal davon aus, dass in der Aussprache alles erörtert wird und div. Szenarien durchgespielt werden können.

    Aber ohne Antrag gibts halt gar keine Möglichkeiten, da kann man sich den Weg und die Sitzung sparen.

  • Nach mehrmaligem Lesen der Entschuldigung vom Präsi bleibt bei mir zumindest der Eindruck, dass sie unbefriedigend und unglaubwürdig ist.

    Ich mache das mal an 2 Punkten fest.

    1) "....ist es immer wieder dazu gekommen, dass ich mich von anderen Beiträgen in diesem Forum angegriffen / provoziert fühlte und dann in einer Art und Weise agiert und reagiert habe, die weder verantwortungsvoll noch angemessen gegenüber...."
    Das mag der Ursprung seines Verhaltens gewesen sein, ist aber m.E. faktisch falsch. Er hat eben nicht nur RE-agiert, wenn er persönlich angegangen wurde, sondern auch agiert, also von sich aus Stimmungsmache getrieben. Und vor allem, nicht nur wenn er persönlich diskreditiert wurde, sondern wenn Diskussionen aufkamen, die gegen die - seine - offizielle Linie des Vorstandes liefen. Das hat aber nun nichts mehr mit sich gegen Anfeindungen zu wehren zu tun, sondern viel eher mit "die Linie der Staatsführung steht ausserhalb jeder Kritik" (schließlich kämpft ja das ZK der SED für das Paradies der Werktätigen, da kann es gar nicht sein, dass es etwas zu kritisieren gibt und diejenigen, die trotzdem Kritik üben, sind ...).
    Ein, wie ich finde, SEHR bedenkliches Selbstverständnis.

    2)"Dies war ein großer Fehler, den ich leider nicht mehr rückgängig machen kann – es bleibt mir einzig der Weg der Entschuldigung."
    Insbesondere den zweiten Satz halte ich für sehr aufsschlußreich. Mit seiner Formulierung erweckt er den Eindruck, dass er sich (lediglich) gezwungen sieht, sich zu entschuldigen. Einsicht und auch Reue sieht anders aus, z.B. "...nicht mehr rückgängig machen kann - daher möchte ich mich wenigstens nachträglich bei allen Betroffenen entschuldigen...."

    Entweder, sieht er sich wirklich gezwungen, dann ist die ganze Erklärung für die Katz weil unehrlich, oder aber er hat "nur" unsensibel formuliert, dann aber hat er sich nicht richtig Mühe gegeben und das bedeutet m.E. dann, daß ihm diese Erklärung die Mühe nicht wert war. Womit sie auch wiederum für die Katz ist.

    Ohne jetzt zu sehr auf Details herumhacken zu wollen, bleibt mein Fazit: "Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube". (Goethe, Faust I)

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