Also ich bin sicher keiner der die Verfehlungen von Stephan und Casi in Sachen Doppelaccounts gut heisst. Und ich bin auch der Meinung das aus diesem Grund beide im DDV-Vorstand keine Rolle mehr spielen dürfen/sollen.
Aber das Risikooutsourcing des JEC (auch 2010) halte ich grundsätzlich für eine richtige Entscheidung des DDV und seiner Gremien. Wenn dabei eine Firma auf Grund der besten Offerte den Zuschlag bekommt ist es auch egal wer aus dme Vorstand evtl. wie mit diesem Unternehmen verbunden ist.
Auch das damit auf die Chance möglicherweise einen Gewinn zu erzielen verzichtet wird kann ich nachvollziehen. Das ein Unternehmen aller Wahrscheinlichkeit davon ausgeht einen Gewinn zu erzielen ist logisch. Aber wer soll/darf risokofreudiger sein? Bei wem hätte ein eventueller Verlust größere Folgen?
Ein Verband, besonders wenn er nicht über finanzielle Reserven im Überfluß verfügt, muß imho wesentlich konservativer vorgehen. Ein Unternehmen darf sicher risikofreudiger sein, zumal ein möglicher Verlust u.U. steurliche Vorteile für das Unternehmen haben könnte.
Soweit ist für mich hier alles i.O.
Was sicherlich zumindest aus heutiger Sicht sehr ungeschickt war ist die Tatsache das für die Zahlungen der teilnehmenden Verbände das Privatkonto von Stephan genutzt wurde und kein Geschäftskonto der Firma unknown tools. Nur sind dieses keine Zahlungen die den DDV betreffen sondern die Firma unknown tools. Daher hat auch hier aus meiner Sicht alles zumindest rechtlich korrekt gelaufen. Und nur darum kann es bei einer Entlastung gehen. Ob rechtlich alles korrekt war. Eine moralische Beurtelung muss in diesem Fall aussen vor bleiben.
Anders wäre es nur wenn es evtl. ein besseres Angebot eines Outsourcingpartners gegebn hätte und die Firma unknown tolls dennoch den Zuschlag bekommen hätte.
Davon habe ich aber auch von allen Kritikern bisher nichts gehört.
Ergo war die Entlastung des Vorstandes rechtlich i.O. und zwingend erforderlich. Das ist zumindest meine Sicht auf Grund dessen was ich bisher hier von den verschiedenen Seiten gelesen habe. und auch für den Fortbestand der Gemeinützigkeit kann ich bisher keine Gefahr sehen. Selbst wenn Stephan evtl. für Tätigkeiten von unknown tools entlohnt wurde ist das rechtlich für den DDV noch nicht unbedingt von Belang. Solange er als Privatperson und nicht als DDV-Vorsitzender entlohnt wurde.
Somit sehe ich auch keine Gefahr für einen neuen Vorstand.(Der sich hoffentlich im Januar findet)
In diesem Zusammenhang nal folgendes Gedankenspiel:
Angenommen ich wäre im Vorstand des DDV-Landesverbandes. Für die Ligaabschlussfeier sucht dieser Landesverband einen DJ. Unter den Anbietern ist evtl. eine Eventagentur eines guten Freundes von mir. Diese Agentur macht das beste Angebot und erhält den Zuschlag. Nun tritt der Agenturchef an mich heran und fragt mich ob ich auf der Ligaabschlussfeier auflegen kann/möchte. Gage erhalte ich ganz normal von der Agentur. Ich sage zu, lege auf und erhalte von der Agentur meine Gage. Dürfte ich das nicht weil ich ja im Vorstand des Kunden meines Auftraggebers bin? Müsste die Agentur eher einen anderen DJ schicken der aber auch keinen Bezug zum Dart hat (er ist eher beim Tennis zuhause) und ich müsste dann an seiner Tennisparty auflegen?
Nachdenkliche Grüße
Detlef