Probleme mit Haftung Einwurf-Einschreiben!

  • Ich weiß nicht ob sich da was geändert hat, aber du kannst einen Nachforschungsauftrag stellen und ein Einwurfeinschreiben ist nach meinem Kenntnisstand bis 20 € versichert. Ist das Ding denn laut Post im Briefkasten gelandet?

    EDIT: Achso, steht ja oben, Post soll eingeworfen worden sein. Das ist dann schon merkwürdig.

    2 Mal editiert, zuletzt von Knorke (13. Januar 2014 um 16:45)

  • Habe jetzt erst ein ähnliches Problem gehabt. Postbote hat quittiert dass es eingeworfen wurde, Empfänger hat nix bekommen.

    Lt. Post ist der Fall für die durch, da der Postbote quittiert hat.

    Ist also ne Farce das ganze.....

    Nie wieder!

    Wenn ich so könnte, wie ich wollte, was würde ich dann wohl tun!?

    • Offizieller Beitrag

    Leute der Thread ist grenzwertig!

    Nur weil EINMAL ein Einwurfeinschreiben verloren gegangen ist direkt daraus zu schließen das diese jetzt ALLE verloren gehen ist ... sorry ich muss es so sagen: TOTALER BLÖDSINN!!!

    Ausserdem war der Inhalt bis 20 € versichert, ich zitiere:

    Zitat

    Im Falle von Verlust oder Beschädigung Ihrer Sendung haftet die Deutsche
    Post bis zur Höhe des unmittelbaren Schadens, jedoch max. bis zu einer
    Höhe von 25 Euro bei EINSCHREIBEN beziehungsweise 20 Euro bei EINSCHREIBEN EINWURF.

    Quelle: http://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html (unten bei Haftung bei Verlust oder Beschädigung)

    Ich habe den Thread Titel dann mal dementsprechend angepasst!!!

    Grüße Echse

  • wieso denn?

    Echse, die Haftung greift glaube ich nicht, nachdem der Postbote unterschrieben hat.

    Denke schon, dass man in diesem Punkt aufklären sollte.
    Wer sicher versenden will, sollte definitiv kein Einwurf-Einschreiben nehmen.

    Nur wegen dem Wort Einschreiben denkt man, das sei was sicheres, dem ist aber nicht so.

  • Wie gesagt, die Post zahlt nix solange der Postbote quittiert. Dann ists egal was mit dem Schreiben passiert ist. Für die Post gilt das dann als zugestellt und sie haben ihre Aufgabe erfüllt.

    Wenn ich so könnte, wie ich wollte, was würde ich dann wohl tun!?

    • Offizieller Beitrag

    Echse, die Haftung greift glaube ich nicht, nachdem der Postbote unterschrieben hat.

    Ich wollte den Thread erst komplett schließen aber da ich SOWAS auch nicht genau weiß dachte ich ich lasse ihn noch auf und lerne auch noch was! Ich denke auch mit der Unterschrift wird die Post für sich sagen daß sie aus der Nummer raus ist...

    Also keine Einwurf Einschreiben mehr, normales Einschreiben ist bis 25 € versichert und ich denke da zahlen die bei Verlust, oder? Sonst würden die ganzen Händler ja auch nicht per Einschreiben verschicken wenn es kleinere Dinge sind?

  • Jo, bei nem normalen Einschreiben quittiert ja der Empfänger, nicht der Postbote. Somit hat der Empfänger seine Sendung erhalten und alles ist gut.

    Daher ist auch hierbei die 25€-Versicherung nur gegen Verlust der Post, also wenn die Sendung wirklich verschwindet. Sobald zugestellt ist, haftet die Post (natürlich) auch nicht mehr.

    Ich möchte auch gar nicht die Post bashen, ich versende ausschließlich mit der Post, deren Qualität ist enorm. Nur muss man, gerade wenn es um gewisse Werte geht, eben wissen, wer wann haftet.

  • Jetzt müsste man wissen, was für Dich ein normales Einschreiben ist? Das günstigste ist das Einwurf. Danach kommt das Übergabe Einschreiben. Da unterschreibt der Empfänger.

    Wenn ich so könnte, wie ich wollte, was würde ich dann wohl tun!?

    • Offizieller Beitrag

    und das anpassen naja... so gut wie jeder hat verstanden was damit gemeint ist.... fast jeder. ..

    Du kannst das auch gerne wieder auf etwas anderes ändern wenn du was besseres findest ;) -> DU bist der Thread ersteller und änderst den Thread Titel wenn du die Überschrift von Post 1 bearbeitest!

    Ich fand den Titel des Thread nur optisch grenzwertig vor allem auf der Startseite von http://www.dartn.de :sorry:

    Grüße Echse

  • Jetzt müsste man wissen, was für Dich ein normales Einschreiben ist? Das günstigste ist das Einwurf. Danach kommt das Übergabe Einschreiben. Da unterschreibt der Empfänger.

    Jo, Übergabe, sorry!

    den noch "höheren" mit Rückschein braucht man ja nur, wenn man unbedingt auch selber etwas in den Händen halten möchte. Ändern tut das aber nichts, außer, dass Du eben weißt, wann zugestellt wurde.
    Bekommst Du aber mit einem Übergabeeinschreiben in einem Streitfall auch raus.

    Einmal editiert, zuletzt von Der_MalAndere (13. Januar 2014 um 16:38)

  • ich habe jetzt erst ein Übergabe weggeschickt. Mal ganz ehrlich? Der Unterschied zu nem kleinen Paket ist gleich null...... Von daher würde ich Dartsets die einen gewissen Wert haben nur noch als Paket verschicken, fertig aus.

    Wenn ich so könnte, wie ich wollte, was würde ich dann wohl tun!?

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt müsste man wissen, was für Dich ein normales Einschreiben ist?

    Richtig BamBam sorry ich meinte mit "normalem" Einschreiben das Übergabe Einschreiben, wobei auch da Laut der Webseite oben z.B. die Ehegattin für den Empfang unterschreiben darf!!

    Denke wenn es NUR an die Person gehen soll muss man schon "Einschreiben Eigenhändig" nehmen, das halte ich aber auch für übertrieben für ein paar Darts!

    Das gute am ÜBERGABE EINSCHREIBEN ist vor allem auch für den Käufer daß er sich sicher sein kann daß der Verkäufer die Darts auch losgeschickt hat -> Und für den Verkäufer daß der Käufer die Darts auch bekommen hat! Für die paar Cent mehr hätte ich von Anfang an das "normale" Einschreiben genommen wie auf der Webseite der Post weiter oben aufgelistet...

    Preisunterschied: 1,80 Einwurfeinschreiben, 2,15 Einschreiben mit Unterschrift Empfänger

    Eine Haftung gibt es sowieso nur dann wenn das Einschreiben UNTERWEGS bei der Post verloren geht!

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