In der Umkleidekabine bestohlen, haftet die Haftlichtversicherung für Schaden?

  • Hallo ich mal ne frage, und zwar bin vor einem Dart Spiel in der Umkleidekabine einer Kneipe bestohlen worden. Meine ganze Tasche samt Inhalt (Iphone, Geldbörse etc. wurde entwendet). Dies habe ich erst nach dem Spiel festgestellt, als es leider schon zu spät war un der Dieb über alle Berge verschwunden ist. Ich habe jetzt ein riesen Problem, muss alle Karten sperren lassen, Handy-Vertrag einfrieden etc...

    Hilft mit meine Haftlichtversicherung / eine andere Versicherung bei dem Schaden, oder bin ich auf mich alleine gestellt?

    Über hilfreiche Fragen würde ich mich freuen, ich bin zurzeit ziemlich traurig wegen des Ganzen.

    Grüße aus Frankfurt :s?:

  • Ich denke, daß in öffentlichen Räumen keine Versicherung zahlt.
    Sorry, aber ein iphone ec. Wertsachen läßt man nicht einfach irgendwo liegen und der das war dem gehöt gleich auf die Finger geklopft :popohaue: ....... aber vielleicht kommt ja noch was raus, ich hoffs für dich.
    Wenn es ein großer Betrag ausmacht, solltest du eh zu Polizei gehen, wobei das wahrscheinlich eh nichts bring wird außer..... :vertrag:

    Einmal editiert, zuletzt von check32 (12. März 2014 um 13:12)

  • 'Die Haftpficht sowieso nicht. Dann die ist dafür da Schäden zu ersetzen die Du bei anderen verursacht hast und entsprechend haftbar gemacht wirst (daher der Name). Es sei denn sie wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht!

    Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr merken, dass man Geld nicht essen kann

  • Schade das es noch keine überwachungskammeras in umkleidekabinen gibt :cool:
    Nein Haftplicht zahlt nicht für solche fälle, nur bei fremden sachbeschädigung aus versehen natürlich 8o

  • Die Haftpflicht zahlt nicht. Wenn Du "beraubt" worden wärst, d.h. jemand hätte Dir die Sachen mit Gewalt oder unter Anwendung von Drohungen mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben weggenommen, dann würde die Hausratversicherung bezahlen.
    Auch, wie schon erwähnt, wenn die Umkleidekabine aufgebrochen worden wäre.

    Es grüßt
    Hamski

  • Die werden dort sicher besser bescheid wissen als Forum-User, die nur darüber spekulieren können....


    Naja, kommt darauf an. Ich arbeite bei einer Versicherung und kann mehr als spekulieren ;)
    Wie bereits erwähnt, scheidet die Haftpflichtversicherung aus.
    Die Hausratversicherung kommt hier ins Spiel, jedoch nur, wenn deine Tasche in einem abgeschlossenen Raum, bzw. Behältnis war.
    War der Raum und somit die Tasche für jedermann zugänglich, ist die Hausratversicherung leistungsfrei.
    Einbruchdiebstahl heisst das entsprechende Kriterium.

    Man kann entsprechende Bausteine bezüglich einfachem Diebstahl in die Versicherung einbauen.
    In deinem Fall gehe ich jedoch von einer Standard-Hausratversicherung aus.

    Am besten wäre es, du liest dir deine Versicherungsbedingungen durch oder kontaktierst deinen Versicherungsfachmann.

  • Hi!

    Also versicherungstechnisch hast du da leider Pech gehabt! ;(´
    Auch wenn hier einige der Auffassung sind, dass bei Einbruchdiebstahl die Hausratversicherung haften müsste, so stimmt das nicht - es sei denn, du bist in der Umkleidekabine gemeldet und wohnst auch da ;)
    Einbruchdiebstahl wird dann über die Hausrat abgedeckt, wenn es sich um die eigene (versicherte) Wohnung / Haus handelt - teilweise gibt es Klauseln, dass auch gewisse Gegenstände, die du in deinem Auto mit dir führst, mitversichert sind.
    Aber in der Umkleidekabine gehst du leider leer aus. Selbst der Betreiber der Kneipe hat damit nichts zu tun, denn meist steht zum einen überall (wie auch bei der Garderobe): keine Haftung.
    Bei der Umkleide natürlich genau das gleiche - zumindest was den "einfachen" Diebstahl angeht.
    Wäre deine Tasche dort eingeschlossen gewesen und jemand hätte es dort aufgebrochen, dann hättest du dies sicherlich über die Geschäftsversicherung der Kneipe versuchen können.
    Trotzdem drücke ich dir die Daumen, dass du evtl. doch noch was von den Sachen wiederbekommst, sei es durch GPS Ortung oder sonstwas!
    LG
    Schmuddel

    :thumbup: Rock 'n' Roll :thumbup:


  • Völlig richtig was du schreibst. Bei einer Aussage muss ich dir jedoch widersprechen. Wenn man etwas an einer Garderobe abgibt, dann haftet der Betreiber auf jeden Fall. Selbst wenn er ein Schild mit der Aufschrift "keine Haftung" aufstellt. Dies ist ein weit verbreiteter Irrglaube, der durch die Schilder natürlich verstärkt wird. Dennoch, der Betreiber ist, sobald er eine Garderobe zur Verfügung stellt (oft ja auch gegen Gebühr) automatisch zur Haftung verpflichtet!

    Gibt man seine Jacke an einer durch einen Mitarbeiter besetzten Garderobe gegen Entgelt ab, so schließt man einen Vertrag mit dem Betreiber über die Verwahrung der abgegebenen Jacke ab. Ein solcher Vertrag löst neben den Primärpflichten, nämlich der Aufbewahrung und späteren Herausgabe, auch Schutz- bzw. Fürsorgepflichten aus.

    Dementsprechend muss der Betreiber nicht nur die Jacke wieder herausgeben. Er muss auch dafür Sorge tragen, dass die Jacke unbeschädigt zurückgegeben wird. Sie muss in dem Zustand wieder zurückgegeben werden, in dem sie abgegeben wurde. Kann er das nicht, löst das grundsätzlich eine zu Schadensersatzansprüchen führende Haftung aus.

    Dies ist alles im Bürgerlichen Gesetzbuch nachzulesen. Aber langsam wirds Off topic ^^

    Wie Schmuddel schon sagt gilt das leider nicht für deine Umkleide.

    Etwas lernen und mit der Zeit immer geübter zu werden, ist das nicht eine Freude?
    Wenn dann von fern und nah Gleichgesinnte kommen und zu Freunden werden, ist das nicht auch eine Freude?
    Konfuzius

    2 Mal editiert, zuletzt von Nico K. (13. März 2014 um 15:32)

  • Auch wenn hier einige der Auffassung sind, dass bei Einbruchdiebstahl die Hausratversicherung haften müsste, so stimmt das nicht - es sei denn, du bist in der Umkleidekabine gemeldet und wohnst auch da


    Da irrst du dich. Nennt sich Aussendeckung und die gilt weltweit bis zu max 30% der VS.
    Also nicht die Leute verwirren ;)

  • @ bierdimpfe: aussendeckung ist schon korrekt, allerdings nur dann, wenn
    1. der tatbestand des einbruchdiebstahls gegeben ist
    und 2. die aussendeckung im vertrag enthalten ist!
    einige basisabsicherungen haben dies nicht automatisch, so dass man dies extra einschliessen muss.
    lg

    Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk

    :thumbup: Rock 'n' Roll :thumbup:

  • 1. der tatbestand des einbruchdiebstahls gegeben ist
    und 2. die aussendeckung im vertrag enthalten ist!


    Punkt 1 hast du recht. Habe ich bereits erwähnt.
    Punkt 2 ist automatisch enthalten, zumindestens bei unserer Gesellschaft ;)

    Sollte es sich um eine billige Grundabsicherung handeln, womöglich noch bei einer Direktversicherung, dann haben die Kunden leider oft das Nachsehen. Geiz ist halt nicht immer geil :)

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