Ab 1.1.2016 illegale Streams auch für den Zuschauer strafbar!

  • Ich habe mich gerade mal ein bisschen belesen - im Netz finde ich gar nichts zu einer angeblichen Gesetzesänderung und auch in meinem wöchentlichen Newsletter (ich oute mich jetzt mal als studierte Rechtsverdreherin - hoffentlich werde ich dafür nicht geteert und gefedert aus dem Forum gejagt ;) ) stand nix. Kann natürlich sein, dass das an mir vorbei gegangen ist. Urheberrecht ist nicht so wirklich mein Fachgebiet. Aber zum einen hat die Vorratsdatenspeicherung mit dem Urheberrecht ungefähr soviel zu tun wie Mozartkugeln mit Mozart und darüber hinaus ist - soweit ich das auf dem Schirm habe - immer noch ungeklärt, ob das bloße Anschauen von Streams im Internet (bzw. ist das eigentliche Problem die Zwischenspeicherung) tatsächlich auch eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Nur der Upload ist es in jedem Fall.

    @Mitleser: Vielleicht sollte dein Bekannter nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen, sonst endet er möglicherweise noch wie der Anwalt in der "Redtube-Abmahnaffäre". Der hat inzwischen seinen Hut genommen (was in dem Fall heißt, die Zulassung abgegeben).

    "They said they couldn't sink the Titanic. I've got six days to become an iceberg" (Darren Webster)

    Einmal editiert, zuletzt von It's me (3. Januar 2016 um 14:38)

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