Satzung DSAB e.V.

    • Offizieller Beitrag

    Entscheiden ob eine Satzung die ausreichende Schöpfungshöhe erreicht wird wohl nur ein Fachanwalt bzw. im Zweifel ein Prozess sagen können

    Sie schreiben es darunter weil dann direkt jeder nochmal dran erinnert wird - Und lass den Fachanwalt da am besten mal raus, wir leben hier in Deutschland und da ist es nun einmal in der deutschen Rechtsprechung so daß in Zweifelsfall die Rechtmäßigkeit eines Sachverhaltes nur durch ein Gericht bestätigt bzw. nicht bestätigt werden kann. Da verhält es sich mit den Fachanwälten wie mit den Ärtzen: Gehst du zu 5 verschiedenen bekommst du 5 verschiedene Meinungen !!!

    Warum die Verbände (zum Glück gibt es ja inzwischen Internet) darauf so bestehen könnten habe ich ja in meinem Post oben bereits beschrieben - um somit evetuellem Ärger durch veralterte Versionen zuvorzukommen !!!

  • Da habe ich beim DDV e.V. alles was ich als Mitglied als Regelwerk zum nachschauen brauche direkt übersichtlich und aktuell auf der Webseite zum downloaden: http://www.ddv-online.com/regel.htm

    Hallo Echse et.al.,

    gut gesprochen (auch wenn man über die genaue Aufteilung/Verwendung oder den Einsatz der Vereinsgelder beim DDV streiten könnte so kann man dies hier als Mitglied wenigstens nachvollziehen und ändern, wenn man gewillt ist Zeit und Arbeit zu investieren) - zu erwähnen sei noch, dass es sich beim DDV um einen gemeinützigen Verein handelt, was die Sache mit der Aktualität des Internetauftritts usw. bei unserer "Elektronikdartunternehmung" noch etwas peinlicher erscheinen lässt.

    Es ist sehr schade, dass so viele E-Dartspieler, viel Geld für so wenig Gegenleistung, in dessen Genuß auch nur sehr wenige gute "E-Dartspieler" kommen, bezahlen. Was könnte man damit auf die Beine stellen ....

    Aber am meisten entäuscht/wundert mich die Gleichgültigkeit mit der gezahlt wird ohne zu wissen wofür genau.

    VG B.

    Wer zuletzt wirft hat gewonnen! (Markus Scheck)

    Was heißt/ist DSAB(?) = Deutscher SportAkrobatik Bund oder doch DartSpielerAbzockBande oder vielleicht DartSpielenAufBezahlbasis oder da wo Die Spieler Alles Bezahlen ...

  • Da verhält es sich mit den Fachanwälten wie mit den Ärtzen: Gehst du zu 5 verschiedenen bekommst du 5 verschiedene Meinungen !!!

    Stimmt, sofern es nicht schon ein Musterurteil gibt. Und das findet ein Fachwanwalt... auch leichter.

    Wenn alle das Ganze praktisch sehen gibt es kein Problem. Leider tun dies nicht alle.

  • hallo ich bin spieler und wirt im dsab

    es intressant was ihr schreibt und kommt meinen erfahrungen der letzten 10 Jahre sehr nahe.

    würde mich sehr gerne an den nachforschungen unsrer gelder beteiligen

    gruß

    andi :daumen:

  • hallo, unbekannter weise

    bin glaub der, der in der DSAB Filstalliga mal nach einer Satzung des DSAB gefragt hab.

    möchte dies erklären, ging mir grundsätzlich einmal darum zu wissen was die Mitgliedschaft als DSAB Ligaspieler im DSAB für mich bedeutet und welche pflichten und rechte man hierdurch hat.

    habe grundsätzlich mit Satzungen, Regeln, Verordnungen keinerlei probleme, bloß wenn man DIESE nicht kennt ist man später meist der DUMME.

    mein bestreben war bisher das jedes DSAB Mitglied die SATZUNG, DSAB LIGA Regel in der gültigen fassung bei anmeldung erhält. Zwischenzeitlich habe ich die DSAB Satzung erhalten. Und zwar über die Geschäftsstelle der DSAB über Antrag von barbara tengler meinem TEAMCAPTAIN und einzelfallregelung der dsab.

    LG just4fun!

  • Hallo Ihr 2,

    schön dass Ihr hier dabei seit.

    Ich habe ja hier diesen Thread parallel zum Filstal-Forum eröffnet weil ich mir hier eigentlich mehr Resonanz erhoffe.
    Es wäre nett wenn alle dies an Ihre DSAB-Kollegen weitergeben in der Hoffnung dass hier noch mehr mitdiskutieren.

    Ich sehe den DSAB/VFS grundsätzlich positiv und möchte hier nicht falsch verstanden werden.
    Von meiner Seite geht es um die Einblicke in die Vorgänge DSAB/VFS um den DSAB/VFS aus Spielersicht zu unterstützen.

    Dazu bin auch ich der Meinung sollte man eben mal die Grundlage haben - Die Satzung.

    Von meiner Seite ist daher immer noch offen, was können wir schnellstmöglich tun um den interessierten Mitgliedern den Zugang zur SAtzung zur ermöglichen.

    Darum hier nochmal meine Fragen:

    Hat jemand Kontakt zu einem Fachanwalt und kann klären ob die Satzung von Mitglied zu Mitglied weitergegeben werden darf.
    (Wie schon beschrieben kann ja eh jeder die Satzung über das Amtsgericht anfordern) Wäre natürlich super das auch schriftlich zu erhalten.

    Sollte niemand Kontakt haben wer hat Interesse sich an den 80 EUR zu beteiligen um hier Auskünfte von einem Online-Anwalt zu erhalten.
    Habe ja eigentlich schon gehofft, dass ein paar zusammenkommen. Alleine möchte ich das eigentlich nicht stemmen.

    Interessierte können mich auch gerne per PN oder mail erreichen.

    Vielleicht liege ich aber auch vollkommen falsch - Dann sagt es mir.

  • Genau die ist das Problem Andi.

    Bernhard hat die Satzung von Michael Reichert erhalten mit dem Zusatz: Urheberrecht, darf nicht weitergegeben werden.

    Lt. Beitrag Filstal-Forum hat Herr Reichert dann gesagt, daß dies ein Einzelfall war. Alle Mitglieder haben jedoch die gleichen Rechte.

    Darum sollten erstmal die Rechtsfragen abgeklärt werden.

    Jahresberichte werden lt. Einladung zur Mitgliederversammlung immer verlesen. Habe da sonst auch noch nichts gefunden.
    Hierfür gibt es z.B. auch noch den Thread Mitgliederversammlung.

  • Lieber Pei,

    ich glaube, genau deshalb gibt es jetzt diesen Thread ;)

    (...der mich übrigens auch brennend interessiert, leider kann ich selber nicht viel dazu beisteuern)

  • hallo, zusammen

    die satzung wurde von bärbel angefordert, weil ich, bernhard (Rollstuhl) Dartler bin und bisher mit Sondergenehmigung des Bundessportwartes spielen durfte. (hab sie nicht einmal beantragt) in der B-LIGA (saison 2007 /1 +2) brauchte ich SIE nicht und hat sich auch keiner beklagt. In der Saison 2008/1 gabs auch noch kein problem mit der spielweise im rollstuhl. (dann kam unaufgefordert und unbeantragt die Sondergenehmigung des Bundessport) also genauso wie die sondergenehmigung es vorschreibt hab ich 3 saisons lang gespielt. Nach beginn der Saison 2008/2 bekam ich ein verbot nach sondergenehmigung zu spielen laut stefan reichert und durfte nach EINSPRUCH laut DSAB REGELWERK nicht mehr am laufendem Ligabetrieb teilnehmen, zur zeit darf ich wieder aber unter völlig anderen voraussetzungen. (persönliche meinung hat wahrscheinlich manchen in der FILSTALLIGA nicht gepasst)

    wir haben diese DSAB - Satzung bekommen (dankeschön an michael reichert) ganz einfach durch anfrage. ( Einzellfallregelung der DSAB Geschäftsstelle ) und wir halten uns daran und hoffen auf euer verständnis.

    habe durch meine Sitzposition und bewegungsfreiheit bestimmt keine vorteile, aber möchte keine nachteile durch meine behinderung erfahren müssen also mich ganz normal im sportlichem Wettkampf messen dürfen und zwar wie ich es 3 Saison lang konnte und erlernt habe.

    fahre jetzt dartspielen und :prost:

    LG just4fun!

  • Du wurdest aufgrund deiner Behinderung vom Spielbetrieb ausgeschlossen? Wo gibt es den sowas? Das ist ja glatt was für den Gleichstellungsbeauftragten. Das ist in meinen Augen ein SKANDAL.

  • Es ging nicht um die Behinderung sondern wie Bernhard an der Abwurflinie stand. ( Hat einigen in der Liga nicht gepasst )
    Mich persönlich hat es nicht gestört , ich bewundere diese sportliche Leistung von ihm , ein guter Dartspieler.

    Das soll er Dir aber selber erklären.

    Gruß Thomas

    Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt! :troll:

  • Hallo Dartfreunde,


    Pei hat recht, dass Verhalten der E-Dartunternehmung ist indiskutabel!

    In wie weit AGG berührt wird müsste man genau prüfen- sorry, das zeigt mal wieder was für ein "Verein" die E-Dartunternehmung ist!!!

    Jeder Dartspieler mit Rückgrad sollte seine Konsequenzen daraus ziehen und seine Mitgliedschaft (sein Geld!!!) beenden. Mann-o-Mann ich bin ja schon so kein Freund der "pseudo-organisierten E-Dartunternehmungsligen", welche sich als Sport preisen, aber das schlägt dem Fass den Boden aus.

    Bernhard könntest Du uns denn mal schildern inwiefern jetzt die Satzung hier greift? Eigentlich müsste ja hier eine Spielordnung diesen Sachverhalt regeln oder werden hier behinderte Spieler in der Satzung schon anders gestellt (sehr bedenklich)? Das dürfte nicht der Fall sein.

    Hört sich für mich alles sehr seltsam und in Deinem Fall Bernhard schikanös an?

    VG B.

    Wer zuletzt wirft hat gewonnen! (Markus Scheck)

    Was heißt/ist DSAB(?) = Deutscher SportAkrobatik Bund oder doch DartSpielerAbzockBande oder vielleicht DartSpielenAufBezahlbasis oder da wo Die Spieler Alles Bezahlen ...

  • na na na, jetzt mal langsam. Bevor wir über das ganze Urteilen sollten wir vielleicht mal alle Fakten kennen. Das wäre aus meiner Sicht:

    1. Was war das für eine Sondergenehmigung, bitte alle Details sagen.
    2. Ich hätte gerne die Details bez. der Position von Bernhard an der Abwurflinie.

    (Ohne Details zu kennen sollte wohl die Position der vom Schulergelenk von der Fairniss entscheidend sein. Also Schultergelenk über der Abwurflinie ist für mich OK)

    Die Darter in der Filstal-Liga sind vernünftige Leute die auch Rücksicht auf Behinderung nehmen. Wenn da viele etwas gegen die Position hatten dann hat dies auch seinen Grund.
    Für mich gelten die Spielregeln der DSAB. Und zwar für Behinderte und Nichtbehinderte. Das heißt der Wurfabstand ist 2,44 m. Sollte hier für Rollstuhlfahrer eine Sonderregelung gelten, dann muss dies wohl aus den allgemeinen Spielregeln ersichtlich sein - oder?
    Bzw. es müsste ein Zusatz sein dass Ausnahmegenehmigungen über den Bundessportwart möglich sind.

    Vielleicht sollte mal der eine oder andere beim DSAB anrufen und die Satzung anfordern. Damit wir definitiv wissen ob die Satzung nun versandt wird oder ob hier manche Mitglieder Sonderrechte haben.

    4 Mal editiert, zuletzt von Thomas F (21. Februar 2009 um 09:41)

  • Na das ist ja ein starkes Stück das ein Rollstuhlfahrer vom Spielbetrieb ausgeschlossen wird!
    Erstens ist E-Darts für die meisten eh nur Hobby,zweitens steht soweit ich weiß im Regelwerk des DSAB das die drei Pfeile mit der Hand geworfen werden müssen aber nicht die Haltung die der Spieler einnehmen muß.Es gibt ja Leute die sich bei der Doppel Drei hinknien!Ob ich liege,stehe oder sitze das ist doch beim Darts finde ich kein Vorteil die Hauptsache ist doch das du hinterm Oche dich befindest.
    Übrigens habe ich mal auf einem VFS Turnier gegen einen Rollstuhlfahrer gespielt er nannte sich mit Nicknamen der "Dartrolli" und ist in diesem Turnier richtig weit gekommen. Ein Kumpel von ihm hat die Abpraller aufgehoben bzw.die Darts aus dem Board geholt!Das DSAB/VFS Turnier fand damals in Leos Sportwelt in Wesel statt.Ausrichter war die Westfalen Niederrhein Liga
    Good Darts

  • (Ohne Details zu kennen sollte wohl die Position der vom Schulergelenk von der Fairniss entscheidend sein. Also Schultergelenk über der Abwurflinie ist für mich OK)

    Schwierige Sache, viele Spieler lehnen sich ja weit vor - müssen die sich dann so weit hinter die Abwurflinie stellen das die Schulter über der Linie ist?

    Aber zurück zum Thema: Ein e.V. muss den Mitgliedern die Satzung zur Verfügung stellen. Also gibt es doch einen ganz einfachen Ansatz: In einem größeren Verein fordert ihr für jedes Mitglied eine Satzung an. Entweder schicken sie jedem Einzelnen ein Exemplar per Post oder anderweitig zu. Wenn das einige Vereine machen kommen die schon selbst auf den Trichter das es einfacher und günstiger ist das per pdf zu verbreiten, wenn mal 100 Anfragen in einer Woche kommen und drauf hinweisen das sie es auch gerne per mail akzeptieren... :duw:

    Erst wenn die letzte LAN geschlossen, der letzte 3D-Shooter verboten und das Internet zensiert ist, werdet ihr merken, dass man seine Kinder doch erziehen muss.
    Bitte beachten: Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware! Du darfst sie kostenlos nutzen, allerdings ist sie nicht Open Source, das heisst Du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

  • Schwierige Sache, viele Spieler lehnen sich ja weit vor - müssen die sich dann so weit hinter die Abwurflinie stellen das die Schulter über der Linie ist?

    Da gebe ich Dir recht. Ging mir jetzt auch icht um den cm. Ist wie beim übertreten, da kann man auch die Schulter zucken oder sich drüber aufregen...

    Aber jetztmal doch ein angebrachter Vergleich mit Steeldart. Hier gibt es ein Oche und das kann der Rollstuhlfahrer ja auch nicht so einfach überfahren - oder?. Auch im E-Dart haben die Vereine vereinzelt ein Oche bzw. es ist nicht verboten. Dies sollte man auch Berücksichtigen. Denn die Spielregeln sollten für alles gelten können.

  • Aber zurück zum Thema: Ein e.V. muss den Mitgliedern die Satzung zur Verfügung stellen. Also gibt es doch einen ganz einfachen Ansatz: In einem größeren Verein fordert ihr für jedes Mitglied eine Satzung an. Entweder schicken sie jedem Einzelnen ein Exemplar per Post oder anderweitig zu. Wenn das einige Vereine machen kommen die schon selbst auf den Trichter das es einfacher und günstiger ist das per pdf zu verbreiten, wenn mal 100 Anfragen in einer Woche kommen und drauf hinweisen das sie es auch gerne per mail akzeptieren...

    Das ist eigentlich Bekannt. Aber selbst in den vergangenen Tagen wurde ja die Aussage getroffen dass Bernhard ein Einzelfall ist - also nicht alle Mitglieder die Satzung erhalten.

    Die Fragen sind:

    Was kann unternommen werden?
    Können wir jetzt die Satzung z.B. auch online stellen bzw. von Mitglied zu Mitglied weitergeben?
    Ist da wirklich ein Urheberrecht weil es die Schöpfungshöhe erreicht?
    Oder müsste wirklich mal einer die Satzung einklagen?

    Traurig, traurig, wenn man sich über sowas gedanken machen muss ?( :rolleyes:

  • Fakt1:Wie Pei schreibt der Umgang mit einem Rollstuhlfaher ist ein Skandal und gehört den Gleichstellungsbeauftragten der Bundesregierung gemeldet,mal schauen wie lange die DSAB dann noch e.v ist.

    Fakt2: Stefan hat vollkommen recht jeder e.v hat seinen Mitgliedern eine Satzung zur Verfügung zu stellen,ob mann 6 Euro oder 100 Euro Mitgliedsbeitrag zahlt.

    Das ich eigentlich auch sage es ist mir egal was diese Funktionäre hier zum guten Geben wollte ich eigentlich nichts machen,doch ich werde noch heute einen Weg finden den Gleichstellungsbeauftragten zu Infomieren wie sich ein sog.e.v gegenüber Behinderten verhält.Und die wo sich über den Rollstuhlfahrer beschwert haben sollten sich mal überlegen ob alle Mittel recht sind um sein Ego zu befriedigen.


    Checker

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