@ ulitier: Vollkommen richtig.
@ the coach
Ojeoje - es gibt sehr viele e.V. im E-Dart (und die meisten davon sogar gemeinnützig aus steurlichen Gründen)! Ist leider noch nicht vorgeschrieben im Dartsport/Steeldart/DDV ein e.V. zu sein - wäre aber im Zuge der Mitgliedschaft im DOSB sehr wünschenswert!
Also wenn das als "Einnahmen" beim e.V. zu verbuchen ist dann könnte es auch steuerpflichtig werden/sein (dann ist es aber auch für alle anderen also auch die "Interessengemeinschaft anteilig der Mitglieder" als Einnahme zu betrachten!!)
Also die Handlungsvollmachtsfrage des Captain ist für mich damit noch nicht beantwortet; was einen "Auszahlungsplan" betrifft so sind die "Sportförderpreise" regional sehr unterschiedlich und somit auch nicht allgemein verfügbar!
Jetzt stellt sich für mich hier die Gretchenfrage: Welche Handhabe (ausser Prügel
oder so ) haben denn die anderen aus der "Interessengemeinschaft" Ihrem Captain gegenüber, wenn der denen nicht Ihren Anteil gibt sondern selbst alles auf den Kopp haut, wenn das nicht bei der E-Dartunternehmung rechtlich fixiert ist? Dann hätten die anderen wohl erst einmal einen Erfüllungsanspruch der E-Dartunternehmung gegenüber Ihres Anteils des "Sportfördergeldes" gegenüber?
VG M.