Wenn das edart als sportart anerkant würde, müßte ja die vergnügungssteuer wegfallen
Hallo bullcheck,
es wird nicht grundsätzlich Vergnügungssteuer auf E-Dart-Automaten gezahlt.
Beispiel:
Satzung zur Besteuerung des Spielvergnügens an Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit im Gebiet der Stadt Köln vom 15. Juni 2010 § 3 Befreiungen: Steuerfrei ist der Betrieb von Musikboxen und ähnlichen Tonwiedergabegeräten sowie von Kickern, Billard, Dart und Kinderspielgeräten.
Gruß
Bodo