Eine etwas ungewöhnliche Regelfrage

  • Nicht ganz unerwartet durfte ich zu Weihnachten meine neuen Kopfhörer auspacken :)

    Gestern Abend wurden diese dann ausführlich getestet und gleichzeitig überkam mich auch die Lust ein paar Pfeile ins Board zu donnern. Zu meinem Erstaunen klappte das mit den wundervollen Klängen eines Vivaldi im Ohr äußerst gut.

    So kam in mir die Frage auf:

    Dürfte man theoretisch bei einem Dart Turnier mit W-lan Kopfhörern ans Oche treten?
    Das man das aus gesellschaftlichen Gründen nicht macht oder ähnliche Diskussionen möchte ich an dieser Stelle nicht anzetteln. Mir geht es hier rein um die Regelfrage.

    Gruß
    Rambo

  • Das wird immer mal wieder gefragt. Die Wettkampfordnung des DDV sagt dazu:

    §17.2 Bei allen Spielen ist es nicht erlaubt Kopfbedeckungen, Walkmans oder ähnliches zu tragen, ohne den DDV bzw. die Organisatoren vorher um Erlaubnis gebeten zu haben und diese auch zugestimmt haben.

    Also rein theoretisch ist es möglich. Ich weiß aber nicht was die Voraussetzungen sind, dass der DDV da zustimmt. Gehe lieber davon aus, dass es nicht möglich ist.

    180er: unzählig
    HF: mehrere 170er
    Short Game: 2 x 9er
    Avg: Irgendwo zwischen 70 und 90

    Don't Panic

  • Denke dürfte unter folgenden Absatz fallen:

    5.17.2 No headgear, other than on religious grounds, or medical grounds with written
    medical reasons from a qualified practitioner, shall be worn without the prior
    permission of the Promoter following a written application from the Player.

  • Denke dürfte unter folgenden Absatz fallen:

    5.17.2 No headgear, other than on religious grounds, or medical grounds with written medical reasons from a qualified practitioner, shall be worn without the prior permission of the Promoter following a written application from the Player.


    Kann man eventuell so auslegen, aber "headgear" beschreibt der Wortbedeutung nach eigentlich nur Kopfbedeckungen. Die WDF hat wohl aus diesem Grund ihre analoge Regelung schon angepasst, denn dort heißt es:

    Zitat

    16.03 No headgear, or headphones other than on religious grounds, or medical grounds with written medical reasons from a qualified practitioner, shall be worn without the prior permission of the Promoter following a written application from the Player

    Grundsätzlich gibt's aber bei der PDC/DRA noch die nachfolgende allgemeine Regelung, nach der der Turnierveranstalter ein allgemeines Vetorecht in solchen Fällen hat (und welches bei Kopfhörern vermutlich auch zur Anwendung kommen würde):

    Zitat

    5.17.4 In all Darts Events the Playing Attire of any participating Player shall be subject to the Promoter’s approval. Any unacceptable Playing Attire must be changed before that Player can participate in any introductions, Match play on stage, interviews and presentations.

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