• Zitat von »madHouse«
    Wenn Ihr schon einen "pissing contest" startet, solltet ihr vorher sicherstellen, nicht in Lee zu stehen. 8o


    Schön gesagt geschrieben.

    Holger

    Also "pissing contest" in Loufen? Oder wie schreibt man das?

  • Die einen randalieren incl. Sachschäden , die anderen provozieren und nehmen ´ne Sitzgelenheit mit, die wiederum von Spieler einer anderen Mannschaft zerstört wird.

    Scheint ja eine tolle Liga zu sein. So attraktiv wie Hagen selbst.

  • Es gibt genügend Lokale die leben bzw.überleben nur Dank der E-Darter(meine Wirtin hat 13 Mannschaften!!) und die können sich solche Späße ,wie hier beschrieben,nicht erlauben.
    Da genügt ein Anruf der Ligaleitung und das wars(haben wir oft genug in einer Saison).Bei uns in der Liga werden allein in Salzburg\Stadt in einer Saison mind.3 Mannschaften aus dem laufenden Spielbetrieb genommen

    mfg mike :daumen:

    Aber das heisst doch, er muss nicht. Er muss nämlich auch nicht. Möglicherweise werden dann konsequenten seitens der Liga gezogen, aber nicht alle Wirte leben nur vom Dart.

  • Die juristische Begründung würde mich aber mal interessieren.

    Mich auch, wenn ein Wirt jemandem in seinem Lokal ein Hausverbot erteilt ist es doch völlig egal ob und in was für einer Mannschaft der spielt oder was der sonst da drin will... Hausverbot ist Hausverbot und wenn die Mannschaft bei Heimspielen trotzdem mit dem Spieler antreten will muss sie sich entweder mit dem Wirt einigen oder halt einen Ausweichspielort suchen...

  • Wenn ein Wirt einem Spieler Lokalverbot erteilt, kann er diesem bei einem Ligaspiel Zutritt verwehren. Ohne guten Willen des Wirtes gibt es keine Chance, diesen dort spielen zu lassen. Der Wirt hat Hausrecht. Eine Möglichkeit, dies in der Zukunft zu umgehen gibt es dennoch; der Veranstalter (in diesem Falle der DSAB) mietet für die Zeit der Ligaspiele die Spielstätten an und ist nur für diese Zeit Hausherr, dann greift das Hausverbot des Wirtes nicht. Nachteil bei dieser Geschichte, bei allen Vorkomnissen in dieser Zeit wird dann der DSAB zu Rechenschaft gezogen. (Aussage eines Rechtsanwaltes)

  • Nur nebenbei: mich dünkt, dass eigentlich nur die Polizei ein Lokalverbot aussprechen kann, nicht der Wirt selbst!

    Bring ich da was durcheinander oder wurde das geändert?

    Darts: Harrows Graflite 22g
    Board: Unicorn Eclipse Pro
    Highscore: 180 (6x)
    Checkout: 127 (S20, T19, Bulls Eye) | 119 (S19, T20, D20) | 116 (T20, S16, D20) | 106 (T20, S6, D20) | 98 (T20, D19)

  • Nur nebenbei: mich dünkt, dass eigentlich nur die Polizei ein Lokalverbot aussprechen kann, nicht der Wirt selbst!

    Bring ich da was durcheinander oder wurde das geändert?

    Du wirst den Platzverweis meinen, bezüglich öffentlichen Anlagen, Plätzen und Gebäuden!
    Die Polizei kann ein ausgesprochenes Hausverbot nur unterstützend durchsetzen wenn Sie herbeigerufen wird, dann ggf. eine Anzeige aufnehmen in Richtung Hausfriedensbruch. Aussprechen kann ein Hausverbot nur der Hausherr, also der derzeitige Betreiber, Besitzer (nicht zu verwechseln mit dem Eigentümer), oder eine von Ihm mit der erforderlichen Berechtigung versehene Person!

    Don't call it Schnitzel!

  • Nur nebenbei: mich dünkt, dass eigentlich nur die Polizei ein Lokalverbot aussprechen kann, nicht der Wirt selbst!

    Bring ich da was durcheinander oder wurde das geändert?

    Du wirst den Platzverweis meinen, bezüglich öffentlichen Anlagen, Plätzen und Gebäuden!
    Die Polizei kann ein ausgesprochenes Hausverbot nur unterstützend durchsetzen wenn Sie herbeigerufen wird, dann ggf. eine Anzeige aufnehmen in Richtung Hausfriedensbruch. Aussprechen kann ein Hausverbot nur der Hausherr, also der derzeitige Betreiber, Besitzer (nicht zu verwechseln mit dem Eigentümer), oder eine von Ihm mit der erforderlichen Berechtigung versehene Person!

    Genau richtig. Nach Wortlaut § 903 BGB hat der Eigentümer dieses Recht. Im Fall eines Mietvertrages ist der Mieter Besitzer und kann somit das Hausrecht ausüben. Hausverbot wird übrigens nach Maßgabe des § 1004 ausgesprochen (falls es irgendwer nachlesen möchte :duw: )

  • Eine Möglichkeit, dies in der Zukunft zu umgehen gibt es dennoch; der Veranstalter (in diesem Falle der DSAB) mietet für die Zeit der Ligaspiele die Spielstätten an und ist nur für diese Zeit Hausherr, dann greift das Hausverbot des Wirtes nicht. Nachteil bei dieser Geschichte, bei allen Vorkomnissen in dieser Zeit wird dann der DSAB zu Rechenschaft gezogen. (Aussage eines Rechtsanwaltes)

    Theoretisch möglich, aber warum sollte der Wirt sich darauf einlassen?

  • läuft dann ja ähnlich wie bei anderen veranstaltungen. wenn ein securityunternehmen da ist, lassen die sich für die zeit auch das hausrecht übertragen.

    wie schon mehrfach gesagt. in gaststätten hat der wirt das hausrecht. wenn er spielern hausverbot erteilt, ist es rechtens. und in diesem fall würde ja noch nicht mal eine beschwerde beim ligasekretär was bringen, wenn das hausverbot "willkürlich" sei. da der wirt der sekretär ist.

    mit willkürlich meine ich z.b. der wirt gibt mal eben ohne grund den 1-2 besten spielern der gastmannschaft hausverbot. ein hausverbot wäre dann rechtlich nich anfechtbar, denn er kann jedem ohne grund den zutritt in seine räumlichkeiten verwehren. wenn aber deutlich wird, das es eine taktische sperre ist, könnte (und schätze mal es würde) die ligaleitung eingreifen. und konsequenzen gegen die heimmannschaft vollziehen. aber gegen den wirt hat die ligaleitung keine handhabe. ausser in zukünftigen saisons mannschaften aus dem lokal die anmeldung verweigern.

  • wenn aber deutlich wird, das es eine taktische sperre ist, könnte (und schätze mal es würde) die ligaleitung eingreifen. und konsequenzen gegen die heimmannschaft vollziehen. aber gegen den wirt hat die ligaleitung keine handhabe. ausser in zukünftigen saisons mannschaften aus dem lokal die anmeldung verweigern.


    Du hast es auf den . gebracht und so habe ich es auch gemeint.Wir haben aber auch Mannschaften die verschieben absichtlich 2-3Spiele aus taktischen Gründen

  • unser wirt in der dreissig würde sein hausrecht auf jeden fall durchsetzen, auch wenn wir uns einen neutralen spielort suchen müßten...
    sein standpunkt ist...wenn der rausgeflogene spieler wieder reindarf(selbst wenn er ihn als gast ignoriert) ...hat er sein hausverbot wieder aufgehoben!!! auch ist es noch immer sein laden...und KEIN VERBAND und KEINE LIGA bestimmt WER in seinen laden darf!!!
    und er weiß auch welche leute bei ihm fliegen(es gab in den laden noch nie wirklich großartiges theater) . die ligen, spielstände interessieren ihn wenig, also nix mit wettbewerbverzerrung etc.....doch ist er einer der wirte die uns als verein massiv unterstützen, finanziell und mit reichlich hardware, seinen platz zur verfügung stellt...

    au ch wenn er dieses hasurecht jemals gegen einen gegnerischen spieler ausprechen sollte und wir uns einen neutralen spielort suchen müßten....er ist und bleibt für unseren DVE ein glücksfall als wirt.......und solche wirte sind nur noch recht spärlich gesät

    am draht...lächeln...hintenanstellen.

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