....Private Nachrichten werden veröffentlicht(was übrigens strafbar ist)...
Das jetzt bitte nicht falsch verstehen aber ich finde die Strafbarkeit nicht auf Anhieb. Ich hätte da gerne einen kleinen Tipp, denn folgende Paragraphen treffen nicht zu:
§ 201 StGB - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
§ 202 StGB - Verletzung des Briefgeheimnisses
§ 203 StGB - Verletzung von Privatgeheimnissen
§ 206 StGB - Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses
Im Datenschutzgesetz kenn ich mich jetzt nicht so gut aus. Sag mal bitte wo, dann kann ich das mal nachlesen.
Mal ganz davon abgesehen, dass die Veröffentlichung privater Mails ein schlechter Stil ist.
Gruß Thorsten