Beiträge von KoKo

    Sandner, DDV-Präsiden im Dezember 2018:

    "Liebe Landesverbände,
    in einem konstruktiven Gespräch mit dem Hotel in Kirchheim wurde gemeinsam von den durch die
    Landesverbände abzunehmenden Verzehrkarten Abstand genommen. Spieler, die allerdings beim
    „Fremdverzehr“ auffallen, werden aus dem Turnierverlauf gestrichen. Da können wir auch auf
    Länderwertungen keine Rücksicht nehmen"


    Sport- und Wettkampfordnung DDV:
    (6) Bei allen Spielen der Bundesliga, End- und Aufstiegsrunde sind das Rauchen sowie das Trinken von Getränken aller Art allen Spielern untersagt, ausgenommen ist der Verzehr von Mineralwasser. Bei
    Missachtung wird das Spiel als verloren gewertet.

    Stellt sich doch die Frage, was bei der Bundesliga-Endrunde anders war. :hmpf:

    Ich hatte bereits am Samstag jemanden in leitender DDV-Funktion gefragt, ob es einen Liveticker oder wenigstens Infos und zwischenstände aus Walldorf geben würde. Das war gegen 11:30 Uhr. Keine Antwort.

    Ich teilte dann im Darstammtisch den FB-Link des privaten Livetickers der Blackbirds aus Kelheim und teilte dazu meinen Unmut darüber mit, wie der DDV mit seiner "Premium-Marke" Bundesliga umgeht. Dann kamen wenigstens am Abend des Samstags ein paar Infos.

    Für alles davor meinen herzlichen Dank an die Kelheimer Live-Ticker Jungs! Meine Glückwünsche auch an beide Finalisten und natürlich besonders an die Jungs aus dem Moor!

    Bleibt die Hoffnung, die Kelheimer sind bei den German Masters vor Ort, damit es von dort ein paar Infos gibt. :thumbup:

    [/quote]
    Ich finde es auch komisch, dass du nicht mal konkret sagst was eigentlich genau vorgefallen ist. Das muss ja auch einen Grund haben, warum du das nur ganz oberflächlich beschrieben hast.[/quote]

    ***

    OK. Hier mal ein konkretes Beispiel für den Vorwurf der

    Beleidigung,
    Vebandschädigung,
    Verletzung der Loyalitätspflicht,
    Interessengefährdung.

    (s. Screenshot)


    Der in der Abbildung zu sehende Dialog zur Jugend und Alkohol wurde mir wie folgt ausgelegt:

    In Anlage x belegt Herr K. den gesamten Dartsport negativ. Seine Aussage, dass Ranglisten-Jugendliche zu Ausflügen eingeladen werden, um Erwachsene beim Saufen zu beobachten, ist nicht nur eine Beleidigung des Darters als solchen, sondern eine Herabwürdigung des Sportes an sich.
    Durch diese diskreditierende Verallgemeinerungstellte sich Herr K. ins Abseits, verletzte erneut die Loyalitätspflicht, schädigte den Verband und gefährdete dessen Interessen.


    Dem aufmerksamen Leser wird auffallen, dass diese Äußerung gar nicht von mir stammt. Ich hatte sie lediglich zitiert.

    Wer will schon mit jemandem zusammen sein, ihn in der Gruppe haben, der sich aufführt wie Knöllchen-Horst und bei jedem Pups das passende BGH Urteil zur Hand hat? Weniger wäre manchmal mehr und würde auch dazu führen, dass man irgendwo gemocht wird. So ganz ohne Gerichte und Urteile, ist langweilig aber auch möglich

    ***
    Natürlich, da triffst Du den Mainstream und hast völlig recht. Die Masse der Dartsportler will nur Darts spielen und unterschreibt dafür beinahe alles. Man anerkennt die Verbandsstrafgerichtsbarkeiten, obwohl diese in der Masse nicht einmal berechtigt sind Strafen zu verhängen. Es werden Floskeln bedient wie: "Wer sich nichts hat zu schulden kommen lassen wird schon nicht bestraft werden. Wer dennoch bestraft wird, muss ja selber schuld sein!" So einfach ist das.

    Ich denke Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Da bin ich doch lieber unangenehme BGH-Zitierer, als ein Funktionär nach Gutsherrenart, der Vereinsrecht mit einem "h" schreibt. Übrigens: Wenn alle Funktionäre das Vereinsrecht für ihren Verein/Verband korrekt auslegten würde es ebenfalls ganz ohne Gerichte funktionieren, weil die tatsächlich notwendig verhängten Urteile regelkonform sein dürften.

    Just my 2 Cent

    Zum Glück ist mein Hobby Darts und nicht das mutwillige zerstören von Verbandsstrukturen.

    Ich kann den Verband jetzt schon verstehen und das ohne dass ich gelesen habe warum hier ein verbandsschädigendes Verhalten vorgeworfen wird. Bevor ich hier lauthals losrennen würde um mimimi zu machen :vertrag: , würde ich erst mal an die eigene Nase langen und mich fragen, was ich selber evtl falsch gemacht haben könnte. :wand:

    ***

    Ich hab hier einfach einmal sachliche Informationen über geltendes Vereinsrecht und die eingeschränkte Macht der sog. Verbände gegeben. Dich scheint mehr die Schmutzwäsche dahinter zu interessieren? :ohno_

    Mutwilliges zerstören von Verbandsstrukturen? Hast Du getrunken? Das von mir hier teilweise hineinkopierte BGH Urteil und das von mir erfochtene Urteil am LG Hannover sind Maßstab für diese Strukturen.

    Nee es geht um die Struktur.

    Die Bezirksverbände als juristische Person sind die Mitglieder des Landesverbandes. Also ein Bezirksverband ist ein Mitglied. Die Sportler sind Mitglieder ihres Dartvereins und auch wenn der Dartverein in dem Bezirksverband organisiert ist, bedeutet das nicht, dass der Sportler selbst Mitglied des Landesverbandes ist.

    Also wenn nun zum Beispiel in der Satzung des Landesverbandes steht »Der Landesverband kann seinen Mitgliedern bei Vergehen XY die Disziplinarmaßnahme Z auferlegen.« dann gilt dieser einzelne Sportler nicht als Mitglied in diesem Sinne.

    Ein einzelner Sportler kann aber dem Landesverband als Mitglied beitreten, wenn er das will. Es besteht auch die Möglichkeit, dass man mit dem Beitritt in einem Verein automatisch als Sportler auch Mitglied des Landesverbandes wird, aber das muß dann in beiden Satzungen, also sowohl vom Verband, als auch vom Verein einheitlich geregelt sein. So lese ich das.

    ***

    Richtig. Es geht um Struktur und einer sich durchsetzenden, neuen Rechtsprechung im Vereinsrecht. Hierzu ein Auszug aus dem BGH-Urteil II ZR 25/15, besser bekannt als "Wilhelmshaven-Urteil":

    39
    aa) Ob für eine Disziplinarmaßnahme eines Vereins eine Grundlage in der Satzung dieses Vereins bestehen muss - abgesehen von den noch zu erörternden anderen Wegen einer Übernahme der Regeln - oder ob es ausreicht, wenn der übergeordnete Verband, dem das betroffene Vereinsmitglied nicht angehört, eine entsprechende Bestimmung in seiner Satzung hat, ist streitig. Entscheidungen des Reichsgerichts könnte entnommen werden, dass eine Regel- und Sanktionsunterworfenheit des Mitglieds des nachgeordneten Vereins unter die Regeln des übergeordneten Verbands allein aus der Mitgliedschaft des Vereins in einem Dachverband folgen soll (JW 1906, 416, 417; RGZ 143, 1, vgl. aber auch BGH, Urteil vom 18. September 1958 - II ZR 332/56, BGHZ 28, 131, 133 ff.).

    40
    bb) Das OLG Karlsruhe vertritt die Auffassung, es genüge für eine Disziplinarmaßnahme eines Vereins eine Grundlage in der Satzung des übergeordneten Verbands (OLG Karlsruhe, OLGZ 1970, 300, 303 f.; siehe auch LG Heilbronn, NZG 1998, 783; wohl auch OLG Koblenz, SpuRt 2015, 29, 30). Die herrschende Meinung hält dagegen, wenn keine andere Zurechnung vorliegt, eine Klausel in der Satzung des untergeordneten Vereins für erforderlich (Staudinger/Weick, BGB, Neubearbeitung 2005, § 25 Rn. 12; Münch KommBGB/Reuter, 7. Aufl., vor § 21 Rn. 133; Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 13. Aufl., Rn. 503; Summerer in Fritzweiler/Pfister/Summerer, Praxishandbuch Sportrecht, 3. Aufl., Rn. 211; Vieweg, Normsetzung und -anwendung deutscher und internationaler Verbände, 1990, S. 336 ff.; Heermann NZG 1999, 325, jeweils mwN; siehe auch BayObLGZ 1986, 528, 534).

    41
    cc) Zutreffend ist die herrschende Meinung. Danach bedarf es für die Umsetzung einer von einem übergeordneten Dachverband vorgesehenen Disziplinarmaßnahme gegenüber dem Mitglied eines nachgeordneten Vereins, das selbst nicht Mitglied des Dachverbands ist, entweder einer Grundlage in der Satzung des nachgeordneten Vereins oder einer sonstigen Anerkennung dieser Möglichkeit durch dessen Mitglied. Regeln eines übergeordneten Verbands gelten grundsätzlich nur für dessen Mitglieder. Sie erstrecken sich nicht allein aufgrund der Mitgliedschaft eines nachgeordneten Vereins in dem übergeordneten Verband auf die Mitglieder des nachgeordneten Vereins.

    42
    Dabei folgt der Senat nicht der Einschätzung des OLG Karlsruhe, dass der satzungsmäßige Zweck des übergeordneten Verbands anders nicht zu erreichen sei. Es ist durchaus möglich, entsprechende Klauseln in die Satzung des jeweiligen Vereins aufzunehmen, nach denen bestimmte Regeln aus der Satzung des übergeordneten Verbands auch für und gegen die Mitglieder des nachgeordneten Vereins gelten sollen. Das muss aber - jedenfalls wenn die Vereinsdisziplinargewalt betroffen ist - ausdrücklich geschehen. Denn nur so kann die nötige Transparenz hergestellt werden. Enthält die Satzung des untergeordneten Vereins dagegen keine entsprechenden Klauseln, fehlt es für eine Maßnahme der Vereinsdisziplinargewalt an der erforderlichen Transparenz. Einem Vereinsmitglied kann dann nicht angesonnen werden, nicht nur die Satzung seines Vereins zur Kenntnis zu nehmen, sondern sich auch noch die Satzung des übergeordneten Verbands - möglicherweise auch einer dritten Ebene - zu beschaffen und zu lesen.

    Ich würde mir eher Gedanken machen weshalb der Verband dich wegen "penetranten Verstössen" und "zutiefst verbandschädigendem Verhalten" auschliessen möchte anstatt rechtlich darauf hinzuweisen das man dich aufgrund der Satzung gar nicht auschliessen kann und darf. Und nur das besagt das Urteil, es spricht dich ja in keinster Weise von den Vorwürfen frei.

    Aber hauptsache du postet das jetzt noch in jeder Facebookgruppe etc. Tut dem Dartssport bestimmt gut!


    ***

    Aber natürlich bin ich von diesen Vorwürfen freigesprochen. Allerdings schon in 1. Instanz vor dem Amtsgericht. Diese penetranten Verstöße waren sogar benannt und gipfelten nicht in allgemeinen Worthülsen. Das Gericht sah derlei Dinge als nicht erwiesen an. Aber darum geht es nicht. Es geht um die durch Gesetz beschnittene Macht der Verbände in fröhlicher Gutsherrenart "zutiefst verbandschädigendes Verhalten" zu erfinden, weil die Nase nicht passt.

    Ach ja, wo ich poste geht Dich nichts an. :)

    und genau darum verstehe ich jeden der keinen Bock auf Verbandsarbeit oder sonstige Freiwilligenarbeit hat...
    Es gibt einfach zu viele Leute die gar nicht an Darts interessiert sind und lieber Probleme erzeugen.
    Daran geht am Ende alles zu Grunde.

    ***


    Und willst Du mir damit das Recht absprechen mich gegen derartige fadenscheinigen Verbalangriffe eines Verbands rechtlich zu wehren. ich hoffe nicht.

    Verstehe ich das richtig, das der niedersächsische Verband also so gut wie keine Mitglieder hat? Und wenn ja, ist das doch ein riesen Aufwand, da alle Vereine ihre Satzungen anpassen müssen... Und besteht dieses Problem nur in Niedersachsen?


    ***

    Der Niedersächsische Dart Verband nennt in seiner Satzung aktuell drei Bezirksverbände als seine Mitgleider.

    a) DBH (Dart Bezirksverband Hannover)
    b) BBDV (Bezirksverband Braunschweig)
    c) BDVLH (Bezirk Lüneburger Heide)

    In diesen Bezirken sind satzungsgemäß Vereine direkte Mitglieder. Deren Mitglieder, also die eigentlichen Sportler, sind weder Mitglied im Bezirksverband und noch weniger im
    Niedersächsischen Dart Verband.

    Der NDV war der Meinung mich sanktionieren zu können. Das eingeschaltete und vereinsinterne Ehrengericht bestätigte diese Meinung und stellte mir den ordentlichen Rechtsweg
    großzügig frei. Bereits in erster Instanz erlor der Verband, ließ es aber auf eine Berufung vor dem Landgericht ankommen.....

    Und ja, auch in vielen anderen Landesverbänden (auch die ohne Regionalverbände) sind meist direkte Mitglieder nur Vereine. Somit besteht für Sanktionen oder Ausschlüsse gegen
    Einzelpersonen meist keine Grundlage. Ein Umstand den ich den Landesverbänden bekannt machte, der aber einfach nicht geändert wird.

    Über den Tellerrand geschaut...
    _______________________________________________

    Etwa 12.800 Sportler sind aktuell im DDV organisiert. Davon kommen ca. 2600 Spieler und Spielerinnen aus dem Niedersächsischen Dart Verband. Diese Spieler sind dort nicht etwa Mitglieder. Mitnichten. Allerdings glaubten das die Funktionäre des Landesfachverbands für Dartsport in Niedersachsen bis zum 28.05.2018.

    Dann erging folgender Beschluss gegen den Verband:
    _________________________

    Auszug aus dem Hinweisbeschluss des LG Hannover,
    vom 28.05.2018:
    hat das Landgericht Hannover - 4. Zivilkammer - durch die Richterin am Landgericht xxxxx, die Richterin xxxxx und die Richterin am Landgericht xxxxx am 28.05.2018 beschlossen:

    Der Beklagte wird darauf hingewiesen, dass die Kammer beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

    Der Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen. Gründe Die Berufung hat nach übereinstimmender Auffassung der Kammer nach derzeitigem Sachstand keine Aussicht auf Erfolg.
    .....
    Zu Recht hat das Amtsgericht angenommen, dass der Kläger nicht der Sanktionsgewalt des beklagten Verbandes unterliegt.
    .....
    Dies vorangestellt war der Kläger weder unmittelbares noch mittelbares Mitglied des Beklagten.
    Eine unmittelbare Mitgliedschaft war aufgrund der Satzung des Beklagten ausgeschlossen, weil nach dieser Vereinsmitglieder nur die Bezirksverbände sind.
    .....
    Auch eine mittelbare Mitgliedschaft liegt nicht vor.
    .....
    Die Kammer wird nach Ablauf der gesetzten Frist über das Rechtsmittel befinden, sofern es nicht zurückgenommen wird, was auch aus Kostengründen anzuraten ist.

    _________________________


    Der Verband zog daraufhin seine Berufung zurück und erkannte das Urteil an.


    Fazit:
    Sportler im Verbandssystem des DDV unterliegen grundsätzlich nur der Satzung des Mitgliedsvereins, in dem sie direkt Mitglied sind.

    Ergänzung:

    Auch eine mittelbare Mitgliedschaft liegt nicht vor.

    Voraussetzung für eine Verbandsmitgliedschaft des einzelnen Vereinsmitglieds als mittelbare
    (indirekte) Mitgliedschaft sind dahingehende korrespondierende Regelungen in den Satzun-
    gen sowohl des Vereins als auch des Verbandes (sog. Doppelverankerung). Das erfordert,
    dass die Satzung des Verbands bestimmt, dass mit dem Eintritt in den Mitgliedsverein auto-
    matisch zugleich die Einzelmitgliedschaft im Verband einhergeht, und ferner die Satzung des
    Verbandsvereins eine Regelung enthält, nach der der Erwerb der Mitgliedschaft im Verein
    zugleich den Erwerb der Einzelmitgliedschaft im Verband nach sich zieht (vgl. BGH, NJW
    1989, 172 und BGHZ 28, 131; BayObLGZ 1986, 528).


    Für alle im Organisationsbereich des DDV spielenden Sportler bedeutet das, dass die dem
    Mitgliedsverein übergeordneten Verbände keine Sanktionsgewalt gegenüber diesen Sportlern
    besitzen. Anders nur, wenn der Sportler mit dem jeweiligen Verband einen Vertrag schließt
    (Athletenvereinabrung, oder ähnlich).

    Immerhin gibts Ergebnisse. Aber hätte man die nicht zeitgemäßer aufbereiten können. Die Website sieht aus wie von Anno 1998.


    Ich finde es mehr als bedauerlich wenn weder vor noch nach einem Bundesligaspieltag das Buli-Geschehen ein wenig aufbereitet wird. So läuft die DDV-Buli quasi im Hintergrund.

    Da schrieb noch der neu gewählte DDV-Präsident in seiner Bewerbung:

    "Von großer Bedeutung halte ich auch die
    Diskussion um unsere beiden Premium“produkte“ die
    Bundesliga und die deutschen Ranglistenturnier. Hier gilt
    es diese in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken."

    Man darf gespannt sein, wann er damit beginnt...

    Das hier beschriebene Problem ist viel komplexer als ein reines Kommunikationsdefizit. Es ist schon gar kein Problem von "dartn.de" . Ein Schiff mit einem Kapitän und zwölf oder mehr 1. Offizieren (weiß gerade nicht wieviel Landesverbände der NDV zählt) ist schlecht zu steuern. Um wirklich basisorientiert arbeiten und dennoch schnell entscheiden zu können ein Tip.

    Ändert die Verbandshierarchie wie folgt: Vereine --> DDV

    Schafft Landes- und Bezirksverbände ab.

    Ich bin ziemlich sicher der "Ritsch" wird dafür sorgen, dass Herr "Unterbuckner" so lange auf den Teppich bleibt und mental an sich arbeitet,
    dass er die heutige Konzentration im Spiel wesentlich öfter abruft. Was dann geschieht entscheiden die beiden oder Michi allein. Es ist aber schön
    festzustellen wenn hier nicht gleich wieder jemand in der Arena PDC veheizt wird.

    Just my 2 Cents

    Mach es gut, Johann!

    Leider, leider gerade auf der DDV-Webseite gefunden....

    _______________________________________________
    Oberthal, den 12.04.2018

    An die
    Vorstände der Landesverbände
    DDV-Vorstand und Funktionäre

    Geehrte Präsidentinnen und Präsidenten der Landesverbände,
    liebe Vorstandsmitglieder und Funktionäre des DDV,

    nach langen und eingehenden Überlegungen habe ich mich dazu entschlossen, im
    Oktober 2019 nicht mehr als Präsident des DDV zur Wahl zu stellen.
    Ich habe die letzten Wochen erfahren müssen, dass dieser Job mir zu sehr an der
    physischen und psychischen Substanz geht.

    Mein Handeln war immer für das Wohl des Verbandes und des Dartsports in
    Deutschland und ich bin stolz, dass in meiner Amtszeit endlich die ersehnten Fördergelder
    nach acht Jahren Mitgliedschaft im DOSB vom BMI zugesagt wurden.
    Mögen jüngere und unverbrauchte Kräfte in Zukunft die Geschicke des Deutschen
    Dart-Verbandes leiten.

    Mit dartsportlichen Grüßen
    Johann Peltzer
    Präsident


    http://www.deutscherdartverband.de/site/assets/fi…_amtsabgabe.pdf

    Es gab doch vor nicht allzu langer Zeit die richterliche Entscheidung von irgendeinen Gerichtshof das Sportler bei verschiedenen Events und Wettbewerben antreten dürfen und nicht von Einen Veranstalter, von anderen Veranstalteren ausgeschlossen werden dürfen.

    Kann aber auch Blödsinn sein was ich hier schreibe. Meinte das nur mal gehört zu haben.


    ***

    Da gibt es ein gutes Nachschlagwerk von Fritzweiler, Pister, Summerer: Praxishandbuch Sportrecht

    Mittlerweile in 3. Auflage.