Hallo Leute, unser Branchen-Informationsdienst Games & Business gibt heute auf seiner HP folgende Information:
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Mittwoch, den 30. Juli 2008, das hoch richterliche Urteil in Sachen Rauchverbot in Gaststätten. Dabei geht es um die Klage dreier Gastronomen gegen das Rauchverbot. Zwei der drei Beschwerdeführer wurden dabei vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) unterstützt. Die Urteilsverkündung wird ab 9.55 Uhr live in der ARD übertragen.
-->>Beachtet bitte: Es gab keine Klage aus NRW, dennoch könnte das Urteil auch auf NRW Auswirkungen haben.
Gruß,
GeorgvomDK
Quelle: http://www.digitalfernsehen.de
Die Kläger wenden sich gegen das seit August 2007 geltende Nichtraucherschutzgesetz von Baden-Württemberg und das seit Januar 2008 geltende Berliner Gesetz. In den meisten anderen Bundesländern existieren inzwischen ähnliche Regelungen.
Ein Tübinger und ein Berliner Kneipeninhaber haben Beschwerde eingelegt, weil die Gesetze keine Ausnahmeregelung bei Einraum-Gaststätten vorsehen. Da für diese Kneipen die Einrichtung von Raucherräumen nicht möglich sei, hätte das absolute Rauchverbot existenzbedrohende Folgen in Form von erheblichen Umsatzeinbußen. Der Besitzer der Großraumdisco "Musikpark" in Heilbronn klagt gegen das generelle Verbot, in Discotheken Raucherräume einzurichten.
Die ARD überträgt das Urteil am 30. Juli live von 9.55 bis 10.25 Uhr. Nach der Urteilsverkündung durch Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier wird ARD-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller im Gespräch mit dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter Hans-Hugo Klein das Urteil erläutern und analysieren.