Maler und Urlaubskasse

  • Mal ne Frage an die Maler und selbstständigen Meister hier im Forum.

    Stimmt das ,das die Urlaubskasse im Malergewerbe nicht verfällt? Mein Chef ist der Meinung das er mir bei Entlassung oder Firmenwechsel keinen Resturlaub gewähren muss,da mein Geld extra festgelegt wird und ich dieses Geld in die nächste Firma mit übernehmen kann. Mir würde kein Geld verloren gehen in unserem Gewerbe,daher bräuchte er mir keinen Urlaub geben.

    Danke für ernste Antworten

  • Hallo Peter

    Ich denke er belügt dich,kann aber da ich schon lange raus bin nur denken. Ich würde dir empfehlen dich bei der Gewerkschschaft oder einen Arbeitsrechtler zu Informieren.
    Resturlaub muss dir gewährt werden wen du darauf bestehst.

    Eisi

    Man lernt nie aus oder kriegt immer wieder einen mit :daumen: Und der Horizont ist Weit :lol:

  • Ich hab im Bauhauptgewerbe gelernt. Das ist zwar schon sehr lange her, aber im Bauhauptgewerbe ist (zumindest war) es so, dass das Urlaubsgeld vom Arbeitgeber bei der Zusatzversorgungskasse eingezahlt wird. Bei einem Wechsel der Stelle innerhalb der Branche nimmst du deinen Urlaub dann mit zur neuen Firma. Als ich dann die Branche wechselte und es abzusehen war dass ich nicht mehr im Bauhauptgewerbe arbeiten werde hab ich mir das Geld damals dann auszahlen lassen. Das war aber kein so gutes Geschäft, da ich dafür eine zweite Lohnsteuerkarte beantragen musste, und über Lohnsteuerklasse sechs abgerechnet wurde.

    Ob dir dein Arbeitgeber den Urlaub bei Austritt verweigern kann, ist aber wohl eher ne arbeitsrechtliche Sache die dir wohl nur ein Anwalt sicher beantworten kann.

    Gruß
    Dirk

    Einmal editiert, zuletzt von Crondor (31. Januar 2014 um 11:52)

  • Also ich kenn das so...das man nach Kündigung seine
    Resturlaub in der verbliebenen Kündigungszeit abbummelt und wenn nicht weil du
    vielleicht KZH oder bis zum Schluss arbeitest, muss dir der Urlaub ausbezahlt werden.
    Hab das selber schon zweimal durch und müsste problemlos gehen. Falls du länger
    in der Firma warst steht dir sogar eine Abfindung zu.

    Haldenkinder leben ewig!

  • Hallo ich komm leider nicht aus dem gewerbe aber in der regel gibt es abfindungen nur bei kündigung oder regulärem ausscheiden (rente)... den dein arbeitgeber würde dich ja weiter beschäftigen und deshalb müsste er keine abfindung zahlen...

    Zum urlaub da ist es wie folgt gesetzlicher mind. Urlaub sind 24 tage... 2 tage pro monat hast du nun aber 30 werden diese durch 12 geteilt... bei arbeitstätten wechsel würdest du sozugen bis zum austritt den urlaub der dir zusteht nehmen können oder bei einigung auszahlen lassen können... wie das nun im maler gewerbe mit urlaubskasse ist weiss ich nicht...

    Sollte es aber einen tarifvertrag geben darf dieser nicht gegen geltendes arbeitsrecht verstoßen


    Such begriffe wären:
    Arbeitszeitschutzgesetz
    Urlaubszeitgesetz ... oder heisst des arbeitsurlaubsgesetz?

    Aber alle angaben ohne gewähr, kann mich auch irren...

    ... denn in der freien wirtschaft gibt es kuriose regelungen die zwischen gut und böse liegen


    Gruss

  • Falls du länger
    in der Firma warst steht dir sogar eine Abfindung zu.

    Halbwissen oder gibt es eine Quelle, dass einem Abfindungen zustehen? Kann mir nicht vorstellen, dass es gesetzlich geregelt ist, dass Abfindungen gezahlt werden müssen. Meines Wissens muß man Abfindungen einklagen bwz. mit dem Ag drauf einigen, nach gemachten Erfahrungen und Aussagen von meinem jeweiligen Anwalt auch.

  • Wenn es in eine separate Baukasse eingezahlt wird hat dein Chef recht. Solltest du innerhalb eines Jahres nicht in der Baubranche wieder tätig sein kannst du dir das auszahlen lassen. Ging mir auch mal so. Beantragst du die Auszahlung aber nicht rechtzeitig dann verfällt die Kohle. Sonst nimmste den Anspruch zum neuen Chef mit.

  • Bei mir war es die SoKaBau in Wuppertal oder Wiesbaden meine ich.
    Gilt wohl aber eigtl. nur für das Bauhauptgewerbe. Gehst du ins Baunebengewerbe greift wieder das Jahr Wartezeit, falls man doch wieder ins Hauptgewerbe wechselt, und kann/muss 2 oder 3 Monate anschließend die Auszahlung beantragen. Bis Kohle da ist kann als gut und gerne 1,5 Jahre dauern. War zumindest bei mir so.

    Spielst doch bestimmt och wieder in Werl oder? Dann können wir darüber mal quatschen. Dein Chef soll dir mal den Namen der Kasse geben. Die schicken dir dann deine Unterlagen zu. Da steht das ganze Vorgehen dann über 30+ Seiten drin. Ich bekam meinen Vertrag mit denen direkt nachdem mein Unternehmen mich dort angemeldet hatte allerdings zugeschickt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Er.Em. (31. Januar 2014 um 12:50)

  • Hab letztens nen Artikel bei heise gefunden . Ging da um Urlaubsansprüche und Freistellung.
    Google mal , vielleicht hilfs dir ja.

    Manchmal ertappen ich mich bei Selbstgesprächen, und dann lachen wir beide.

  • Erstmal danke für eure Antworten.

    Ja,gilt als seperate eingezahlte Kasse in Wiesbaden. Also Kern ist,das ich die Arbeitsstelle gewechselt habe. Allerdings nicht mehr in einen regulären Malerbetrieb sondern in ein Generalunternehmen(Immobilienfirma).

    Habe ich das jetzt richtig verstanden das ich wenn ich 12 Monate nicht mehr bei einer Firma arbeite die in diese Kasse einzahlt,die Auszahlung beantragen kann?

    @ErEm

    Denke das ich da bin...außer muss arbeiten... ^^

  • Geht rein um Bauhauptgewerbe. Arbeitslos oder anderes Gewerbe heißt 12 Monate warten, dann Antrag und warten,warten, warten.

    Das machen die deswegen da sie davon ausgehen dass man innerhalb des Jahres wieder im Hauptgewerbe anfangen könnte und der Anspruch noch laufend ist.

    Es verhält sich ja im Baugewerbe beispielsweise anders als im kaufmännischen Bereich. Im Baugewerbe muss der Anspruch erst erbracht werden, kann also nur Rückwirkend genutzt werden wogegen z.B. im kaufmännischen Bereich es üblich ist dass der Jahresanspruch sofort gegeben ist. Wie bei mir aktuell.
    Du wist also warten oder wieder ins Hauptgewerbe wechseln müssen.

    Aber auf keinen Fall das Zeitfenster für die Antragsstellung versäumen! Dann gehört die ganze Kohle SOFORT der Baukasse.
    Hat mein Arbeitskollege selbst erlebt. Zum Glück waren es aber "nur" noch 280€. Voller Jahresurlaub wäre sicher ärgerlich. Übrigens verzinst wird es natürlich auch marktüblich.

    2 Mal editiert, zuletzt von Er.Em. (31. Januar 2014 um 16:33)

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