Rauchverbot: nun ists also geschafft

  • Die Möglichkeit einen Raucherclub zu eröffnen, unterbindet die Entscheidung der Bayern jetzt auch nicht. Das Gewerbe zum Betrieb einer Gaststätte abmelden und einen privaten Raucherclub eröffnen als Verein. Keine Schankerlaubnis und Zutritt nur für registrierte Vereinsmitglieder, also Räumlichkeiten ausschließlich für Vereinsmitglieder.

    Das man irgendwann das Hintertürchen "Raucherclub" oder getrennte Raucherzimmer schließt und dies vielleicht auch bundesweit, war doch schon lange zu erwarten.

    Welchen Sinn sollte das machen für den Wirt machen, mach beachte hier das OLG Celle:

    "Eine mit Geldspielautomaten bestückte Spielhalle ist als Gaststätte im Sinne des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes zu behandeln, wenn der Betreiber darin an seine Gäste während der Dauer ihres Aufenthalts kostenlos warme und kalte Getränke abgibt."

  • Andere Bundesländer, andere gesetzliche Vorschriften und Auslegungen.


    Aber was hat ein Geldspielautomat [mit Gewinnausschüttung] + kostenfreier Getränkeausgabe an Spielende mit Dartsport zu tun?

    Zumindest in NRW wären Ligaspiele des NWDV in einem vereinsbetriebenen Raucherclub nicht möglich. Zum Einen würde dies ja bedeuten, dass die Spieler der Gastmannschaft dem Verein, der den Raucherclub betreibt, als Mitglied beitreten müssten, damit sie Zugang zu den Räumlichkeiten haben und zum Anderen schließt das Nichtraucherschutzgesetz NRW eine Sportveranstaltung in solchen Räumlichkeiten sowieso gänzlich aus.

    Außerdem zieht für mich der Vergleich mit einer Spielhalle zum Dartsport überhaupt nicht oder sind E-Darter die einen Automat mit Geld "füttern" Glückspieler, Denen man dafür auch noch kostenlose Getränke anbietet?

    Man sollte hier auch sehr differenzieren zwischen E-Dart und Steeldart, denn wenn der Landesverband Mitglied im jeweiligen LSB ist, das Dartspielen auch eine anerkannte Sportart ist. Auch bei anderen Randsportarten [z.B. Billard oder Bowling oder Kegeln oder Schach] existiert beim Ligaspielbetrieb ein Rauchverbot zum Teil auch ein Alkoholverbot.

  • Andere Bundesländer, andere gesetzliche Vorschriften und Auslegungen.


    Aber was hat ein Geldspielautomat [mit Gewinnausschüttung] + kostenfreier Getränkeausgabe an Spielende mit Dartsport zu tun?

    Zumindest in NRW wären Ligaspiele des NWDV in einem vereinsbetriebenen Raucherclub nicht möglich. Zum Einen würde dies ja bedeuten, dass die Spieler der Gastmannschaft dem Verein, der den Raucherclub betreibt, als Mitglied beitreten müssten, damit sie Zugang zu den Räumlichkeiten haben und zum Anderen schließt das Nichtraucherschutzgesetz NRW eine Sportveranstaltung in solchen Räumlichkeiten sowieso gänzlich aus.

    Außerdem zieht für mich der Vergleich mit einer Spielhalle zum Dartsport überhaupt nicht oder sind E-Darter die einen Automat mit Geld "füttern" Glückspieler, Denen man dafür auch noch kostenlose Getränke anbietet?

    Man sollte hier auch sehr differenzieren zwischen E-Dart und Steeldart, denn wenn der Landesverband Mitglied im jeweiligen LSB ist, das Dartspielen auch eine anerkannte Sportart ist. Auch bei anderen Randsportarten [z.B. Billard oder Bowling oder Kegeln oder Schach] existiert beim Ligaspielbetrieb ein Rauchverbot zum Teil auch ein Alkoholverbot.

    Falsch. Die Auslegung hat nix mit dem Bundesland zu tun, sondern obliegt jedem Gericht. Dies kann also innerhalb von nur wenigen Kilometern, oder sogar am gleichen Gericht von Kammer zu Kammer unterschiedlich sein. Sollte nur als Hinweis dienen, wie in ähnlichen Fällen schon entschieden wurde.

    Es geht doch hierbei nicht darum ob es nun Glücksspiel ist oder nicht. Es geht darum, dass jemand, der in seinen Räumen Rauchen lassen wollte damit argumentierte er habe keine Gaststätte. Das Gericht aber sagt, "Du hast eine Gaststätte, selbst wenn Du kostenlos Getränke ausgibst bzw. wir behandeln Dich als hättest Du eine". Da wird der Richter wohl kaum einen Unterschied zwischen Spielautomat, E-Dart Automat oder Steeldartscheibe machen. Warum sollte er auch?

  • Eine Spielhalle ist ein Gewerbebetrieb, hier können unterschiedlichste gerichtliche Argumentationen kommen und man kann auch in Bezug auf Nichtraucherschutz verschiedene Gesetze heranziehen. Und zwischen einem Geldspielgerät, E-Dartautomat und Steeldartscheibe bestehen gewaltige Unterschiede.

    Ein Raucherclub als Vereinsheim betrieben ist aber kein Gewerbebetrieb, da gilt weder das Gesetz zum Schutz am Arbeitsplatz noch das Gaststättengesetz.

    Für Vereinslokale gilt z.B. in NRW, dass hier das Nichtraucherschutzgesetz nach § 1 Abs. 1 Satz 2 nicht gilt, da dieses Gesetz für privat genutzte Räumlichkeiten nicht greift. Ein Raucherverein, der ein eigenes Vereinslokal als Raucherclub nur für seine Mitglieder betreibt, betreibt dies in nicht öffentlich zugänglichen Räumen, diese fallen unter private Räume.

    Die Frage ist nur, wieviele Gaststätten würden unter dem Status privater Verein mit Raucherclub überleben? Jeder, der diese Räumlichkeiten betritt, muss Vereinsmitglied sein, eine Schankerlaubnis würde auch nicht erteilt werden, also der typische Charakter der Eckkneipe ist weg.

    Eigentlich ist dies aber nicht das Thema.

    Die DDV-Bundesliga hat ein Rauchverbot, wir im NWDV haben auch dieses Rauchverbot und ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass sich die Ligaspiele nicht verzögern, weil Spieler draußen zum Rauchen sind. Man sollte endlich mal von dem Gedanken wegkommen: "zum Dart brauche ich meinen Alk und die Kippen" Wir betreiben eine anerkannte Sportart und beim Tischtennis steht auch keiner mit ´nem Bier und Kippe an der Platte.

  • Eine Spielhalle ist ein Gewerbebetrieb, hier können unterschiedlichste gerichtliche Argumentationen kommen und man kann auch in Bezug auf Nichtraucherschutz verschiedene Gesetze heranziehen. Und zwischen einem Geldspielgerät, E-Dartautomat und Steeldartscheibe bestehen gewaltige Unterschiede.

    Ein Raucherclub als Vereinsheim betrieben ist aber kein Gewerbebetrieb, da gilt weder das Gesetz zum Schutz am Arbeitsplatz noch das Gaststättengesetz.

    Für Vereinslokale gilt z.B. in NRW, dass hier das Nichtraucherschutzgesetz nach § 1 Abs. 1 Satz 2 nicht gilt, da dieses Gesetz für privat genutzte Räumlichkeiten nicht greift. Ein Raucherverein, der ein eigenes Vereinslokal als Raucherclub nur für seine Mitglieder betreibt, betreibt dies in nicht öffentlich zugänglichen Räumen, diese fallen unter private Räume.

    Die Frage ist nur, wieviele Gaststätten würden unter dem Status privater Verein mit Raucherclub überleben? Jeder, der diese Räumlichkeiten betritt, muss Vereinsmitglied sein, eine Schankerlaubnis würde auch nicht erteilt werden, also der typische Charakter der Eckkneipe ist weg.


    Die Frage ist halt: Über was reden wir hier? Reden wir über ein Vereinsheim oder reden wir über als Vereinsheim getarnte Gaststätten? Du glaubst doch nicht im Ernst daran, dass würden dies im großen Stil von Gaststätten betrieben werden, die Justiz da einfach zuschaut. Da kommen wir dann aber noch in ganz andere rechtliche Probleme hinein (Stichwort: Private Nutzung, Mitgliedschaft, nicht öffentlich zugänglich etc pp) ...

    Aber Du hast natürlich recht: Hierum geht es eigentlich gar nicht.

    In diesem Sinne: Raucher raus! :duw:

  • Eine Gaststätte ist in dem Sinne kein Vereinsheim. Mit dem Betrieb einer Gaststätte übt man ein Gewerbe mit Gewinnerzielungsabsicht aus, schon deshalb wird es nicht passieren, dass Gaststätten im großen Stil in Vereinsheime für einen Raucherclub umgewandelt werden. Allein schon aus den Gründen, die Du mit ein paar Stichworten nennst.

    Solange einige Leute zum Dartspielen die Einstellung mitbringen, dass sie dies lediglich als gemütliches Beisammensein und gemeinsamen fröhlichem Abendgenießen mit Alkohol + Rauchen sehen, wird es immer diese Diskussion geben, wenn man ein totales Rauchverbot in Gaststätten einführt.

    Sieht man Dart aber als Sport an, dann ist die Betrachtungsweise eine gänzlich andere. Zum Sport gehört während des Wettkampfes weder Alkohol noch Nikotin oder andere Drogen. Damit hat sich dann auch jegliche Diskussion erübrigt, ob in Gaststätten ein Rauchverbot ist oder nicht.

  • Für Vereinslokale gilt z.B. in NRW, dass hier das Nichtraucherschutzgesetz nach § 1 Abs. 1 Satz 2 nicht gilt, da dieses Gesetz für privat genutzte Räumlichkeiten nicht greift. Ein Raucherverein, der ein eigenes Vereinslokal als Raucherclub nur für seine Mitglieder betreibt, betreibt dies in nicht öffentlich zugänglichen Räumen, diese fallen unter private Räume.

    Wenn man ein wenig googelt, gelangt man auch auf die Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Dort ist unter den Erläuterungen zum Nichtraucherschutzgesetz folgendes zu lesen:
    "Darf in Vereinsheimen geraucht werden?

    Vereinseinrichtungen gehören in der Regel zu den Kultur- und Freizeiteinrichtungen (beispielsweise Vereinsheime von Sportvereinen oder Kleingartenvereinen). Hier gilt ein Rauchverbot mit der Möglichkeit, abgeschlossene Raucherräume einzurichten.

    Wird in Vereinseinrichtungen eine Schank- und/oder Speisewirtschaft gewerblich betrieben, findet die Gaststättenregelung Anwendung."

    Die einzige Einschränkung ist hier die Formulierung "in der Regel", das heißt Ausnahmen sind möglich. Da die Vereinsheime von Dartmannschaften aber nicht immer nur von denselben Leuten aufgesucht werden, sondern auch von verschieden Gastmannschaften und dort in der Regel auch Getränke gegen Bezahlung ausgegeben werden, bin ich mir sicher, dass die Gerichte im Streitfall für ein Rauchverbot entscheiden werden.


    ... wir im NWDV haben auch dieses Rauchverbot und ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass sich die Ligaspiele nicht verzögern, weil Spieler draußen zum Rauchen sind. Man sollte endlich mal von dem Gedanken wegkommen: "zum Dart brauche ich meinen Alk und die Kippen" Wir betreiben eine anerkannte Sportart und beim Tischtennis steht auch keiner mit ´nem Bier und Kippe an der Platte.

    Vollkommen richtig.
    Ich möchte trotzdem noch anführen, dass wir z.B. mit 8 bis 10 Nichtrauchern zu den Ligaspielen gefahren sind und weil bislang ein 16-jähriger darunter war, haben wir auch immer auf die Einhaltung des Rauchverbotes gepocht. Hier war deutlich erkennbar, dass über das Rauchverbot eine gewisse Unwissenheit vorherrscht. Die Vereine waren dann immer der Meinung, dass das Rauchverbot aufgrund der Anwesenheit des Jugendlichen gilt. Falsch, es gilt aufgrund des Nichtraucherschutzgesetz, weil es sich um eine Sporteinrichtung mit öffentlichen Zugang handelt, wie Bodo schon richtig bemerkt hatte.
    Trotz des Jugendlichen bekamen wir nicht immer nur positive Reaktionen auf unseren Hinweis des Rauchverbotes, nicht auszudenken, wenn dieser nicht dabei gewesen wäre. Die Reaktionen hätte ich gerne erlebt. Das wären Anfeindungen geworden.

    Es grüßt
    Hamski

  • Ach so, einen hab' ich noch.
    Ein Club, ein Verein oder eine andere Institution wird immer als das definiert, was es tatsächlich ist und nicht wie es benannt wird. Die Zielrichtung des Zusammenschlusses ist wichtig.
    Bei einem Raucherclub kommen Leute zusammen um gemeinsam den Genuss von Tabakwaren zu genießen. Das ist die Hauptzielrichtung eines Raucherclubs, der Genuss von Getränken wäre eine Nebensächlichkeit.
    Also an alle Gaststätten des Landes NRW mit dem Aufkleber "Raucherclub" am Fenster. Ihr seid eine Gaststätte mit einem Aufkleber an der Scheibe, mehr nicht, weil der Genuss der Tabakwaren bei "eurem Verein" nicht im Vordergrund steht.

    Es grüßt
    Hamski

  • Eine Gaststätte ist in dem Sinne kein Vereinsheim. Mit dem Betrieb einer Gaststätte übt man ein Gewerbe mit Gewinnerzielungsabsicht aus, schon deshalb wird es nicht passieren, dass Gaststätten im großen Stil in Vereinsheime für einen Raucherclub umgewandelt werden. Allein schon aus den Gründen, die Du mit ein paar Stichworten nennst.

    Solange einige Leute zum Dartspielen die Einstellung mitbringen, dass sie dies lediglich als gemütliches Beisammensein und gemeinsamen fröhlichem Abendgenießen mit Alkohol + Rauchen sehen, wird es immer diese Diskussion geben, wenn man ein totales Rauchverbot in Gaststätten einführt.

    Sieht man Dart aber als Sport an, dann ist die Betrachtungsweise eine gänzlich andere. Zum Sport gehört während des Wettkampfes weder Alkohol noch Nikotin oder andere Drogen. Damit hat sich dann auch jegliche Diskussion erübrigt, ob in Gaststätten ein Rauchverbot ist oder nicht.

    Nun hast Du meine volle Zustimmung, genau darauf wollte ich hinaus. Besonders der letzte Satz ist mir äußerst sympatisch! :daumen:

  • @ Hamski

    ich meinte nicht die pseudo Raucherclubs in NRW, wo ein Gastwirt ein Schild anbringt und seine Gaststätte als Raucherclub deklariert. Sondern einen Raucherclub in Vereinsform, der ein eigenes Vereinslokal also einen Raucherclub für Mitglieder betreibt und keine Gaststätte. Raucherclub = Zusammenschluss Gleichgesinnter in Vereinsform mit dem Inhalt des gemeinsamen Tabakkonsumes

    @ The Force

    Der letzte Satz ist aber nur das Ergebnis aus den 2 Sätzen davor. :thumbup:

  • Nehmen wir ein ganz einfaches Beispiel. Ich gehe in eine kleine Kneipe wo 50% Raucher und 50% Nichtraucher sind. Wenn ich nach 2 Stunden da rausgehe, stinken meine Klamotten, ich muss husten und meine Augen schmerzen. Das alles verdanke ich den Rauchern. Was mache ich nun, um mich zu rächen? Ich spucke allen Rauchern, auf die Klamotten, damit sie diese ebenfalls waschen müssen. Ich benutze anschliessend Pfefferspray, damit ihre Augen auch brennen und schlussendlich warte ich bis sie die nächste Kippe anzünden, spätestens dann husten die auch wieder :lollol: :duw:

    man ist das krank.

    It´s a funny old Game :dart:

  • Das ganze Nichtrauchergesetzt geht mir voll auf dem Sack.Die Kniepe ist neben den Prostituierten das älteste Gewerbe auf der Welt. Jahrhunderte hat sich kein NICHTRAUCHER darüber beschwert das in eienr Kneipengeraucht worden ist.Aber auf einmal ist alles ganz schlimm. Der eine verliert sein Ligaspiel, der andere merkt auf einmal das Zigarettenqualm stinkt usw.... Nicht Rauchen in Restaurants find ich ok. Aber wir reden ihr auch über die kleine Kneipe vonneben an.

    Aber was ich viel Lustiger finde, sind die Nichtraucher mit denen man sich unterhält und die mit mir raus gehen( ich rauche) um sich zu unterhalten....

    Soviel zum Thema Passivrauchen

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!