...grundsätzlich gehts um etwas völlig anderes lieber Hamski...unsereiner mit 20 Toten auf dem Kerbholz oder bei kleineren Verbrechen, wandert am gleichen Tag in U-Haft...wenn also der Veranstalter schuld sein könnte, wäre er doch auch schon längst in U-Haft...und da dies nicht der Fall ist, gehe ich von einem groben Verschulden der zuständigen Ämtern aus...und da ist die StA wohl eher nicht scharf drauf, diese Leute in U-Haft zu setzen...
...und falls die das dem Veranstalter am Ende vielleicht doch nicht in die Schuhe schieben können, wirds bei geringen Strafen bleiben...falls überhaupt, denn auch das bezweifle ich..
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