Bei offiziellen Wettbewerben des DDV ist ein solcher Gehörschutz eigentlich nicht zugelassen -->
§17 Spielkleidung, Sport- und Wettkampfordnung des DDV
(2) Bei allen Spielen ist es nicht erlaubt Kopfbedeckungen, Walkmans oder ähnliches zu tragen, ohne den DDV bzw. die Organisatoren vorher um Erlaubnis gebeten zu haben und diese auch zugestimmt haben.
So würde ich den Absatz zumindest auslegen.
Ich weiß nicht, wie es bei anderen Verbänden (E-Dart, PDC) ausschaut, aber da gibt es hier ja den einen oder anderen Experten aus diesen Bereichen.
Ciao
Kai