DDV - Beitrags-Problem

  • wenn man Personen einlädt, muss man auch entsprechend die Reisekosten dafür zahlen. Diese kann sich der DDV aber sparen.


    Hallo Bodo

    Das Wort Sparen hat bei dir aber bestimmt eine andere Bedeutung, oder könnten die Personen Dinge erklären die eine Haushaltssperre als unbegründet beweisen.


    Eisi

    Man lernt nie aus oder kriegt immer wieder einen mit :daumen: Und der Horizont ist Weit :lol:

  • Bodo - es könnte Dich ehren, dass Du dem Bundesverband kosten sparen willst.

    Dennoch steht auch die Finanzordnung des DDV nicht über dem Grundgesetz, Art. 103, Abs. 1. Hiernach hat jeder Mensch Anspruch auf rechtliches Gehör!
    Jedermann darf sich vor Erlass einer Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zur Sache äußern.
    Und das willst Du Frau Köhler und Frau Wolf verwehren? Wer bist Du denn?

    Schlimm genug, was ihr mit Morena veranstaltet habt.

    Aber nach der jetzigen Schmierenkomödie kann es sein, dass der DDV nicht mehr in die Verlegenheit, eine/n Schatzmeister/in zu wählen, weil keiner da ist zum Wählen.

    LG

  • Hallo Johann,

    Und wie lang soll dann diese Prüfung dauern? Ich habe nichts gegen eine korrekte Prüfung die jetzt angekündigt wird, nur frage ich mich, warum wurde dies beim letzten FAS nicht vorgenommen. Gerade was hier jetzt angekündigt wird, wurde beim letzten FAS eingestellt, weil es a) zu lange dauern würde und b) ein Laptop nicht vor Ort war. Ich mag mich ja wiederholen, aber die Unterlagen waren vor Ort, es hätte durchaus geprüft werden können.

    Die Kassenprüfung wird so lange dauern, wie es erforderlich ist. Bis sämtliche Belege auf ihre Ordnungsmäßigkeit und wirtschaftliche Mittelverwendung geprüft sind. Dies wurde letztmalig auf der Prüfung in 03/2012 durchgeführt und der FAS hat daraufhin auch entsprechende Empfehlungen ausgesprochen.

    Auch hier wird geprüft werden, ob diese Empfehlungen vom Präsidium umgesetzt wurden.

    Das Laptop braucht man nicht zum Belege prüfen, sondern um die Ordnungsmäßigkeit der Buchungen zu kontrollieren, wie zuletzt in 03/2012

    In einem früheren Beitrag erwähnst du, dass ehemalige Präsidiumsmitglieder beim letzten FAS zur Aufklärung nichts beigetragen haben. Dies, wenn es auf mich bezogen ist, muss ich wehement Widersprechen. Unsere abgewaschte Schatzmeisterin hatte falsche Kontozahlen auf der Schluss und der Anfangsbilanz gesetzt. Ich hatte damals noch Zugriff zum DDV-Konto und habe berichtigen und die aktuellen Zahlen der Kontostände preisgeben wollen. Dies hat aber keinen interessiert. Warum auch immer. Dies bleibt mir bis heute ein Rätsel.

    Anhand der den Mitgliedern des FAS übersandten Summen- und Saldenliste war unmißverständlich zu erkennen, dass bereits in 09/2012 der vom HAS genehmigte Haushaltsplan zu diesem Zeitpunkt überschritten war und eine Menge Ausgaben noch nicht gebucht waren, bwz. noch ausstanden.

    Wieso hast Du da nicht den HAS als Ex-Vorstandsmitglied darüber aufgeklärt, wo diese Differenzen herkamen, warum der genehmigte Haushatsplan schon da überschritten war, wie diese begründet sind und wie ein Nachtragshaushalt aussehen muss?

    NICHTS hast Du da zur Aufklärung beigetragen!!!

    Noch einmal im Klartext, wäre die Kassenprüfung durchgeführt worden, die ja jetzt so umfangreich durchgeführt werden soll, die man ja damals abgelehnt hat, wäre nach meiner Einschätzung diese besch....... Haushaltssperre vermutlich nicht sein müssen.

    Ohne korrekte Buchungsunterlagen? Ohne Nachtragshaushalt?

    Wenn Du wie zuvor geschrieben diese Differenzen im FAS hättest aufgeklärt, dann wäre vielleicht eine Haushaltssperre vermeidbar gewesen.

    Gruß

    Bodo

  • Bodo - es könnte Dich ehren, dass Du dem Bundesverband kosten sparen willst.

    Dennoch steht auch die Finanzordnung des DDV nicht über dem Grundgesetz, Art. 103, Abs. 1. Hiernach hat jeder Mensch Anspruch auf rechtliches Gehör!
    Jedermann darf sich vor Erlass einer Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zur Sache äußern.

    Hallo Elke,

    wer sagt denn, dass betroffene Personen sich nicht äußern dürfen?

    FAS stellt Etwas fest -> FAS spricht Empfehlung an HAS aus -> HAS trifft eine wenn-/dann-Entscheidung -> Weiterbearbeitung durch Präsidium

    Präsidium? -> macht schriftliche Anhörung und fällt danach entsprechende Entscheidung

    Gruß

    Bodo

    P.S.: Wenn man Dich in Hamburg mit 70km/h in einer Tempo-30-Zone blitzt, lädt man Dich auch nicht zur Anhärung nach Hamburg ein!

  • ...Dennoch steht auch die Finanzordnung des DDV nicht über dem Grundgesetz, Art. 103, Abs. 1. Hiernach hat jeder Mensch Anspruch auf rechtliches Gehör!
    Jedermann darf sich vor Erlass einer Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zur Sache äußern.
    ...


    Entschuldige bitte, dass ich hier (wie auch das GG selbst, das BVerfG und einige nachrangige Gerichte wie auch der gesamte Rest der Deutschen Rechtsordnung eine andere Ansicht vertreten).
    Art. 103 GG (1) lautet: Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
    Keine Entität des Deutschen Dart Verbandes bewegt sich auf dem Boden des Art. 92 GG. Somit ist das Argument von Haus aus nicht einschlägig.
    Bei Art. 103 (1) GG handelt es sich im Übrigen um ein grundrechstgleiches Recht (kein Grundrecht!!!- dies zu differenzieren ist extrem wichtig!) und eine unmittelbare Drittbindunsgwirkung kann das Grundgesetz nur vereinzelt in sehr eng umrissenem Maße entfalten.
    Im Ergebnis bedeutet das, dass dieser Einwand völlig unpassend und unqualifiziert ist.

  • Hallo Eisi,

    offensichtlich hast Du den Grund für die Haushaltssperre in Friedberg nicht verstanden und bis huete nicht.

    könnten die Personen Dinge erklären die eine Haushaltssperre als unbegründet beweisen.

    jetzt mal mit fiktiven Zahlen:

    durch HAS genehmigter Haushaltsplan Gesamtvolumen 120.000,--€
    ./. Ausgaben bis zum 30.09. des lfd. Jahres_________ 140.000,--€
    Unterdeckung____________________________- 20.000,--€
    noch austehende Ausgaben 01.10.-31.12. ????

    -> kein Nachtragshaushalt = Haushaltssperre

    Es konnte nicht die bereits vorliegende Unterdeckung begründet werden, es konnte nicht erklärt werden, welche genauen Ausgaben bis zum Jahresende noch ausstehen und es wurde kein Nachtragshaushalt vorgelegt.

    Was soll bei der einfachen Rechnung eine Haushaltssperre als unbegründet beweisen???

    Gruß

    Bodo

  • Du zitierst richtig, folgerst aber falsch.

    VOR einer Entscheidung hat der "Angeklagte" den Anspruch auf rechtliches Gehör.

    Und es war schon immer so, dass der/die Schatzmeister/in während des Finanzausschusses Auskunft zu den einzelnen Buchungen gegeben hat.

    LG


  • Entschuldige bitte, dass ich hier (wie auch das GG selbst, das BVerfG und einige nachrangige Gerichte wie auch der gesamte Rest der Deutschen Rechtsordnung eine andere Ansicht vertreten).
    Art. 103 GG (1) lautet: Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
    Keine Entität des Deutschen Dart Verbandes bewegt sich auf dem Boden des Art. 92 GG. Somit ist das Argument von Haus aus nicht einschlägig.
    Bei Art. 103 (1) GG handelt es sich im Übrigen um ein grundrechstgleiches Recht (kein Grundrecht!!!- dies zu differenzieren ist extrem wichtig!) und eine unmittelbare Drittbindunsgwirkung kann das Grundgesetz nur vereinzelt in sehr eng umrissenem Maße entfalten.
    Im Ergebnis bedeutet das, dass dieser Einwand völlig unpassend und unqualifiziert ist.

    Aber wenigstens hattest du mal die Gelegenheit zu zeigen was du gelernt hast. :daumen:

  • Hallo Bodo

    Für einen Laien wie Dich in Sachen Buchhaltung

    Hier erklärst du warum ich nicht Rechnen kann, genau ich bin nur ein Laie.


    Hallo Eisi,

    offensichtlich hast Du den Grund für die Haushaltssperre in Friedberg nicht verstanden und bis huete nicht.

    Laien können keine Buchhaltung und das ist Richtig. Doch sie hören zu, lesen zwischen den Zeilen. Einnahmen/Ausgaben-Buchung sind keine Fremdwörter.
    Und ehrlich gesagt die Buchhaltung ist hier nicht das Problem, die Zeichen der Ergebnisse auf Nachfragen bei Nachweislich erfahrenen Menschen im Finanzwesen.
    Und irgendwo hast du geschrieben bitte auch öffentlich.
    Kannst du haben. Zahlen rücken und erklären kann ste, aber auch Rücksichtslos eigene Mitglieder in den allerwertesten treten.

    Eisi

    Man lernt nie aus oder kriegt immer wieder einen mit :daumen: Und der Horizont ist Weit :lol:

  • Also, der DDV muß ja wirklich am Rand des Ruin stehen :lollol:
    Original übernommen;
    im FAS konnte der Haushalt nicht geprüft werden, daher wurde ein Nothaushalt beschlossen,
    der folgende Änderungen beinhaltet:
    Beim nächsten Sitzungswochenende (2013) werden Kosten für Kaffee und Getränke nicht
    mehr vom DDV übernommen.

    Wie hält ihr das durch?

  • Schlimm genug, was ihr mit Morena veranstaltet habt.

    Aber nach der jetzigen Schmierenkomödie kann es sein, dass der DDV nicht mehr in die Verlegenheit, eine/n Schatzmeister/in zu wählen, weil keiner da ist zum Wählen.

    :daumen: :daumen: :daumen: :daumen: :daumen: bin ganz Deiner Meinung
    Gruß Jürgen

  • Kann mal jemand nachschlagen, WO GENAU diese Haushaltssperre im Regelwerk beschrieben ist?


    Braucht gar nicht im Regelwekr stehen, ergibt sich von allein.

    HAS genehmigt einen Haushaltsplan für ein Wirtschaftsjahr -> Haushaltsplan gibt maximale Einnahmen zu kalkulierten Einnahmen vor -> Ausgaben höher als Einnahmen -> Ausgabestop = nennt man auch Haushaltssperre

    Entweder wird ein Nachtragshaushalt erstellt und verabschiedet oder es darf kein Geld mehr ausgegeben werden.

    Gruß

    Bodo

  • Was sagt Ihr dazu

    Frage:
    Kann ein Vorstandsmitglied oder ein Vereinsmitglied eine Haushaltssperre für seinen Verein beantragen wenn die Kassenlage unübersichtlich ist .

    Antwort:
    Das Vereinsrecht ist im BGB nur in den Grundzügen geregelt. Die konkrete Ausgestaltung des Vereinsrechts findet in den jeweiligen Satzungen statt.
    Die Regelung über eine Haushaltssperre kann sich allenfalls aufgrund einer Vereinsatzung ergeben


    Quelle:
    http://www.justanswer.de/vereinsrecht

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