WDF Turnier des Ausrichters Ruhrpott Essen abgesagt!

  • Moin,
    das alles erklärt immer noch nicht warum erst (wie hier ja zu lesen war) ganz schnell eine Zusage
    an Essen gegeben werden musste,DAMIT man alles regeln kann,sonst würd man ja keine Halle usw usw usw.....

    Hätte man da nicht einfach anderen die Chance geben MÜSSEN ?

    Gruss
    Maulwurf

    nichts ist so gerecht verteilt wie der Verstand.Denn jedermann ist davon überzeugt,das er genug davon habe.
    (Rene
    Descartes)

  • hallo Maulwurf,

    als erstes einmal, nach dem Rückzug von Dortmund als Ausrichter des WDV-/DDV-RLT für die Saison 2012/13 hätte streng nach DDV-Regelwerk dieses Turnier überhaupt nicht anderweitig vergeben werden dürfen, sondern gestrichen werden müssen.

    Das DDV-Regelwerk sieht lediglich vor, dass im Herbst eines Jahes durch den HAS die RLT der kommenden Saison vergeben werden. Gibt also ein Ausrichter seinen Zuschlag zu einem späteren Zeitpunkt zurück, ist streng nach Regelwerk des DDV diese Turneir im Turnierkalender der Saison zu streichen. Ersatzweise Ausrichtung durch einen anderen Ausrichter sieht das Regelwerk des DDV gar nicht vor. In 11/2012 hat der HAS nach DDV-Regelwerk die RLT für die Saison 2013/14 vergeben. Sollte jetzt ein Ausrichter für die Saison 2013/14 einTurnier zurückgegeben werden, müsste dieses streng nach Regelwerk in der Saison 2013/14 ausfallen, da die "Nachnominierung" eines anderen Ausrichters nach bestehendem Regelwerk gar nicht möglich ist. Eine Regelung, die aber meiner Meinung nach so nicht im Interesse der Dartspieler/innen in Deutschland ist.

    Dortmund hatte nun für die lfd. Saison 2012/13 die Ausrichtung des Turnieres zurückgegeben. Was tun? Streng nach bestehendem Regelwerk das Turnier im Kalender streichen oder einen Ersatzausrichter bestimmen? Es wurde ein Ersatzausrichter bestimmt. In der Kürze der Zeit, musste dies auch dann sofort erfolgen. Man wollte ja auch den Status WDF-Turnier behalten, dieses war durch Ruhrpott Essen gewährleistet. Die Aufrechterhaltung des Status WDF-RLT konnte aber ein anderer möglicher Ausrichter nicht gewährleisten.

    Gruss

    Bodo

  • Uns ist als LV nicht bekannt, wer die WDF so schnell informiert hat, dass diese den Status WDF-RLT entzogen hat. Ansonsten hätten wir als LV alles unternommen, dass auch das Turnier jetzt in Iserlohn den WDF-Status hätte übernehmen können.

    mit dartsportlichen Grüßen

    Bodo

    Ein Schelm wer dabei böses denkt!


  • Sehr geehrter Herr Wermke,

    als erstes einmal, Bewerbungsfrist für Turniere und Vergabe durch den DDV-Hauptausschuss kann ich noch nachvollziehen.
    Aber das ein Turnier nach Rückgabe gestrichen werden muss, ist einfach nur Blödsinn. Das ist ihre Interpretation. Diese Interpretation mehrmals zu wiederholen, erhöht den Wahrheitsgehalt in keiner Weise.

    Das DDV-Regelwerk gibt das nicht her.

    Vielmehr steht folgendes drin:

    Der Ersatzausrichter wird hier ausdrücklich erwähnt. So. Und nü?
    Zahlt Rührpott Essen nun an den DDV eine Konventionalstrafe?
    Bekommt der neue Ausrichter diese auch ausgezahlt?

    Mit freundlichen Grüßen

    Ein Lesender

  • ich kann zu dem ganzen Schitt hier nur sagen das es endlich zeit wird den ganzen Scherbenhaufen DDV zu beerdigen. Dann unter anderen Bedinungen einen Neuanfang starten mit einem hauptamtlichen Geschäftsführer eventuell ehrenamtlichen Präsidenten gerechter Stimmenvergabe etc pp.
    Alles was hier noch über den DDV geschrieben wird besteht aus einer Fehde zweier profilneurotischen Herren

  • Der Ersatzausrichter wird hier ausdrücklich erwähnt. So. Und nü?

    Man sollte §§ von Anfang an lesen:

    § 19 Vergabe von DDV-Turnieren
    (1) Die Bewerbung für ein DDV-Turnier ist von dem jeweiligen Landesverband unter Nennung des beauftragten Ausrichters, zu den vom DDV bekannt zu gebenden Terminen, abzugeben. Bei mehreren Bewerbungen auf ein DDV-/WDF-Ranglistenturnier sind Landesverbände, die dem zugehörigen Landessportbund angehörig sind und eine Bewerbung für ein Ranglistenturnier unterstützen, bevorzugt zu behandeln. Nur in Ausnahmefällen kann ein anderer Bewerber ein entsprechendes DDV-/WDFRanglistenturnier zugesprochen bekommen.
    (2) Kein Landesverband oder Ausrichter kann Anspruch auf die Ausrichtung eines bestimmten Turniers oder einer bestimmten Meisterschaft verlangen.
    (3) Die Bewerbungsfrist für die Ausrichtung der DDV-Turniere der nächsten Saison endet mit dem 30. September des Vorjahres.
    (4) Die DDV-Turniere werden nach Vorbesprechung im DDV-Sportausschuss vom DDV-Hauptausschuss im Herbst des Vorjahres für die nächste Saison vergeben. Ausgenommen hiervon ist die German Masters, diese wird vom DDV-Präsidium vergeben oder selber vom DDV-Präsidium ausgerichtet. Nach Vergabe an einen Ausrichter (i. d. R. einem Sportverein) schließt der DDV mit dem Ausrichter einen Vertrag, der alle besonderen Vereinbarungen, den Haftungsanspruch und die Durchführung entsprechend dieser Ordnung regelt.


    Dort ist unstrittig die Vergabe von RLT geregelt, wo bitte steht dort etwas von Ersatzausrichtern? Es gibt nur einen festgelegten Zeitpunkt wann und wie die Turniere vergeben werden. Eine andere Vergabe kennt der DDV nach seinem derzeit gültigen Regelwerk gar nicht.

    Das Wort Ersatzausrichter in § 19 (5) SpoWo steht im Widerspruch zu § 19 (1-4)

    Zahlt Rührpott Essen nun an den DDV eine Konventionalstrafe?

    Dafür muss der DDV Ruhrpott eine entsprechende Rechnung schicken, warum sollte diese nicht gezahlt werden?

    Bekommt der neue Ausrichter diese auch ausgezahlt?

    Dies ist auch Sache des DDV.

  • Eigentlich halte ich mich aus diesen Paragraphenreitereien gerne raus, aber Bodo inwiefern stehen die Punkte 1-4 des zitierten Paragraphen in Widerspruch zu Punkt 5 ???
    Klär mich auf....
    Gruß Ingo

  • Ich sehe da auch keinen Widerspruch. Es wird lediglich geklärt, wie zu verfahren ist, wenn ein Ausrichter das Turnier zurückgibt - also nicht ausrichtet.
    Widerspruch zu 1 bis 4? Mitnichten ...

  • Hallo Ingo,

    es ist in der SpoWo des DDV ds Verfahren zur Vergabe der RLT genau geregelt:

    • Bewerbungsschluss 30.09. eines Kalenderjahres (30.09.2012 für die RLT Saison 2013/14)
    • Vergabe durch HAS nach Vorbesprechung im SAS im Herbst eines Jahres (also in 11/2012 für die RLT Saison 2013/14)


    Es gibt kein anderes Verfahren. Auch gibt die SpoWo in ihrer derzeitigen Fassung noch nicht einmal die Möglichkeit das Turnier ersatzweise an einen anderen Ausrichter später zu vergeben. Deshalb steht der Begriff Ersatzausrichter in Abs. 5 in Widerspruch zu den genau festgelegten Regularien in Abs. 1 - 4, denn die Absätze 3 - 4 sind reine muss-Vorschriften, so wie sie derzeit formuliert sind.

    Auch sehe ich in Abs. 5 ein großes Problem. Wenn ein Ausrichter ein Turnier zurückgibt, weil sich z.B. der Verien aufgelöst hat, gegen wen richtet sich dann die Konventionalstrafe? Hier sollte unbedingt eine Änderung erfolgen, dass die Konventionalstrafe gegen den LV zu richten ist.

    Gruß

    Bodo

  • Sehr geehrter Herr Wermke,

    kleiner Hinweis: Ich habe die Paragraphen von Anfang an gelesen. Das bringt schon mein berufliches Umfeld mit sich.

    Das ein Ersatzausrichter in § 19 Vergabe von DDV-Turnieren (1) bis (4) nicht erwähnt wurde, ist unerheblich.
    Dort ist ein Ersatzausrichter nicht explizit ausgeschlossen und die Streichung eines Turniers nicht vorgesehen.

    Die Möglichkeit eines Ersatzausrichters wird in § 19 Vergabe von DDV-Turnieren (5) impliziert und zwar durch folgenden Satz:
    "Diese Konventionalstrafe wird an einen Ersatzausrichter, sofern vorhanden, ausgezahlt."

    Da es keine gegenteilige Regelung gibt, die einen Ersatzausrichter ausschließt und die Streichung eines Turnieres vorsieht,
    ist die vorgehensweise nicht zu beanstanden.

    Der DDV verstößt nicht gegen seine Regelungen und handelt sogar im Rahmen seiner Satzung §2 Zweck und Aufgaben.

    Lediglich eine genauere Regelung zum Sachverhalt der Rückgabe eins Turnieres wäre wünschenswert.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ein Lesender

  • Es gibt kein anderes Verfahren. Auch gibt die SpoWo in ihrer derzeitigen Fassung noch nicht einmal die Möglichkeit das Turnier ersatzweise an einen anderen Ausrichter später zu vergeben. Deshalb steht der Begriff Ersatzausrichter in Abs. 5 in Widerspruch zu den genau festgelegten Regularien in Abs. 1 - 4, denn die Absätze 3 - 4 sind reine muss-Vorschriften, so wie sie derzeit formuliert sind.

    Seher geehrter Herr Wermke,

    für eine Muss-Vorschrift, ist es erforderlich, die bestimmenden Regelungen mit den Wörtern" ist", "hat" und "muss" auszuformulieren.
    Ein bestimmtes Tun oder Unterlassen ist zwingend vorgeschrieben.

    Diese Formulierungen fehlen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ein Lesender

  • Hmh, Danke für den Versuch mir das zu erklären, aber sorry mein Rechtsverständnis (ausgewiesener Laie zugegebenermassen) sagt da auch was anderes.
    Zwar regeln die Absätze 1 bis 4 die Vergabe, NICHT aber die Rückgabe, eines DDV Turniers. Absatz fünf hingegen macht sehr deutlich, DASS es einen solchen geben KANN. Es wird sogar über zu verhängende Strafen geschrieben und in Ansätzen wie mit ihnen zu verfahren ist. Ergo sehe ich immer noch keinen Widerspruch.
    Ich denke auch nicht, dass man in einem solchen Gesetzestext alle Eventualitäten berücksichtigen kann und sollte. Dennoch ist es vielleicht wünschenswert, wenn die Option der Rückgabe ein wenig ausformuliert werden würde.
    MsprGr,
    Ingo
    P.S.: Nebenbei bemerkt finde ich persönlich es sehr schade, dass Ruhrpott das Turnier in Münster nicht ausrichten kann. Mal ganz abgesehen davon das es regional für mich sehr interessant gewesen wäre, gibt es bei Ruhrpott ausreichend fähige Leute die ein solches Event unbedingt hätten ausrichten können

  • Irgendwie kommt es immer öfter vor, dass ich Ingo's Beiträge problöemlos unterschreiben könnte.

    Es macht doch sogar durchaus Sinn, sich über einen Ersatzausrichter Gedanken zu machen.
    Wie Bodo selbst doch angeführt hat, kann es passieren, dass ein Verein sich plötzlich auflöst.
    Anstatt jetzt gegen Punkt 5 vorzugehen, sollte man doch letztlich froh und dankbar sein, wenn sich jemand findet, der kurzfristig als Ausrichter in die Bresche springt.
    In so einem Fall den LV belangen zu wollen, geht allerdings in meinen Augen am Ziel vorbei.
    Was kann der LV denn bitte dafür, wenn sich ein ausrichtender Verein vor der Ausrichtung des Turniers auflöst?

  • Hmh, Danke für den Versuch mir das zu erklären, aber sorry mein Rechtsverständnis (ausgewiesener Laie zugegebenermassen) sagt da auch was anderes.
    Zwar regeln die Absätze 1 bis 4 die Vergabe, NICHT aber die Rückgabe, eines DDV Turniers. Absatz fünf hingegen macht sehr deutlich, DASS es einen solchen geben KANN. Es wird sogar über zu verhängende Strafen geschrieben und in Ansätzen wie mit ihnen zu verfahren ist. Ergo sehe ich immer noch keinen Widerspruch.
    Ich denke auch nicht, dass man in einem solchen Gesetzestext alle Eventualitäten berücksichtigen kann und sollte. Dennoch ist es vielleicht wünschenswert, wenn die Option der Rückgabe ein wenig ausformuliert werden würde.
    MsprGr,
    Ingo
    P.S.: Nebenbei bemerkt finde ich persönlich es sehr schade, dass Ruhrpott das Turnier in Münster nicht ausrichten kann. Mal ganz abgesehen davon das es regional für mich sehr interessant gewesen wäre, gibt es bei Ruhrpott ausreichend fähige Leute die ein solches Event unbedingt hätten ausrichten können

    Hallo Ingo,

    es besteht auch kein Widerspruch. Du liegst mit Deinem Rechsverständnis schon richtig.
    Dieser Umstand "Turnierrückgabe" könnte lediglich besser geregelt sein.

    Bei den Aussagen und Interpretationen mancher Beteiligter hier, fällt mir allerdings häufig ein Spruch ein, den ich mal gelesen habe:
    Besser eine starke Behauptung, als ein schwacher Beweis.

  • Hallo zusammen,


    leider wurde uns die zugesagte Halle ( Stadthalle Hiltrup) in Münster recht kurzfristig trotz mündlicher Zusage nicht zugeteilt. Angeblich hatte man einen Freitagstermin übersehen. Trotz Suche nach einer geeigneten Örtlichkeit konnte ich zu dem jetzigen Zeitpunkt keine adäquate Halle mehr in diesem Bereich finden.

    Diese Absage hat weder mit irgendwelchen finanziellen Dingen oder denzu erwarteten Gewinnen zu tun sondern ist rein der nicht zu bekommenden Örtlichkeit geschuldet. Natürlich übernehmen wir die Strafe und der DDV ist dementsprechend informiert. Ich habe bis kurz vor Karlsruhe noch versucht eine Örtlichkeit zu bekommen, leider war da zu diesem Zeitpunkt nicht mehr viel zu machen.

    Entschuldigt das ich jetzt erst hier dazu Stellung nehme, leider habe ich im Moment andere größere private Dinge zu erledigen die manchmal auch mich einholen bzw. mir einfach dann nicht die Zeit lassen um hier oder auch anderswo zu schreiben oder zu antworten.

  • Hallo zusammen, leider wurde uns die zugesagte Halle ( Stadthalle Hiltrup) in Münster recht kurzfristig trotz mündlicher Zusage nicht zugeteilt. Angeblich hatte man einen Freitagstermin übersehen. Trotz Suche nach einer geeigneten Örtlichkeit konnte ich zu dem jetzigen Zeitpunkt keine adäquate Halle mehr in diesem Bereich finden.

    Hallo.
    Also bei aller Liebe. Dass man ein DDV/WDF Turnier bestätigt, ohne eine schriftliche Bestätigung des Austragungsortes zu haben und Ende März (6 Wochen vorher) immer noch keine schriftlich bestätgte Buchung für den Ort hat, ist ja wohl nicht euer Ernst.... Also das darf ja wohl nicht wahr sein...... kein Wunder, das dann sowas leicht passieren kann.
    Kopfschütteln......
    501 Grüße
    Stefan

  • Hallo.
    Also bei aller Liebe. Dass man ein DDV/WDF Turnier bestätigt, ohne eine schriftliche Bestätigung des Austragungsortes zu haben und Ende März (6 Wochen vorher) immer noch keine schriftlich bestätgte Buchung für den Ort hat, ist ja wohl nicht euer Ernst.... Also das darf ja wohl nicht wahr sein...... kein Wunder, das dann sowas leicht passieren kann.
    Kopfschütteln......
    501 Grüße
    Stefan

    Nein bei der Vergabe wurde dem Gremium mitgeteilt jetzt sofort mann müsse ja Planen. Das war bei der ersten Sitzung nach Rückgabe und bei der zweiten Sitzung wurde es trotz immer noch keinen Spielort vergeben. Aber es macht jetzt das Kraut nicht mehr Fett, bald haben die besten den DDV vor sich und können machen was sie wollen.

    Eisi

    Man lernt nie aus oder kriegt immer wieder einen mit :daumen: Und der Horizont ist Weit :lol:

  • Sorry, ich fass mich grade auch mal mächtig an den Kopf.
    Die Frage sei erlaubt, wie weit die Planungen überhaupt schon gediehen waren.
    Security, Catering, Flyer(?), Hotelbuchungen - Das sind doch alles Dinge, um die ich mich nicht erst 6 Wochen vorm Termin kümmere. Selbst, um mich noch um eventuelle weitere Sponsoren zu bemühen, brauche ich schon was handfestes. Und ihr hattet ne mündliche Zusage? WOW....
    Wir reden doch hier nicht von einem FTS-Turnier, sondern von einem deutschen Turnier mit WDF Wertung.
    Ich habe es schon zu Bodo gesagt, es hätte wahrscheinlich niemand Perfektion von Ruhrpott Essen erwartet, schließlich wächst man an seinen Aufgaben und lernt daraus.
    Aber solche Aussagen, zu einem Zeitpunkt, an dem normalerweise die Anmeldung laufen müsste, können nicht euer Ernst sein.
    Sorry, Stephan, ich hätte mehr von euch erwartet.
    Du darfst mich natürlich gern für meine Meinung zerreissen.

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