Ich bin da ganz bei dir Hyperion
So geht man nicht mit Menschen um , ich spiele mit Ole in einer Mannschaft und weiß ganz genau das er normal so nicht is ...
Und zu so einer Geschichte gehören auch immer 2 ...
Das sehe ich genauso. Und deshalb wäre eine Sperre die richtige Strafe. Zumal man mit 25 Jahren
eigentlich etwas weniger Pech beim denken haben sollte. Wenn ich das entscheiden dürfte dann würde
ich 2 Jahre Sperre aussprechen. Ein Jahr für die Äußerungen und ein Jahr für die Dummheit sowas
an einem Streaming Board zu machen.
Zuständigkeit und Sanktionen bei Verstößen gegen die Sport- und Wettkampfordnung sind etwas wirr geregelt.
Für den Verstoß wäre der § 10.9 der Sport- und Wettkampfordnung anzuwenden:
(9) Spieler/Spielerinnen oder Teams, die in Angelegenheiten verwickelt sind oder verursachen, die den Dartsport in Misskredit bringen,
werden von der Turnierleitung in Absprache mit dem Bundesspielleiter
bzw. seinem Stellvertreter oder vom Bundesspielleiter/Stellvertreter alleine aus dem laufenden Wettbewerb genommen, sowie aus allen anderen Wettbewerben dieses Turnierwochenendes gestrichen.
Außerdem wird ein Hausverbot ausgesprochen. Damit entfallen für den Betreffenden gleichzeitig jeglicher Anspruch auf erreichte DDV-Ranglistenpunkte, Preisgelder und Ehrenbeweise aus den Turnieren,
sowie der Anspruch auf Erstattung der Startgelder und etwaiger anderer Kosten. Erstattungsansprüche
direkt oder indirekt betroffener Dritter sind ebenfalls ausgeschlossen.
+++ Außerdem werden gegen den/die Spieler/Spielerin oder das Team Disziplinarmaßnahmen eingeleitet, die von der DDV Bundesspielleitung entschieden werden. +++
(Dieser Vorgang steht aus!)
Die Bundesspielleitung kann laut Satzung folgende Sanktionen verhängen:
Die Bundesspielleitung ist bei Verstößen gegen die Sport-und Wettkampfordnung befugt zur:
1. Verwarnung/zum Verweis eines Spielers/Teams;
2. Disqualifizierung eines Spielers/Teams;
3. Aberkennung von Punkten/Ranglistenpunkten, Spielen und Legs;
4. Verhängung von Geldstrafen bis zu €300;
5. Verhängung von Sperren bis zu einem Jahr gegen Spieler/Teams.
(Selbstverständlich ist rechtliches Gehör vor jeder Sanktion zu gewähren)
Nach seiner eigenen Ordnung muss der DDV hier also noch einmal sanktionierend tätig werden, möglich wären aber eigentlich nur noch die Sanktionen zu Punkt 1, 4, 5.