Situation im DDV
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Umfrage quer nutzen!
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Das wahre Problem erschließt sich nicht in den hier wahrheitsgemäß berichteten Ereignissen, sondern in den "gedeckelten" und unveröffentlichten Informationen. Die Zukunft scheint ungewiss. ...
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Gab es denn jemals wieder Informationen von wegen „gedeckelt“?
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Da wird zu "laufenden Verfahren" nichts veröffentlicht. Laut Informationen an die Landesverbände gibt es demnächst einen Termin für Verbandstreffen. Themen: Rechtstreitigkeiten mit dem ehemaligen Präsidium/Sportdirektor, vakannte Präsidiumsposten (Schriftführer), usw. Das übliche halt. In anderen Bereichen stehen wohl Fragen zur Klärung an bezüglich Kadernominierungen, Ausrichterbewerber, Fördergelder vom DOSB. Viel genauer weiß ich es auch nicht.
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Da wird zu "laufenden Verfahren" nichts veröffentlicht. Laut Informationen an die Landesverbände gibt es demnächst einen Termin für Verbandstreffen. Themen: Rechtstreitigkeiten mit dem ehemaligen Präsidium/Sportdirektor, vakannte Präsidiumsposten (Schriftführer), usw. Das übliche halt. In anderen Bereichen stehen wohl Fragen zur Klärung an bezüglich Kadernominierungen, Ausrichterbewerber, Fördergelder vom DOSB. Viel genauer weiß ich es auch nicht.
Streitigkeiten mit dem ehemaligen Sportdirektor sind längst beigelegt. Nicht aber ein drohender Entzug der Gemeinnützigkeit für bis zu 3 Jahre. Hier kann es zu hohen Rückforderungen bewilligter Fördergelder kommen.
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Da wird zu "laufenden Verfahren" nichts veröffentlicht. Laut Informationen an die Landesverbände gibt es demnächst einen Termin für Verbandstreffen. Themen: Rechtstreitigkeiten mit dem ehemaligen Präsidium/Sportdirektor, vakannte Präsidiumsposten (Schriftführer), usw. Das übliche halt. In anderen Bereichen stehen wohl Fragen zur Klärung an bezüglich Kadernominierungen, Ausrichterbewerber, Fördergelder vom DOSB. Viel genauer weiß ich es auch nicht.
Ermittlungsverfahren gegen xxxxx xxxxx xxxxx u. a.
wegen Untreue
Datum der Strafanzeige: 19.07.2020Staatsanwaltschaft Essen
Sehr geehrter Herr Kokins,
das Ermittlungsverfahren habe ich hinsichtlich xxxxx xxxxx xxxxx und xxxxx
xxxxx mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts gemäß § 153 Abs. 1 der
Strafprozessordnung eingestellt
Für die Entscheidung waren namentlich folgende Umstände maßgebend:
Die Beschuldigten sind bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.
Es kann erwartet werden, dass die Beschuldigten durch das bisherige Verfahren
hinreichend beeindruckt und gewarnt sind.
Der Deutsche Dart Verband hat letztlich keinen Schaden erlitten, da der zunächst an
eine Person namens "xxx xxxxx" überwiesene Betrag für eine tatsächlich nicht
erbrachte Dienstleistung von dieser in identischer Höhe als Spende an den DDV
zurückgezahlt worden ist. Die Beschuldigten wollten offenbar zugunsten des DDV
Fördergelder verbrauchen, damit diese nicht als unverbrauchtes Guthaben hätten
zurückgezahlt werden müssen und für das nächste Jahr gestrichen worden wären.
Untreue zum Nachteil des BMI kommt mangels Vermögensbetreuungspflicht nicht in
Betracht.Unter diesen Umständen wäre das Verschulden als gering anzusehen. Ein
öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht in diesem Falle nicht.--------------------------------
Deckel drauf. Game on!
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