Situation im DDV

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  • Das wahre Problem erschließt sich nicht in den hier wahrheitsgemäß berichteten Ereignissen, sondern in den "gedeckelten" und unveröffentlichten Informationen. Die Zukunft scheint ungewiss. ...

  • Da wird zu "laufenden Verfahren" nichts veröffentlicht. Laut Informationen an die Landesverbände gibt es demnächst einen Termin für Verbandstreffen. Themen: Rechtstreitigkeiten mit dem ehemaligen Präsidium/Sportdirektor, vakannte Präsidiumsposten (Schriftführer), usw. Das übliche halt. In anderen Bereichen stehen wohl Fragen zur Klärung an bezüglich Kadernominierungen, Ausrichterbewerber, Fördergelder vom DOSB. Viel genauer weiß ich es auch nicht.

  • Da wird zu "laufenden Verfahren" nichts veröffentlicht. Laut Informationen an die Landesverbände gibt es demnächst einen Termin für Verbandstreffen. Themen: Rechtstreitigkeiten mit dem ehemaligen Präsidium/Sportdirektor, vakannte Präsidiumsposten (Schriftführer), usw. Das übliche halt. In anderen Bereichen stehen wohl Fragen zur Klärung an bezüglich Kadernominierungen, Ausrichterbewerber, Fördergelder vom DOSB. Viel genauer weiß ich es auch nicht.

    Streitigkeiten mit dem ehemaligen Sportdirektor sind längst beigelegt. Nicht aber ein drohender Entzug der Gemeinnützigkeit für bis zu 3 Jahre. Hier kann es zu hohen Rückforderungen bewilligter Fördergelder kommen.

  • Da wird zu "laufenden Verfahren" nichts veröffentlicht. Laut Informationen an die Landesverbände gibt es demnächst einen Termin für Verbandstreffen. Themen: Rechtstreitigkeiten mit dem ehemaligen Präsidium/Sportdirektor, vakannte Präsidiumsposten (Schriftführer), usw. Das übliche halt. In anderen Bereichen stehen wohl Fragen zur Klärung an bezüglich Kadernominierungen, Ausrichterbewerber, Fördergelder vom DOSB. Viel genauer weiß ich es auch nicht.


    Ermittlungsverfahren gegen xxxxx xxxxx xxxxx u. a.
    wegen Untreue
    Datum der Strafanzeige: 19.07.2020

    Staatsanwaltschaft Essen


    Sehr geehrter Herr Kokins,
    das Ermittlungsverfahren habe ich hinsichtlich xxxxx xxxxx xxxxx und xxxxx
    xxxxx mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts gemäß § 153 Abs. 1 der
    Strafprozessordnung eingestellt
    Für die Entscheidung waren namentlich folgende Umstände maßgebend:
    Die Beschuldigten sind bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.
    Es kann erwartet werden, dass die Beschuldigten durch das bisherige Verfahren
    hinreichend beeindruckt und gewarnt sind.
    Der Deutsche Dart Verband hat letztlich keinen Schaden erlitten, da der zunächst an
    eine Person namens "xxx xxxxx" überwiesene Betrag für eine tatsächlich nicht
    erbrachte Dienstleistung von dieser in identischer Höhe als Spende an den DDV
    zurückgezahlt worden ist. Die Beschuldigten wollten offenbar zugunsten des DDV
    Fördergelder verbrauchen, damit diese nicht als unverbrauchtes Guthaben hätten
    zurückgezahlt werden müssen und für das nächste Jahr gestrichen worden wären.
    Untreue zum Nachteil des BMI kommt mangels Vermögensbetreuungspflicht nicht in
    Betracht.


    Unter diesen Umständen wäre das Verschulden als gering anzusehen. Ein
    öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht in diesem Falle nicht.



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    Deckel drauf. Game on!

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