• (wollte deswegen keinen neuen Thread erstellen)
    Hab heute meine große Bestellung von McDart erhalten. Alles ist wirklich gut, nur ein (noch verpackter) Schaft ist gebrochen. Habt ihr damit Erfahrungen?
    Bekomm ich da kostenlos Ersatz? Weil ich möchte nicht wegen einem Schaft ne Welle machen und dann noch Versandkosten zahlen müssen oder so ^^


    Keine Ahnung ob du da Anspruch hast, aber ich würd wegen einem Schaft keine Welle machen.
    Wenn sonst alles top ist, sollte das doch zu verkraften sein :thumbup:

    Jelle Klaasen 1.D

  • Wegen eines gebrochenen Shafts mit Paragraphen um sich schmeißen ist aber auch geil. Respekt :thumbup: Im übrigen ist die Ausführung zu den Paragraphen auch sehr grob und damit nicht 100% stimmig abgekürzt. Aber Schwamm drüber.

    @Ochsini: Einfach eine kurze E-Mail schreiben und den Fall schildern. Die Ersatzlieferung wird dann, wie Mischka schon geschrieben hat, sicherlich umgehend erfolgen.

  • Einfach McDart anschreiben wie andere schon gesagt haben. Hatte mit den Leuten da bisher nur netten Kontakt und alle sehr hilfreich und unkompiziert. Die werden sich schon darüm kümmen.
    Grundsätzlich hast du ja auch rechtlichen Anspruch auf fehlerfreie Ware.

  • Ich denke die machen da kein Federlesen. Die schicken dir noch einen Satz Schäfte und gut ist.
    Mir haben sie, nach Telefonat, einen neuen Barrel geschickt inkl. frankiertem Rückumschlag,
    damit ich den kaputten Dart zurückschicken konnte.

    Einmal editiert, zuletzt von Sowatt (4. Dezember 2019 um 15:52)

  • Zitat

    Wegen eines gebrochenen Shafts mit Paragraphen um sich schmeißen ist aber auch geil. Respekt :thumbup: Im übrigen ist die Ausführung zu den Paragraphen auch sehr grob und damit nicht 100% stimmig abgekürzt. Aber Schwamm drüber.

    @Ochsini: Einfach eine kurze E-Mail schreiben und den Fall schildern. Die Ersatzlieferung wird dann, wie Mischka schon geschrieben hat, sicherlich umgehend erfolgen.

    Naja das, sins Paragraphen die jeder Bürger kennen sollte deshalb habe ich sie erwähnt. Grob auch nur, weil jeder Google benutzen kann und sich im Detail informieren kann.

  • Ware nicht in einwandfreien Zustand gekommen da greift dann BGB Paragraph 437. In diesem wird dann geregelt ob du etwa § 439 Nacherfüllung oder § 440 vom Vertrag zurück bzw. eine Preisminderung kannst .

    Na gut wenn ihr euch alle dafür interessiert...
    Ich versuche mich kurz zu halten:
    - den Paragraphen 437 anzusprechen ist richtig
    - das "oder" zwischen den Paragraphen 439 / 440 stimmt so allerdings nicht
    - nach der Aufforderung durch den Käufer hat der Verkäufer 2 Versuche "frei",die im Kaufvertrag geregelte Sache im neuen Zustand ohne Sachmängel zu übereignen
    - schlägt oben genanntes Verhalten fehl, dann kann der Käufer sofort vom Vertrag zurücktreten bzw. eine Preisminderung mit dem Verkäufer vereinbaren

    So kann man den Fall ganz grob erklären :thumbup:

  • Zitat

    - das "oder" zwischen den Paragraphen 439 / 440 stimmt so allerdings nicht
    - nach der Aufforderung durch den Käufer hat der Verkäufer 2 Versuche "frei",die im Kaufvertrag geregelte Sache im neuen Zustand ohne Sachmängel zu übereignen
    - schlägt oben genanntes Verhalten fehl, dann kann der Käufer sofort vom Vertrag zurücktreten bzw. eine Preisminderung mit dem Verkäufer vereinbaren

    So kann man den Fall ganz grob erklären :thumbup:

    So habe ich es auch mit Nacherfüllung geschrieben. Nur dass ich eben nicht erwähnt habe dass nach der gescheiterten Nacherfüllung erst Paragraph 440 greift.

    Von laienhaften Wissen kann man also nicht reden.

  • So habe ich es auch mit Nacherfüllung geschrieben. Nur dass ich eben nicht erwähnt habe dass nach der gescheiterten Nacherfüllung erst Paragraph 440 greift.

    Von laienhaften Wissen kann man also nicht reden.

    Google hilft da heutzutage sicherlich weiter, aber Rechtswissenschaft ist eine genaue Wissenschaft nah dran zu sein bringt da auch nichts. :thumbup:

  • [/quote]Google hilft da heutzutage sicherlich weiter, aber Rechtswissenschaft ist eine genaue Wissenschaft nah dran zu sein bringt da auch nichts. :thumbup:[/quote]


    Mach dich doch nicht lächerlich. Du reitest auf was rum was totaler Blödsinn ist.

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