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Schwer duchsetzbar, da auch dort dann wieder zu deckende Personalkosten entstehen würden. Von der rechtlichen Durchsetzbarkeit will ich gar nicht anfangen....
Wenn sich der Parkplatz im Besitz oder Eigentum des Veranstalters befindet oder dieser mitsamt der Location gepachtet wurde, kann ich auch das dortige Trinken von mitgebrachten Getränken verbieten. Ich könnte den Parkplatz sogar bewirtschaften und Parkgebühren erheben.
Strafen kann man auch verhängen aber mehr in Richtung "Verlassen des Parkplatzes, der Location, Ausschluss aus dem Turnier", etc. Andere Strafen kann ich als Privatmann nicht verhängen.
Handelt es sich um einen öffentlichen Parkplatz der Gemeinde, kann ich das Trinken nicht verbieten.