Und mein Vorschlag wäre mach doch mal bei euch Druck, damit was ins Laufen kommt.
Hallo Eisi,
der NWDV sucht schon nach einem geeigneten Termin und Ort damit der Hauptausschuss schnellstens stattfinden kann.
Gruß
Bodo
Und mein Vorschlag wäre mach doch mal bei euch Druck, damit was ins Laufen kommt.
Hallo Eisi,
der NWDV sucht schon nach einem geeigneten Termin und Ort damit der Hauptausschuss schnellstens stattfinden kann.
Gruß
Bodo
Hallo Eisi,
der NWDV sucht schon nach einem geeigneten Termin und Ort damit der Hauptausschuss schnellstens stattfinden kann.
Gruß
Bodo
Klasse ein Satz wen es auch wenige glauben der mich sehr erfreut
![]()
Eisi
Interessanter ist dagegen wie ein LV seinen Mitgliedern begreiflich macht das sie nun entgegen ihrer eigenen Statuten und Abstimmung volle Abgabe zu leisten haben.
Das ist allerdings eine fette Kuh auf dünnem Eis.
Es muss eingeladen werden auf Teufel komm raus, egal ob ein Verband kann oder nicht.
Korrekt. ![]()
NWDV sucht schon nach einem geeigneten Termin und Ort damit der Hauptausschuss schnellstens stattfinden kann.
Na also!
Bleibt nur noch die Frage wie man einen offensichtlich tatenlosen Vorstand zur Einladung des Verbandstags animiert. Ist schon komisch, dass jemand seinen Rücktritt anbietet, gleichzeitig aber nichts tut diesen Schritt zu realisieren.
Ansonsten sag ich mal endgültig Tschüß. ![]()
Tja - und während ihr hier diskutiert - hätte ich versucht ein paar LVs (von denen ich mir eigentlich Antwort erhofft habe) für ein Minderbegehren inkl. Terminvorschlag zu gewinnen -Fazit: eine Absage (für den nächst möglichen Termin), der Rest hat sich noch nicht gemeldet....
Es wäre ja nicht so, dass keiner was unternimmt. Naja - vielleicht kommen ja am WE noch Reaktionen.
In diesem Sinne - Gruß Sonja
Zitat von »Peter Kl«
"Interessanter ist dagegen wie ein LV seinen Mitgliedern begreiflich macht das sie nun entgegen ihrer eigenen Statuten und Abstimmung volle Abgabe zu leisten haben."Das ist allerdings eine fette Kuh auf dünnem Eis.
Das sollte jawohl nicht das große Problem sein:
Mit Beitritt im DDV erkennt der LV die Satzung und Ordnungen des DDV an, also gibt es hier überhaupt nichts zu diskutieren. Abweichungen müssen die LVs dann eben in ihren Ordnungen entsprechend anpassen.
Gruß
Bodo
HAllo Sonja,
ein Minderbegehren sollte doch möglich sein. Lediglich 4 Verbände müssten dies laut Satzung beantragen. Das Problem was ich da eher sehe, laut Satzung kann nur de Präsident einladen, im Notfall die Vizepräsidentin. Wenn man aber niemanden erreicht oder man nicht Willens ist wird es schwer diesen Verbandstag einzuberufen und den DDV neu auf zu stellen.
Ich hoffe nur des all die guten Vorschläge und Diskussionen mitgenommen werden und das ein oder andere dann auch beschlossen wird und nicht nur heiße Luft dabei heraus kommt.
Tja - und während ihr hier diskutiert - hätte ich versucht ein paar LVs (von denen ich mir eigentlich Antwort erhofft habe) für ein Minderbegehren inkl. Terminvorschlag zu gewinnen -Fazit: eine Absage (für den nächst möglichen Termin), der Rest hat sich noch nicht gemeldet....
Es wäre ja nicht so, dass keiner was unternimmt. Naja - vielleicht kommen ja am WE noch Reaktionen.
In diesem Sinne - Gruß Sonja
Wenn man aber niemanden erreicht oder man nicht Willens ist wird es schwer diesen Verbandstag einzuberufen und den DDV neu auf zu stellen.
*
Die Einberufung auf Verlangen einer Minderheit
§ 37 (2) BGB sieht vor, dass eine Minderheit von 10% der Mitglieder die Einberufung der
Mitgliederversammlung verlangen kann. Dies muss schriftlich und unter Angabe des Zweckes und der Gründe erfolgen.
Diese Einberufung auf Verlangen einer Minderheit kann durch die Satzung nicht außer Kraft gesetzt werden. Nur die erforderliche Quote kann abgeändert werden. Da es sich dabei um ein Minderheitenrecht handelt, darf die Quote nicht auf 50 oder mehr Prozent festgelegt werden. Sie muss auch immer anteilig festgesetzt werden, nicht als absolute Mitgliederzahl.
Berechnungsgrundlage ist die Mitgliederzahl zum Zeitpunkt des Eingangs des
Minderheitenverlangens. Einbezogen werden alle Mitglieder, die das Recht haben, an der
Mitgliederversammlung teilzunehmen. Zeitgleich mit dem Eingang des Verlangens
beitretende Mitglieder (wenn die Mitgliedschaft durch einfache Beitrittserklärung erworben werden kann) werden berücksichtigt.
Der Einberufungsantrag ist an das Vereinsorgan zu richten, das für die Einberufung der
Mitgliederversammlung zuständig ist. In der Regel also an den Vorstand. Es genügt dabei,
wenn das Schreiben einem Vorstandsmitglied zugeht. Das Schreiben kann entweder von
allen Mitgliedern unterzeichnet sein oder jedes Mitglied reicht ein eigenes Schreiben ein.
Der Inhalt des Schreibens muss umfassen:
* den Zweck der Mitgliederversammlung, am besten als Tagesordnungspunkt
* die Gründe, warum en Beschluss der Mitgliederversammlung in dieser Angelegenheit
erforderlich ist.
Die Mitgliedersammlung muss von zuständigen Organ einberufen werden, wenn diese
formellen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Recht den Antrag abzulehnen, besteht nur, wenn eine missbräuchliche Nutzung des Minderheitenrechts vorliegt. So etwa wenn der Zweck nichts mit dem Vereinszweck zu tun hat oder bereits mehrfach behandelte Angelegenheiten angegeben wurden.
Wird dem Einberufungsverlangen nicht entsprochen, kann die Minderheit beim zuständigen Amtsgericht den Antrag stellen, sie selbst zur Einberufung der Mitgliederversammlung zu ermächtigen. Das wird dann sinnvoll und erforderlich sein, wenn der Vorstand Entscheidungen blockiert.
Der Antrag muss schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden. Die Antragsteller
sollten namentlich aufgeführt und der Tagesordnungspunkt benannt werden.
Mit der Ermächtigung des Amtsgerichts kann die Minderheit die Mitgliederversammlung
einberufen. Dabei müssen die gesetzlichen und satzungsmäßigen Regelungen zur
Einberufung beachtet werden (Form und Frist). Andernfalls können auf der
Mitgliederversammlung keine gültigen Beschlüsse gefasst werden. Für die so einberufene
Mitgliederversammlung gelten die gleichen Regelungen wie für eine ordnungsgemäße
Versammlung.
Für die Einberufung der Mitgliederversammlung hat die Minderheit das Recht, die dafür
erforderlichen Unterlagen des Vereins einzusehen (vor allem Mitgliederlisten). Dies kann
auch in einer gerichtlichen Klage gegen den Vorstand erzwungen werden.
*
Der damit verbundene Zeitaufwand ließe sich vermindern, wenn der Präsident am nächsten WE beim beabsichtigten Treffen zur Kassenlage eine vorbereitete Einladung zum Verbandstag unterschreibt.
cooles Beamtendeutsch...
versteh nur Bahnhof,Kofferklauen...????
kann eine Sondersitzung nun auf die schnelle erzwungen werden oder nicht?
*
Der damit verbundene Zeitaufwand ließe sich vermindern, wenn der Präsident am nächsten WE beim beabsichtigten Treffen zur Kassenlage eine vorbereitete Einladung zum Verbandstag unterschreibt.
Hallo Peter
Um es zu vereinfachen, der letzte Satz wäre die verkürzte Version und wichtig.
Eisi
Tach
Der damit verbundene Zeitaufwand ließe sich vermindern, wenn der Präsident am nächsten WE beim beabsichtigten Treffen zur Kassenlage eine vorbereitete Einladung zum Verbandstag unterschreibt.
mal ne Frage..weiss der Präsi den von dem hier Diskutiertem?
Wär ja schön,dann würd er auch wissen wie viele sich hier echt ernsthaft und wirklich bemüht Gedanken machen und würds dann ja wohl auch tun,oder?
Gruss
maulwurf
mal ne Frage..weiss der Präsi den von dem hier Diskutiertem?
Ich habe keine Ahnung. Soweit bekannt hat er seinen Rücktritt angeboten bittet um schnellstmögliche Entlassung. Einen bereits geplanten Termin für den Verbandstag hat er definitiv nicht bedient, sprich keine Einladungen verschickt. Über die Dringlichkeit wurde hier schon geschrieben. Verhält sich der Vorstand weiter untätig, bleibt nur die Einberufung auf Verlangen eine Minderheit (§ 37 (2) BGB.
Das sollte jawohl nicht das große Problem sein:
- Der DDV ändert seine Satzung, dass die LVs Mitglied im jeweiligen LSB sein müssen.
- Der DDV verankert in seienr Finanzordnung, dass alle dem LSB gemeldeten Mitglieder beitragspflichtig im DDV sind.
- Am Jahresanfang holt sich der DDV vom DOSB die Meldezahlen der LVs bei ihren LSBs. Weicht die Meldezahl des LVs beim jeweiligen LSB ab, wird die Differenz für das III. und IV. Quartal des Vorjahres dem jeweiligen LV in Rechnugn gestellt, die Meldezahlen für das I. und II. Quartal des lfd. Jahres um die Differenz erhöht.
Mit Beitritt im DDV erkennt der LV die Satzung und Ordnungen des DDV an, also gibt es hier überhaupt nichts zu diskutieren. Abweichungen müssen die LVs dann eben in ihren Ordnungen entsprechend anpassen.
Ganz so einfach wird es wohl nicht sein...
Und dann kommt noch ein weiterer entscheidender Punkt:
Meiner Kenntnis nach werden in vielen LVs/RVs die Beiträge nach Anzahl der zum Spielbetrieb gemeldeten Spieler berechnet, nicht nach Mitgliederzahl! Was mache ich also mit all denen, welche von Vereinen an den LSB gemeldet werden, aber gar nicht am Spielbetrieb teilnehmen, und somit keinen Beitrag bezahlen, weil sie dem LV/RV gar nicht bekannt sind? Wenn es überhaupt möglich ist, an diese Vereine heranzutreten, dann müsste man ihnen erklären, warum sie plötzlich 10 € DDV Beitrag und zusätzlich den jeweiligen LV/RV Beitrag zu zahlen haben, ohne an irgendeinem Spielbetrieb teilzunehmen. Das dürfte schwierig werden... Daraus folgt, dass die Beitragsmodelle des DDV und der LVs (bzw. RVs) mit hoher Wahrscheinlichkeit komplett neu zu überdenken sind.
Daraus folgt, dass die Beitragsmodelle des DDV und der LVs (bzw. RVs) mit hoher Wahrscheinlichkeit komplett neu zu überdenken sind.
Das nenne ich "des Pudels Kern!"
Ich verstehe hier langsam die ganze Diskussion nicht mehr. Man hat jahrelang daraufhin gewirkt, dass der DDV mit seinem Sport anerkannt wird und ist jetzt Mitglied bei der größten Vereinigung in Deutschland, dem DOSB. Der Jubel war groß. Nun ist aber, so habe ich den Anschein, keiner mehr bereit, sein Scherflein dafür beizutragen. Der DOSB schreibt vor, wie seine Mitglieder zu melden haben und fertig. Jedes kleine Mitglied bezahlt in seinem Verein Beitrag und partizipiert von den Vorteilen, die dort geboten werden. Sei es Versicherungsschutz, sponsorte Feieren usw. usw. Jetzt sagt der DOSB, alle müssen gemeldet werden und der Aufschrei ist groß. Wie soll ich meinen Mitgliedern beibringen, 10€ mehr zu zahlen. Wir sprechen hier über einen Momatsbeitrag von gerade mal 0,83€.
Entweder halten wir alle zusammen und zeigen uns solidarisch oder wir verzichten auf eine neue Versammlung/Verbandstag und stampfen den Verband ein. Mir geht es so langsam auf den Senkel, das alles kaputtgeredet oder geschrieben wird.
Mir ist auch nicht klar, warum kein neuer Termin gefunden wird. Warum, braucht man hier eine Absprache. Wir sollten uns auf die Termine des DDV konzentrieren um dort nicht zu kollidieren. Termin festlegen, fertig. Es kann nicht sein, dass die Termine aller Landesverbände auch noch berücksichtigt werden müssen. Wenn ich ein Termin in meinem Landesverband hätte, würde ich dort einen Vertreter abstellen und den DDV-Verbandstag vorziehen, der wäre mir in dem Moment wichtiger.
Ganz wichtig fände ich ein Klausurwochenende mit den Vertretern der Landesverbände. Hier sich einmal die Köpfe einschlagen und dann darüber schlafen und G E M E I N S A M weiterarbeiten und das gekenterte Schiff DDV wieder auf volle Fahrt bringen.
Ich habe fertig
J.P
Tja Johann, Du scheinst da nicht ganz auf dem neuesten Stand zu sein. Anlässlich eines kürzlich geführten Telefonates mit dem Vorsitzenden des BLSV-Sportbeirates,habe ich ihn auf diese Thematik und damit verbundene Probleme angesprochen.
Ich erhielt die Auskunft, dass es wohl richtig ist, dass ab 2014 jeder Verein einer Sportart (Fachverband) zugeordnet werden muss (seitens des LSB). Das hat versicherungstechnische Gründe. Er klärte mich auf Nachfrage auf, dass der Präsident des bayer. LSB dem Thema "Zwangsmeldung" widersprochen hat, da dieses aus seiner Sicht rechtlich nicht durchführbar ist. Diese - ich nenns jetzt mal Komplettmeldung - ist ein Wunschgedanke der Spitzensportverbände, zu denen unsere Sportart bekanntlich nicht gehört. Sie wollen damit ihr Beitragseinkommen erhöhen. Beim BLSV ist man der Meinung eher Mitglieder zu verlieren, wenn sich diese "Zwangsmeldung" durchsetzt, als welche zu gewinnen - vor allem dann, wenn sie - vom Verschicherungsschutz mal abgesehen - keine Zuschüsse o.ä. erhalten.
Ich denke, dass ist deren Baustelle, über die wir uns derzeit nicht den Kopf zerbrechen müssen.
Erfreut habe ich Deine Einstellung zum Thema "neuer Sitzungstermin" vernommen. Vielleicht möchte sich das Saarland am Minderheitbegehren beteiligen - ich schick Dir die Mail.
Gruß
Sonja
Die von Stephan Mischke im Beitrag Nr. 5 dieses Threads angeregte Diskussion spiegelte die Problematik von Meldung und Beitragszahlung der DDV-Landesverbände in vielen Facetten. Die daraus resultierenden Erkenntnisse sind hier (aus meiner Sicht) noch einmal zusammen gefasst.
1. NDV und BDV haben sich mit ihren Meldungen ordnungsgemäß verhalten.
2. Beide Verbände nutzten hierfür eine fehlerhafte Regeländerung.
3. Die Regelungen für die Meldung und Beitragszahlung gehören reformiert.
4. DOSB-Vorgaben sind in einer Reform voraussichtlich zu berücksichtigen.
5. Umfangreiche Budgetkürzungen im Haushaltsjahr 2013 unvermeidbar.
Ich verstehe hier langsam die ganze Diskussion nicht mehr. Man hat jahrelang daraufhin gewirkt, dass der DDV mit seinem Sport anerkannt wird und ist jetzt Mitglied bei der größten Vereinigung in Deutschland, dem DOSB. Der Jubel war groß.
Bei einigen wenigen Funktionären war der Jubel groß, aber einem Großteil der Spieler geht es nicht nur am Allerwertesten vorbei, sondern sie sehen sogar Nachteile darin.
Die Landesverbände, hätten damals vor der Aufnahme in den DOSB, am besten erst mal ihre Mitglieder darüber abstimmen lassen, ob es überhaupt erwünscht ist.
Nur weil ein Landesfürst etwas als erstrebenswert ansieht, muss das nicht für alle gelten.
.....und bevor jetzt wieder irgendjemand mit zu erwarteten Fördergeldern kommt......drauf geschis........, man gibt das aus, was man selber erwirtschaften kann und gut ist
und wenn das nicht ausreichend ist, muss man ein Konzept erstellen, mit dem man aus eigener Leistung mehr erzielt.
Bei einigen wenigen Funktionären war der Jubel groß, aber einem Großteil der Spieler geht es nicht nur am Allerwertesten vorbei, sondern sie sehen sogar Nachteile darin.
Die Landesverbände, hätten damals vor der Aufnahme in den DOSB, am besten erst mal ihre Mitglieder darüber abstimmen lassen, ob es überhaupt erwünscht ist.
Nur weil ein Landesfürst etwas als erstrebenswert ansieht, muss das nicht für alle gelten.
Ob die Mitglieder der Landesverbände dafür oder dagegen sind, kann nicht überprüft werden. Bei einem HAS oder Verbandstag muss man davon ausgehen, dass die Landesoberen ihre Hausaufgaben gemacht haben. Aber leider, so zeigt es die Wirklichkeit, dass nicht alle Darter durch ihre Landesverbände informiert wurden. Schriftliche und telefonische Anfragen an mich haben dies bewiesen, daher hatte ich seinerzeit Infos aus dem DDV auf unserer Homepage veröffentlicht.
J.P.
daher hatte ich seinerzeit Infos aus dem DDV auf unserer Homepage veröffentlicht.
und das war richtig, wichtig und sehr gut.
Johann
Leider geht dieses Gefüge bis zum allerletzten Mann nach unten durch. Selbst wenn der LV seine Pflicht erfüllt hat,heißt das leider nicht das der benachrichtigte Verein das wiederum an seine Leute weitergegeben hat. Ich erlebe das sogar im normalen Rahmen des eigenen Vereins. Als der NWDV die Verdoppelung der Einzel in Betracht zog,war das schon Wochen vorher im NWDV Forum diskutiert. Und als das Endergebnis fest stand waren Leute bei mir im Verein völlig überrascht weil sie sich noch nicht einmal im Forum informierten.
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!