Meldung von 15.23Uhr
Bayern
In
Bayern ist das Verlassen der eigenen Wohnung ab Samstag nur noch mit
triftigem Grund erlaubt - etwa für den Weg zur Arbeit, notwendige
Einkäufe, Arzt- und Apothekenbesuche und Hilfe für andere. Sport und
Bewegung an der frischen Luft sind nur allein erlaubt oder mit den
Menschen, mit denen man zusammenlebt.
Saarland
Nach Bayern
plant auch das Saarland wegen der weiteren Ausbreitung des Coronavirus
Ausgangsbeschränkungen. Eine entsprechende Meldung des Deutschlandfunks
"trifft zu", bestätigte die Sprecherin der Staatskanzlei, Gabriele
Kümmel. "Die konkreten Maßnahmen und die Dauer der
Ausgangsbeschränkungen sind zur Zeit noch nicht bekannt. Diese werden in
einer Sondersitzung des Ministerrates am Nachmittag beschlossen." Im
Anschluss sollen sie gegen 17 Uhr in einer Pressekonferenz bekannt
gegeben werden, so Kümmel.
Rheinland-Pfalz
Auch die
rheinland-pfälzische Landesregierung verschärft die Einschränkungen für
das öffentliche Leben. Sie ordnete die Schließung von Gaststätten an und
untersagte Versammlungen von mehr als fünf Menschen.
Hessen
Hessen
verzichtet auf generelle Ausgangsbeschränkungen. "Es gibt einige Länder
wie Bayern oder Saarland, die sind wegen der Grenzsituation in einer
ganz besonderen Situation", sagte der hessische Ministerpräsident Volker
Bouffier. In dieser Lage sei Hessen nicht. "Eine Ausgangssperre ist
eine der letzten Maßnahmen, die man treffen kann." Bouffier setzt
darauf, dass die beschlossene Verschärfung der Regeln im Kampf gegen die
Verbreitung des Coronavirus Wirkung zeigen. Ab Mitternacht sind
Zusammenkünfte von mehr als fünf Personen untersagt, ab Samstagmittag
müssen Restaurants und Cafés geschlossen bleiben. "Es wird weiterhin
möglich sein, sich dort Essen zu bestellen."
Niedersachsen
Niedersachsen
schließt ab Samstagabend alle Restaurants und Cafés. Das kündigte
Ministerpräsident Stephan Weil in Hannover an. Der Außer-Haus-Verkauf
von Speisen soll allerdings weiter möglich bleiben.
Baden-Württemberg
Auch
Baden-Württemberg schränkt das öffentliche Leben ein.
Menschenansammlungen auf öffentlichen Plätzen mit mehr als drei Personen
sind nicht mehr erlaubt, wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann
sagte. Ausnahmen gebe es für Familien und Paare.
Sachsen
Sachsen
will mit Strafen gegen Menschenansammlungen in Zeiten der Corona-Krise
vorgehen. Verstöße gegen Vorgaben der Behörden sollen mit einer
Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden können, teilte
Ministerpräsident Michael Kretschmer in einem Videobriefing mit.
Grundlage sei das Infektionsschutzgesetz. Eine Größenordnung für
Ansammlungen wurde dabei nicht genannt. Nicht alle dürften in Mithaftung
genommen werden für eine kleine Gruppe, die sich nicht an die Regeln
halte. Laut Kretschmer gehe es darum, immer wieder nachzusteuern.