Enemy at the Gates

  • Mindestens ein Landesverband hat einen Antrag zur Abstimmung der Vertrauensfrage/Abwahl des Präsidenten und des Schriftführers im Anschluss an den Diskussionspunkt "Aussprache" gestellt.

    Formalrechtlich scheint eine Abstimmung nicht möglich. Eine Aufnahme in die Tagesordnung und die Diskussion darüber lässt sich aber nicht verhindern.

    NobbyKo


    Mitgliederversammlung (Tagesordnung)

    § 32 (1) BGB schreibt vor, dass Beschlüsse der Mitgliederversammlung nur dann gültig sind,
    wenn der „Gegenstand der Beschlussfassung“ bei der Einberufung benannt wurde.
    Es gibt also zwei Voraussetzungen, wenn in der Mitgliederversammlung gültige Beschlüsse
    gefasst werden sollen:

    Den Mitgliedern müssen die Tagesordnungspunkte mitgeteilt worden sein.

    Die Tagesordnung muss bereits mit der Einberufung der Mitgliederversammlung
    bekannt gegeben werden.

    Über nachgereichte Tagesordnungspunkte können also nach der gesetzlichen Regelung
    keine gültigen Beschlüsse gefasst werden. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass es
    jedem Mitglied vorab möglich ist zu entscheiden, ob die anstehenden Beschlüsse seine
    Anwesenheit auf der Mitgliederversammlung erfordern.
    Diese Vorschrift des BGB ist aber „nachgiebig“. Die Satzung kann also etwas anderes
    bestimmen. Sie kann z. B. zulassen, dass auch nachgereichte Tagesordnungspunkte
    beschlussfähig sind. Weicht die Satzung nicht von der BGB-Regelung ab, ist der Einladung
    auf jeden Fall eine Tagesordnung beizufügen. Formale Vorschriften gibt es dafür aber nicht.
    Aus der BGB-Regelung folgt, dass mit der Einladung zur Versammlung eine Sperre für die
    Aufnahme weiterer Beschlussgegenstände eintritt. Anträge zur Tagesordnung mit
    Beschlussfassung müssen also vor der Einberufung vorliegen. Grundsätzlich – nach dem
    BGB – gilt sogar, dass eine Abänderung der Tagesordnung nach ihrer Bekanntgabe bei der
    Einladung nicht mehr möglich ist.
    In vielen Vereinsatzungen finden sich aber Regelungen, die es ermöglichen, die bei der
    Einladung zur Mitgliederversammlung vorgelegte Tagesordnung zu ergänzen. Das bedeutet
    aber nicht, dass dazu auch gültige Beschlüsse gefasst werden können. Die Satzung müsste
    da schon ausdrücklich und eindeutig klarstellen, dass abweichend von der BGB-Vorschrift
    auch über nachträglich ergänzte Tagesordnungspunkte abgestimmt werden kann. Auch hier
    gilt aber – jedenfalls wenn es sich um Satzungsänderungen handelt – dass die
    Tagesordnungspunkte so rechtzeitig vor dem Zusammentritt der Mitgliederversammlung
    mitgeteilt werden, dass genügend Zeit zu einer sachgerechten Vorbereitung bleibt. Das gilt
    grundsätzlich auch für eilbedürftige Angelegenheiten (BGH, Urteil vom 17.11.1986,
    II ZR 304/85).
    Erlaubt die Satzung keine spätere Ergänzung der Tagesordnung, können (und müssen) die
    Themen natürlich auf der Mitgliederversammlung diskutiert und beraten werden. Gültige
    Beschlüsse können dazu aber nicht erfolgen. Natürlich kann die Mitgliederversammlung den
    Vorstand aber anweisen, den entsprechenden Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung
    der nächsten Versammlung zu setzen.
    Beachtet werden sollten aber folgenden Einzelfälle:

    Bei einer Satzungsänderung muss in der Regel angegeben werden, welche
    Bestimmung geändert werden soll. Empfehlenswert ist die Angabe der Formulierung
    der alten und neuen Satzungsregelung.

    Bei der geplanten Verhängung von Vereinsstrafen (z. B. Ausschluss eines Mitglieds)
    muss der Name des betroffenen Mitglieds angegeben werden (OLG Brandenburg,
    Urteil vom 21.02.2006, 11 U 24/05).

    Ein Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ erlaubt keine gültige Beschlussfassung
    über darunter verhandelte Themen, sondern nur die Debatte.

    Eine Änderung der Tagesordnung in der Mitgliederversammlung selbst ist möglich. Das
    gilt aber ohne Satzungsgrundlage nur für die Streichung von Punkten und die Änderung der
    Reihenfolge. Über Anträge zur Tagesordnung sollte abgestimmt werden. In jeden Fall
    zulässig sind Änderungen in der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte. Nach Feststellung
    der Tagesordnung darf sie aber nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung, nicht des
    Versammlungsleiters abgeändert werden.

    Es gilt aber die BGB-Regelung zur Beschlussfassung, falls die Satzung hiervon nicht
    abweicht. Es können dann keine gültigen Beschlüsse gefasst werden, wenn der
    Beschlussgegenstand nicht schon bei der Einladung benannt wurde.
    Neu auf die Tagesordnung gesetzte Beschlüsse (Dringlichkeitsanträge) können also nur
    debattiert werden, ein gültiger Beschluss ist nicht möglich. Die Satzung (nicht aber eine
    Geschäftsordnung o. ä.) kann aber eine abweichende Regelung erlauben.


    Anträge

    Bei der Behandlung der Tagesordnung muss unterschieden werden zwischen Sachanträgen
    und Verfahrensanträgen. Für Sachanträge gilt nämlich die gesetzliche Vorgabe, dass nur
    über Tagesordnungspunkte wirksame Beschlüsse gefasst werden können, die bereits bei
    der Einladung zur Mitgliederversammlung benannt wurden.
    Sachanträge
    Nach § 32 BGB ist Gültigkeit eines Beschlusses erforderlich, dass der Gegenstand bei der
    Eiberufung der Mitgliederversammlung bezeichnet wird. Die bei der Einladung benannten
    Tagesordnungspunkte können also im Kern nicht abgeändert werden. Etwas anderes gilt
    nur, wenn die Satzung Beschlüsse über nachträgliche Ergänzungen zur Tagesordnung
    ausdrücklich erlaubt oder alle Mitglieder des Vereins zustimmen. Die bloße Möglichkeit
    Anträge zur Tagesordnung zu stellen, genügt dieser Anforderung aber nicht. Meist erlaubt
    die Satzung auf diese Weise nur eine Debatte, aber keine wirksame Abstimmung.
    Alle Sachanträge müssen deswegen in einem engen Zusammenhang mit einem
    angekündigten Tagesordnungspunkt stehen. Ergänzende oder einschränkende Anträge sind
    möglich. Sie müssen aber in einem sachlichen Bezug zum Hauptantrag stehen. Fehlt dieser
    Bezug zum jeweiligen Tagesordnungspunkt, darf der Versammlungsleiter dazu nicht
    abstimmen lassen. Möglich sind aber Sachanträge, die nur der Beratung oder der Auskunft
    dienen.

    (Quelle: http://www.vereinsknowhow.de, Abobereich)

    Einmal editiert, zuletzt von NobbyKo (12. Juli 2010 um 07:30)

  • Was bedeutet dies denn nun unter dem Strich?

    So wie ich das verstehe, sind unsere beiden Multi-Accounter damit ABGESICHERT, weil eine mögliche Abwahl (Vertrauensfrage) NICHT in den Tagesordnungspunkten der Einladung enthalten ist?

    Dann hätten Sie sich also dadurch ein Netz und doppelten Boden eingebaut, dass Sie selbst die TOP (Tagesordnungspunkte) in ihrem Sinne formuliert haben?

    Das wäre ja lustig, ein vereinsrechtlicher Husarenritt, ausgerechnet von den Leuten, die der guten Ellen Unterberg immer vorgehalten haben, sie würde zu sehr auf dem Vereinsrecht herumreiten. :gaga:

  • Das ist doch mal schlau gemacht, oder? :lol:

    Erst wenn die letzte LAN geschlossen, der letzte 3D-Shooter verboten und das Internet zensiert ist, werdet ihr merken, dass man seine Kinder doch erziehen muss.
    Bitte beachten: Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware! Du darfst sie kostenlos nutzen, allerdings ist sie nicht Open Source, das heisst Du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

  • Schlau gemacht allemal - sofern das Absicht war. Was nun besser als Unterstellung taugt - Absicht und damit Hinterhältigkeit, Hinhaltetaktik (wie so oft), Zeit verschaffen um noch einige Leichen aus dem Keller verschwinden zu lassen, oder keine Absicht und damit Unkenntnis des Regelwerks (Gesetzeslage, Satzung) - ich weiss es nicht.

    Tatsache ist jedoch, dass auch wenn hier beim kommenden Verbandstag keine Ab-/Neuwahlen stattfinden können, dieser Vorgang nur aufgeschoben und nicht etwa unmöglich gemacht wäre.

    Natürlich ist der Sachverhalt ein erneuter Schlag ins Gesicht der Mitglieder/LVs, die damit gezwungen werden die Reise ein zweites Mal auf sich zu nehmen, nur weil die Einladungen eben so formuliert wurden wie es geschehen ist.

    "Willkommen liebe Vertreter der Landesverbände aus ganz Deutschland. Schön, dass Ihr alle so zahlreich erschienen seid und die lange Fahrt auf Euch genommen habt. Aber eines sag' ich Euch gleich: Eure nachträglich beantragten Tagesordnungspunkte können wir hier gerne diskutieren, aber aus einer Abstimmung hierzu wird heute aus rechtlichen Gründen leider nichts. Da müssen wir dann schon noch einen weiteren Verbandstag einberufen - falls Euch das nicht zuviel wird. Oder wir lassen es eben gleich bleiben!" :P

    :wand: :cursing: :wand: :cursing: :wand: :cursing: :wand: :cursing: :wand:


    Gruß

    Andi

  • Zum Glück sieht die Satzung des DDV vor, Anträge zuzulassen und prinzipiell auch die TO nachträglich zu ändern. Siehe dazu § 10.4 DDV Satzung:

    Zitat

    Der Präsident lässt die Tagesordnung und eine Zusammenstellung der Anträge spätestens 14 Tage vor der Versammlung den Mitgliedsverbänden zugehen.


    sowie § 10.3 (a.a.O):

    Zitat

    Der Präsident beruft den Verbandstag durch schriftliche Einladung der Mitgliedsverbände mindestens 60 Tage vor dem Tagungstermin ein.


    Damit ist m.E. die Aufnahme eines TOP Abberufung/Neuwahl in die Tagesordnung zum kommenden Verbandstag und eine wirksame Beschlussfassung zu diesem möglich. Es ist also nun am Präsidium/Vorstand, Anträge auf Änderung der TO umzusetzen. Sollten das nicht geschehen, dann ist klar, was sie wollen - oder eben gerade nicht wollen

    Wir werden sehen...

  • Ich sehe die Verfahrensweise eigentlich so:

    1. (60 Tagefrist) Einladung des Präsidiums zum Verbandstag inclusive vorläufige Tagesordnung

    2. (30 Tagefrist) Die Landesverbände stellen Ihre Anträge. Dazu gehören auch Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung.

    In diesem Fall Ergänzung um die Tagesordnungspunkte
    a: Entlastung des Vorstandes
    b: Stellen der Vertrauensfrage bzw. Mißtrauensvotum
    c: evtuell erforderliche Ergänzungs- bzw. Neuwahlen

    3. (14 Tagefrist) Das Präsidium sendet den LVs die geänderte, endgültige Tagesordnung mit den Anträgen zu.

    „Wer aufhört, besser werden zu wollen, hört auf, gut zu sein!“

  • Da sind sie schön am Werkeln, unsere beiden Spezis, die Herren Arlt und Mischke.
    Ich nenn sie mal unsere DDFouler

  • Ich habs euch nach der German-Master gesagt. Es scheint noch mehr zu verstecken zu geben. Der eine schweigt (Hr.Arlt) der andere macht eine mehr als unaktzeptabele Entschuldigung. Danach wird auch noch bei der Einladung zum Landesverbandstags getrickst. Es verdichtet sich immer mehr das der DDV nicht Ausrichter des JEC war. Leute ich hab den Glauben an den DDV längst verloren.

    Eisi

  • Dann hätten Sie sich also dadurch ein Netz und doppelten Boden eingebaut, dass Sie selbst die TOP (Tagesordnungspunkte) in ihrem Sinne formuliert haben?


    Da hat sich wohl jemand etwas von Berlusconi abgeschaut , der hat doch auch Gesetze so

    geändert um sich selbst und seine undurchsichtigen Machenschaften zu schützen ! :ironie:

  • Ich dachte, das Thema Ausrichter/ Organisator Jugend Europa Cup wäre inzwischen vom Tisch - warum wird das denn wieder aufgewärmt???

    Eisi, Dein Mißtrauen ist sicher oft berechtigt, aber für mich hat sich Alles was den JEC betrifft vollkommen in Ordnung angehört und das Gerücht mit der Auslagerung in irgendwelche GmbHs war, wie hier von vertrauenswürdiger Seite erläutert wurde, wirklich nur ein Gerücht und vollkommen aus der Luft gegriffen. Und das sonstige Vorgehen -nun ja, das wurde letztes Jahr in den USA beim World Cup auch nicht anders gemacht und wird wahrscheinlich schon seit dem es diese Cups gibt überall so gemacht. Der WDF vergibt den Cup, das Land, an das vegeben worden ist, richtet aus. Wobei wenn jemand ausrichtet eben auch die Organisation dazugehört... Vielleicht sollte man die WDF besser als Schirmherrn bezeichnen.

    Oder hast Du da irgendwelche neue Informationen bezüglich des JEC???

    Und ansonsten wartet doch jetzt einfach mal ab, ich weiß nicht, ob die beiden Herren wirklich immer so viel Zeit mit Spitzfindigkeiten verbringen, wie ihnen hier immer unterstellt wird... Und die beiden sind ja wohl auch kaum für sämtliche Einladungen, Tagesordnungspunkte etc vollkommen alleine verantwortlich - wenn schon angeblich immer soviel getrickst wird, warum hat dann nicht ein anderer Verantwortlicher in diesem Fall mal die Herren Arlt und Mischke ausgetrickst??? Da müßte es doch durchaus auch informierte Leute an verantwortlicher Stelle geben, denen das möglich wäre???

    Ist so eine Einladung und die Aufsetzung einer Tagesordnung wirklich nur Sache des Präsidenten und kein anderer redet da mit?

  • Zu diesen Beitrag kann ich nur Antworten: Träume weiter vom Heiligen Mischke und dessen Schriftführer, und von der Zeit die jetzt genutzt wird um noch mehr zu verschleiern. Die Einladung kam von ihm und war so berechnet worden.

    Eisi

  • Was aber die Frage nach den Ungereimtheiten beim Jugend Europa Cup nun nicht beantwortet....

    Heilige erwarte ich eigentlich im Dartsport nicht unbedingt und es sind mir ganz ehrlich auch noch keine begegnet - ich kann bloss nicht verstehen, warum sich sämtliche andere Offiziellen anscheinend ständig vom Präsidenten in die Pfanne hauen lassen sollten - für so naiv und absolut obrigkeitsgläubig halte ich sie einfach nicht. Und dass sie sich nicht wehren können, kann ich mir auch nicht vorstellen - der DDV ist doch keine totalitäre Diktatur...

    Dann bliebe eigentlich nur die Möglichkeit übrig, dass sie alle unbedingt ihren Posten behalten wollen und wenn es wirklich sämtlichen Verantwortlichen im DDV nur darum gehen sollte, dann wäre es wohl am besten sie würden geschlossen zurücktreten.

  • Ein Glück. Alle Verantwortlichen im DDV Präsidium scheinen ja überhaupt nicht zu arbeiten und sind auch sofort austauschbar.

    Ihr seit einfach Weltklasse. :!D :daumen:

  • Das ist doch wohl nicht so wichtig, nach meinen heutigen Gespräch mit einen hohen Funktionär aus Bayern. Ich habe für mich den Sinn und Zweck am festhalten der zwei nie verstanden. Durch die Taktik dieser werden wir nie die ganze Wahrheit erfahren und was hier so noch gedreht wurde. Aber ab sofort ist mir das egal, es ist nur ein Wegbereiten für andere Eitelkeiten. Macht dort oben was ihr wollt, bald wird es so wenige Interessieren das ihr nicht mehr gebraucht werdet. Egal ob LV oder BV es ist immer das gleiche, zahlen (Beitrag) und danach Fresse halten. Ansonsten macht ruhig weiter so, es ist nur noch ein trauriges Kapitel des dahin sichendes Funktionärsdartsport.

    Eisi

  • Danke, Jürgen!!!

    Das war von mir auch wirklich ironisch gemeint. Ich kann mit nämlich wirklich nicht vorstellen, dass das alles so läuft und alle immer nur hübsch abnicken, was der Präsident entscheidet...Und sie dürften auch kaum hurra schreien, wenn irgendwelche zweifelhaften Aktionen irgendwelcher Offizieller bekannt werden.

    Und ich kann mir auch überhaupt nicht vorstellen, dass kein Mensch irgend etwas arbeitet - dann wüden solche Veranstaltungen wie der Jugend Europa Cup nämlich nie statt finden.

  • Und ansonsten wartet doch jetzt einfach mal ab, ich weiß nicht, ob die beiden Herren wirklich immer so viel Zeit mit Spitzfindigkeiten verbringen, wie ihnen hier immer unterstellt wird... Und die beiden sind ja wohl auch kaum für sämtliche Einladungen, Tagesordnungspunkte etc vollkommen alleine verantwortlich - wenn schon angeblich immer soviel getrickst wird, warum hat dann nicht ein anderer Verantwortlicher in diesem Fall mal die Herren Arlt und Mischke ausgetrickst???
    Ist so eine Einladung und die Aufsetzung einer Tagesordnung wirklich nur Sache des Präsidenten und kein anderer redet da mit?

    -
    Hallo Charis,

    deine Fragen sind leicht zu beantworten. Vereinsrechtlich gilt folgendes:

    Wer kann die Mitgliederversammlung einladen? :?:
    Für die Einberufung der Mitgliederversammlung ist – wenn die Satzung nichts anderes
    bestimmt – der vertretungsberechtigte Vorstand (i. S. des BGB, also laut Eintrag im Vereinsregister)
    zuständig und berechtigt, also nicht etwa Mitglieder des erweiterten Vorstandes.
    Grundsätzlich ist für die Einberufung ein gültiger Vorstandsbeschluss erforderlich. Es sein
    denn:
    die Satzung regelt das anders
    es besteht für einzelne oder mehrere Vorstandsmitglieder eine Vertretungsberechtigung,
    dann können die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder die
    Mitgliederversammlung einberufen.
    die Mitgliederversammlung wird von allem Vorstandsmitgliedern einberufen.

    Aber....


    Die Satzung des DDV sagt etwas anderes: :guckhier:

    § 10 Abs. 3
    >...Der Präsident beruft den Verbandstag durch schriftliche Einladung der Mitgliedsverbände mindes-tens 60 Tage vor dem Tagungstermin ein...<

  • Ich finde es passt irgendwie hier rein. Neuer Präsident des NDV Nobert Kokins

    19.08.2010

    Wahlen in Niedersachen

    Am letzten Sonntag fand die Vollversammlung des NDV statt. Im Rahmen dieser Sitzung wurde auch der vakante Posten des NDV-Präsidenten neu besetzt.

    Ab sofort leitet Norbert Kokins die Geschicke des drittgrößten Landesverband im DDV. Seine Kontaktdaten sind hier einzusehen.

    Zitat: DDV Homepage http://www.ddv-online.com

  • Jetzt ist´s ja nun bald soweit.

    Wird es einen Liveticker vom Verbandstag/Delegiertenversammlung geben? :lach:

    Täte mich schon interessieren, was da so abläuft.......:blink:

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