Dopingmittel anmelden

  • Man kann diesen Verwaltungsakt nicht hinter sich bringen, wenn man gar nicht weiß, was man dazu braucht oder machen muß und um das rauszukriegen, hat ja jemand diesen Thread eröffnet. Das wird ja versucht sachlich zu klären.

    Wenn dann in der parallelen Diskussion, was überhaupt Doping ist, Äußerungen kommen wie »Für mich hat der gedopt weil, …« oder »Für mich hat der nicht gedopt weil, …« dann geht es um die moralische Einschätzung, weil wir alle nicht das Sportgericht sind.

  • Du meinst, ich schreibe so gut, dass die Beiträge nur unter Zuhilfenahme von leistungssteigernden Substanzen zustande gekommen sein können? – Ach was – oller Schmeichler.

  • Sorry, ich gleite manchmal etwas ab vom Thema...der Thread ist ja auch schon alt...aber ich habe doch ein geiles Schmankerl von 2012 gefunden vom Hulk Afroman:

    Metoprolol steht soweit ich weiß seit 1.1.2011 auf der Liste für Darts (für mich unverständlicherweise, da ich aufputschende Mittel für eher dopinggeeignet halte, aber darum geht es ja hier nicht). Da du es aus medizinischen Gründen nimmst und nicht, um dich im Wettkampf künstlich ruhig zu stellen, ist es genehmigungsfähig. Dazu musst du bzw. dein Arzt Kontakt mit der NADA aufnehmen und diese dir dann bescheinigen, dass du Metoprolol nehmen musst und darfst. Dazu brauchst du das Antragsformular für Medizinische Ausnahmegenehmigungen - und diesem beigelegt eine Stellungnahme deines behandelnden Arztes. Für Nationalmannschaftseinsätze haben wir das schon ein paar mal gemacht, das ging alles ganz geschmeidig.

    hm, ist das nicht der hier :cool:

    Holger Frommann
    M
    Germany
    AAF
    Provisional*
    18/08/2017 –

  • Da ich von der PDC Europe keine Antwort erhalte hier mal eine andere Frage, da mein Anliegen ja doch wichtig ist. Kann ich die DRA auch direkt anschreiben?? ICh weiss zwar noch nicht wie ich das mache, da mein Englisch für sowas nicht unbedingt ausreicht, aber muss ja irgendwie gehen.

    Lieblingesspieler

    James Wade :england: Jelle Klassen :holland: Joe cullen :england:

  • Da ich von der PDC Europe keine Antwort erhalte hier mal eine andere Frage, da mein Anliegen ja doch wichtig ist. Kann ich die DRA auch direkt anschreiben?? ICh weiss zwar noch nicht wie ich das mache, da mein Englisch für sowas nicht unbedingt ausreicht, aber muss ja irgendwie gehen.


    info@thedra.co.uk

    Das ist zumindest die offizielle E-Mail-Adresse.

  • Habe jetzt leider nichts dazu gefunden. Wie lange ist Cortison in relevanten Mengen nachweisbar? Ich habe es nicht nötig mir diesen Sondergenehmigungskrams anzutun, weil Ich es eben nicht regelmäßig, sondern nur als kurzzeitige Linderungsmaßnahme nehme. (Meine Haut ist halt irgendwie retarded.) Würde es in der jeweiligen Zeit vor Turnieren einfach nicht nehmen.

    naja cortison ist ja auch nicht gleich cortison. es gibt kurz wirkendes und lang wirkendes, da ergibt sich ne halbwertszeit von ein paar std. bis hin zu ein paar tagen. kommt dann halt darauf an was genau du nimmst, die dosierung und form der einnahme. da ich als laie allerdings nicht weiß ob es auch indirekte mögl. gibt festzustellen ob man cort. genommen hat, nachdem bereits alles aus deinem körper ist (zb. erhöte oder geringe anzahl eines bestimmten hormons etc.) kann dir da wirklich nur ein arzt weiterhelfen.

    generell würd ich sagen dass beim lang wirkenden, der stoff innerhalb ca 1 woche komplett aus dem körper raus sein dürfte.

    angaben ohne gewehr ;)

    Einmal editiert, zuletzt von noktoo (5. Januar 2018 um 11:58)

  • So jetzt hat es mich auch erwischt!
    Muss krankheitsbedingt dauerhaft ein Medikament einnehmen welches als Maskierungsmittel für andere Dopingsubstanzen gilt. Folglich bin ich dauerhaft gedopt. Habe mir ein ärztliches Attest ausstellen lassen und die NADmed durchforstet. Sonst keine Problemwirkstoffe in meinem Mittelchen enthalten. Dann hab ich zum Thema TUE eine Checkliste gefunden. Die besagt, dass nationale Wettkämpfe mit dem Attest bestritten werden dürfen. Wenn es sich um internationale Wettkämpfe handelt, muss die sog. IF, also der internationale Dartsportdachverband kontaktiert werden. Für uns Normalos ist dies die WDF. Dort gesurft und den Artikel gefunden:
    4.4.1
    The presence of a Prohibited Substance or its Metabolites or Markers, and/or the Use or Attempted Use, Possession or Administration or Attempted Administration of a Prohibited Substance or Prohibited Method, shall not be considered an anti-doping rule violation if it is consistent with the provisions of a TUE granted in accordance with the International Standard for Therapeutic Use Exemptions.

    &

    4.4.3
    If WDF chooses to test a Player who is not an International-Level Player, WDF shall recognize a TUE granted to that Player by his or her National Anti-Doping Organization. If WDF chooses to test a Player who is not an International-Level or a National-Level Player, WDF shall permit that Player to apply for a retroactive TUE for any Prohibited Substance or Prohibited Method that he/she is using for therapeutic reasons.

    Heißt also im Klartext, DDV-Turniere dürfen gespielt werden mit Attest, BDO/WDF-Turniere im Prinzip auch, im Falle einer Dopingkontrolle kann die TUE nachträglich beantragt werden. :thumbup:

  • Das ist ja schön zu wissen. Werde nach der q School mal schauen ob ich mich irgendwie mit der DRA verbinden kann da ich von der pdc Europe nach wie vor keine Antwort bekomme. Muss mal schauen wie ich das auf englisch mache. Aber für ddv und wdf ist das ja schon mal gut zu wissen

    Lieblingesspieler

    James Wade :england: Jelle Klassen :holland: Joe cullen :england:

  • Die Regelungen der DRA für den Kommerzverein PDC interessieren mich auch. Denn dann kann man mal spekulieren, in wie weit diese Dopingverordnungen auch mal Einzug in den E-Dartbereich haben werden. Die großen Organisationen DSAB oder RDTO sind ja auch Wirtschaftsunternehmen die gleichgeartete Veranstaltungen/Turniere anbieten bzw. fördern.

    Bisher hör ich dort verdächtig wenig über Dopingprävention, nur den Hinweis dass es sich bei E-Dart um Sportautomatensport, also kein Glücksspiel (wg. Steuern auf Glücksspielautomatenumsätze) handelt. Reiner Selbstschutz, die Athleten bzw. der sportliche Aspekt werden ausgeblendet.

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